Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 40 - Körperschaftsteuergesetz (KStG)

neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4144; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 08.09.1976; FNA: 611-4-4 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
|

§ 40 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 40 KStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.12.2007Artikel 3 Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
vom 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
aktuell vorher 13.12.2006Artikel 3 Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)
vom 07.12.2006 BGBl. I S. 2782
aktuellvor 13.12.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 40 KStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 KStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34 KStG Schlussvorschriften (vom 28.03.2024)
... auch für Veranlagungszeiträume vor 2007 anzuwenden. Ist in den Fällen des § 40 Absatz 5 und 6 in der am 13. Dezember 2006 geltenden Fassung die Körperschaftsteuerfestsetzung unter ... Dezember 2007 geltenden Fassung vor dem 28. Dezember 2007 erfolgt, sind die §§ 38 und 40 Absatz 5 und 6 weiter anzuwenden. § 38 Absatz 4 bis 9 in der am 29. Dezember 2007 geltenden ... geltenden Fassung ist insoweit nicht anzuwenden. (14) Die §§ 38 und 40 in der am 27. Dezember 2007 geltenden Fassung sowie § 10 des Umwandlungssteuergesetzes vom 7. ... andere Körperschaft übergeht und diese keinen Antrag nach Satz 2 gestellt hat. § 40 Absatz 6 in der am 27. Dezember 2007 geltenden Fassung ist nicht ...
§ 38 KStG Körperschaftsteuererhöhung (vom 31.07.2014)
... Satz 6 gilt nicht, soweit der unbelastete Teilbetrag im Sinne des Satzes 1 nach § 40 Abs. 1 oder Abs. 2 infolge der Umwandlung einer Körperschaft, die nicht Genossenschaft im ...
 
Zitat in folgenden Normen

Umwandlungssteuergesetz
Artikel 6 G. v. 07.12.2006 BGBl. I S. 2782, 2791; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 16 UmwStG 2006 Aufspaltung oder Abspaltung auf eine Personengesellschaft
... die §§ 3 bis 8, 10 und 15 entsprechend. § 10 ist für den in § 40 Abs. 2 Satz 3 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Teil des Betrags im Sinne des ...

Umwandlungssteuergesetz 2002 (UmwStG 2002)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4133, 2003 I 738; geändert durch Artikel 3 G. v. 16.05.2003 BGBl. I S. 660
§ 16 UmwStG 2002 Aufspaltung oder Abspaltung auf eine Personengesellschaft
... die §§ 3 bis 8, 10 und 15 entsprechend. § 10 ist für den in § 40 Abs. 2 Satz 3 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Teil der Beträge im Sinne der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)
G. v. 07.12.2006 BGBl. I S. 2782, 2007 S. 68
Artikel 3 SEStEG Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (vom 13.12.2006)
... der Bundesrepublik Deutschland § 12". b) Die Angabe zu § 40 wird wie folgt gefasst: „Umwandlung, Liquidation und Verlegung des Sitzes ... wie folgt gefasst: „Umwandlung, Liquidation und Verlegung des Sitzes § 40 ". 2. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „1. ... e) Dem Absatz 14 wird folgender Satz angefügt: „§ 40 Abs. 3 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4144) ist letztmals ... f) Nach Absatz 14 wird folgender Absatz 15 angefügt: „(15) § 40 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782) ist erstmals auf ... ist aus den Einnahmen an Körperschaftsteuer zu leisten." 15. § 40 wird wie folgt gefasst: „§ 40 Umwandlung, Liquidation und Verlegung des ... zu leisten." 15. § 40 wird wie folgt gefasst: „§ 40 Umwandlung, Liquidation und Verlegung des Sitzes (1) Geht das Vermögen einer ...

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 4 StRAnpG Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
... ist auch für Veranlagungszeiträume vor 2007 anzuwenden. Ist in den Fällen des § 40 Absatz 5 und 6 in der am 13. Dezember 2006 geltenden Fassung die Körperschaftsteuerfestsetzung unter ... Dezember 2007 geltenden Fassung vor dem 28. Dezember 2007 erfolgt, sind die §§ 38 und 40 Absatz 5 und 6 weiter anzuwenden. § 38 Absatz 4 bis 9 in der am 29. Dezember 2007 geltenden Fassung ist ... 2007 geltenden Fassung ist insoweit nicht anzuwenden. (14) Die §§ 38 und 40 in der am 27. Dezember 2007 geltenden Fassung sowie § 10 des Umwandlungssteuergesetzes vom 7. ... auf eine andere Körperschaft übergeht und diese keinen Antrag nach Satz 2 gestellt hat. § 40 Absatz 6 in der am 27. Dezember 2007 geltenden Fassung ist nicht anzuwenden." 11. In § ...

Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 4 JStG 2007 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
... und 4 dar. Satz 6 gilt nicht, soweit der unbelastete Teilbetrag im Sinne des Satzes 1 nach § 40 Abs. 1 oder Abs. 2 infolge der Umwandlung einer Körperschaft, die nicht Genossenschaft im ...

Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 3 JStG 2008 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 40 wie folgt gefasst: „§ 40 (weggefallen)". 1a. § 1 Abs. 3 ... der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 40 wie folgt gefasst: „§ 40 (weggefallen)". 1a. § 1 Abs. 3 wird wie folgt gefasst: „(3) ... 13d werden folgende Sätze angefügt: „Ist in den Fällen des § 40 Abs. 5 und 6 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782), ... 27. Dezember 2007 geltenden Fassung vor dem 28. Dezember 2007 erfolgt, sind § 38 und § 40 Abs. 5 und 6 weiter anzuwenden. § 38 Abs. 4 bis 9 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes ... d) Es wird folgender Absatz 16 angefügt: „(16) § 38 und § 40 in der am 27. Dezember 2007 geltenden Fassung sowie § 10 des Umwandlungssteuergesetzes vom 7. ... andere Körperschaft übergeht und diese keinen Antrag nach Satz 2 gestellt hat. § 40 Abs. 6 in der am 27. Dezember 2007 geltenden Fassung ist nicht anzuwenden." 5. ... wird. (10) § 37 Abs. 6 und 7 gilt entsprechend." 7. § 40 wird aufgehoben.  ...

Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 3 JStG 2009 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
... 13e werden folgende Sätze angefügt: „Ist in den Fällen des § 40 Abs. 5 und 6 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782) die ... Dezember 2007 geltenden Fassung vor dem 28. Dezember 2007 erfolgt, sind die §§ 38 und 40 Abs. 5 und 6 weiter anzuwenden. § 38 Abs. 4 bis 9 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes ...