§ 40b Pauschalierung der Lohnsteuer bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen
(1) Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer von den Zuwendungen zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung an eine Pensionskasse mit einem Pauschsteuersatz von 20 Prozent der Zuwendungen erheben.
(2) 1Absatz 1 gilt nicht, soweit die zu besteuernden Zuwendungen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer 1.752 Euro im Kalenderjahr übersteigen oder nicht aus seinem ersten Dienstverhältnis bezogen werden. 2Sind mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in der Pensionskasse versichert, so gilt als Zuwendung für den einzelnen Arbeitnehmer der Teilbetrag, der sich bei einer Aufteilung der gesamten Zuwendungen durch die Zahl der begünstigten Arbeitnehmer ergibt, wenn dieser Teilbetrag 1.752 Euro nicht übersteigt; hierbei sind Arbeitnehmer, für die Zuwendungen von mehr als 2.148 Euro im Kalenderjahr geleistet werden, nicht einzubeziehen. 3Für Zuwendungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses erbracht hat, vervielfältigt sich der Betrag von 1.752 Euro mit der Anzahl der Kalenderjahre, in denen das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers zu dem Arbeitgeber bestanden hat; in diesem Fall ist Satz 2 nicht anzuwenden. 4Der vervielfältigte Betrag vermindert sich um die nach Absatz 1 pauschal besteuerten Zuwendungen, die der Arbeitgeber in dem Kalenderjahr, in dem das Dienstverhältnis beendet wird, und in den sechs vorangegangenen Kalenderjahren erbracht hat.
(3) Von den Beiträgen für eine Unfallversicherung des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 20 Prozent der Beiträge erheben, wenn mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in einem Unfallversicherungsvertrag versichert sind.
(4) In den Fällen des
§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz in Höhe von 15 Prozent der Sonderzahlungen zu erheben.
Frühere Fassungen von § 40b EStG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 52 EStG Anwendungsvorschriften (vom 01.01.2025) ... Höchstbetrag nach § 3 Nummer 63 Satz 1 verringert sich um Zuwendungen, auf die § 40b Absatz 1 und 2 Satz 1 und 2 in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung angewendet wird. § 3 Nummer 63 Satz ... 3 Nummer 63 Satz 3 in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung ist nicht anzuwenden, soweit § 40b Absatz 1 und 2 Satz 3 und 4 in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung angewendet wird. § 3 Nummer 71 in ... Absatz 2 Satz 1, § 37b Absatz 3 Satz 2, § 40 Absatz 4, § 40a Absatz 5 Satz 2 und § 40b Absatz 5 Satz 1 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) sind in ... ist erstmals ab dem Kalenderjahr 2013 anzuwenden. (39) (aufgehoben) (40) § 40b Absatz 1 und 2 in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung ist weiter anzuwenden auf Beiträge für ... und Zuwendungen an eine Pensionskasse, wenn vor dem 1. Januar 2018 mindestens ein Beitrag nach § 40b Absatz 1 und 2 in einer vor dem 1. Januar 2005 geltenden Fassung pauschal besteuert wurde. (40a) ...
Zitat in folgenden NormenAbgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 23.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 24
Altersvorsorge-Durchführungsverordnung (AltvDV)
neugefasst durch B. v. 28.02.2005 BGBl. I S. 487; zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Berlinförderungsgesetz 1990 (BerlinFG 1990)
neugefasst durch B. v. 02.02.1990 BGBl. I S. 173; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 28 BerlinFG 1990 Vergünstigung durch Zulagen (vom 01.01.2025) ... bemessen wird. Bezüge, von denen die Lohnsteuer nach den §§ 40 und 40b des Einkommensteuergesetzes mit einem Pauschsteuersatz erhoben wird, und steuerfreie Einnahmen mit Ausnahme der steuerfreien ...
Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV)
V. v. 19.12.2012 BGBl. I S. 2712; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 297
§ 1 EBV Inhalt der Entgeltbescheinigung (vom 01.01.2025) ... besteuerte Bezüge nach den §§ 37b, 40 Absatz 1 und 2, nach § 40a Absatz 2 und § 40b sowie § 52 Absatz 40 des Einkommensteuergesetzes jeweils nach ihrer gesetzlichen Grundlage ...
Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV 1990)
neugefasst durch B. v. 10.10.1989 BGBl. I S. 1848; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1495
§ 4 LStDV 1990 Lohnkonto (vom 30.06.2020) ... des Einkommensteuergesetzes; 8. Bezüge, die nach den §§ 40 bis 40b des Einkommensteuergesetzes pauschal besteuert worden sind, und die darauf entfallende Lohnsteuer. Lassen sich in ...
§ 5 LStDV 1990 Besondere Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (vom 15.12.2018) ... des Einkommensteuergesetzes aufzuzeichnen, dass vor dem 1. Januar 2018 mindestens ein Beitrag nach § 40b Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes in einer vor dem 1. Januar 2005 geltenden Fassung pauschal besteuert wurde. (2) ... § 100 Absatz 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei belassenen, 2. nach § 40b des Einkommensteuergesetzes in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung pauschal besteuerten oder 3. individuell ...
Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln
Anhang V. v. 14.01.2006 BGBl. I S. 166, 167
Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)
Artikel 1 V. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3385; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 03.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 394
§ 1 SvEV Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (vom 01.07.2021) ... 3. Einnahmen nach § 40 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes, 4. Beiträge nach § 40b des Einkommensteuergesetzes in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung, die zusätzlich zu Löhnen und ... 2 Nr. 3 des Betriebsrentengesetzes) stammen, 4a. Zuwendungen nach § 3 Nr. 56 und § 40b des Einkommensteuergesetzes , die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden und für die Satz 3 ... werden. Die Summe der in Satz 1 Nr. 4a genannten Zuwendungen nach § 3 Nr. 56 und § 40b des Einkommensteuergesetzes , die vom Arbeitgeber oder von einem Dritten mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen ... Euro. Satz 3 gilt mit der Maßgabe, dass die Zuwendungen nach § 3 Nr. 56 und § 40b des Einkommensteuergesetzes dem Arbeitsentgelt insoweit zugerechnet werden, als sie in der Summe monatlich 100 Euro ...
Winterbeschäftigungs-Verordnung (WinterbeschV)
V. v. 26.04.2006 BGBl. I S. 1086; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 237
§ 3 WinterbeschV Höhe und Aufbringung der Umlage (vom 01.10.2023) ... der umlagepflichtigen Bruttoarbeitsentgelte der Arbeitnehmer werden die nach den §§ 40a, 40b und 52 Abs. 52a des Einkommensteuergesetzes pauschal zu versteuernden Bruttoarbeitsentgelte ...
Zitate in Änderungsvorschriften8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Betriebsrentenstärkungsgesetz
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3214
Artikel 9 BetrRSG Änderung des Einkommensteuergesetzes ... Höchstbetrag nach § 3 Nummer 63 Satz 1 verringert sich um Zuwendungen, auf die § 40b Absatz 1 und 2 Satz 1 und 2 in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung angewendet wird." dd) Nach Satz 14 ... 3 Nummer 63 Satz 3 in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung ist nicht anzuwenden, soweit § 40b Absatz 1 und 2 Satz 3 und 4 in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung angewendet wird." b) In Absatz 40 ... wurde" durch die Wörter „wenn vor dem 1. Januar 2018 mindestens ein Beitrag nach § 40b Absatz 1 und 2 in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung pauschal besteuert wurde" ersetzt. ...
Drittes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 22.11.2019 BGBl. I S. 1746; zuletzt geändert durch Artikel 4b G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Erste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
V. v. 18.11.2008 BGBl. I S. 2220
Erste Verordnung zur Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung
V. v. 11.12.2006 BGBl. I S. 2809
Artikel 1 1. WinterbeschVÄndV ... der umlagepflichtigen Bruttoarbeitsentgelte der Arbeitnehmer werden die nach den §§ 40a, 40b und 52 Abs. 52a des Einkommensteuergesetzes pauschal zu versteuernden Bruttoarbeitsentgelte ...
Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 19.12.2007 BGBl. I S. 3024
Artikel 19a SGBIVuaÄndG Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung ... 1. Nummer 4 wird wie folgt gefasst: 4. Beiträge nach § 40b des Einkommensteuergesetzes in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung, die zusätzlich zu ... Nummer 4a eingefügt: 4a. Zuwendungen nach § 3 Nr. 56 und § 40b des Einkommensteuergesetzes, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt ... Die Summe der in Satz 1 Nr. 4a genannten Zuwendungen nach § 3 Nr. 56 und § 40b des Einkommensteuergesetzes, höchstens jedoch monatlich 100 Euro," ersetzt. ... Satz 3 gilt mit der Maßgabe, dass die Zuwendungen nach § 3 Nr. 56 und § 40b des Einkommensteuergesetzes dem Arbeitsentgelt insoweit zugerechnet werden, als sie in der Summe ...
Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 2 StRAnpG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes ... Beitragsleistung zu erklären. § 3 Nummer 63 Satz 3 und 4 ist nicht anzuwenden, wenn § 40b Absatz 1 und 2 in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung angewendet wird. (5) § 3c Absatz 2 ... Voraussetzungen des § 38b Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 oder Nummer 4 vorliegen. (40) § 40b Absatz 1 und 2 in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung ist weiter anzuwenden auf Beiträge für ...
Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 10.12.2007 BGBl. I S. 2838
Artikel 2 ZAVFuSGBIIIÄndG Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung ... 1. Nummer 4 wird wie folgt gefasst: 4. Beiträge nach § 40b des Einkommensteuergesetzes in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung sowie Zuwendungen nach ... in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung sowie Zuwendungen nach § 40b des Einkommensteuergesetzes, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt ...
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 1 JStG 2007 Änderung des Einkommensteuergesetzes ... „Anmeldung, Abführung und Vollstreckung" ersetzt. 30. § 40b wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 5 wird aufgehoben. b) ... q) Dem Absatz 52a wird folgender Satz angefügt: „§ 40b Abs. 4 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2878) ist ... 1 Nr. 4 und Satz 2, § 40a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 2a, 3 Satz 1 und 2, Abs. 6 Satz 4, § 40b Abs. 1 und 3, § 41a Abs. 4 Satz 1, § 42d Abs. 6 Satz 7, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 ...
Artikel 2 JStG 2007 Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung ... Änderungen der Zusage nach dem 31. Dezember 2004; 2. bei Anwendung des § 40b des Einkommensteuergesetzes in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung den Inhalt der am 31. ... 3 Nr. 56 und 63 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei belassenen, 2. nach § 40b des Einkommensteuergesetzes in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung pauschal besteuerten ...
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Artikel 3 JStG 2024 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes ... eingefügt. 9. In § 37a Absatz 2 Satz 1, § 37b Absatz 3 Satz 2 und § 40b Absatz 5 Satz 1 wird jeweils die Angabe „§ 40 Absatz 3" durch die Angabe „§ 40 Absatz 3 ... Absatz 2 Satz 1, § 37b Absatz 3 Satz 2, § 40 Absatz 4, § 40a Absatz 5 Satz 2 und § 40b Absatz 5 Satz 1 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) sind in ...
Wachstumschancengesetz
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Zitate in aufgehobenen TitelnArbeitsentgeltverordnung (ArEV)
neugefasst durch B. v. 18.12.1984 BGBl. I S. 1642, 1644; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3385
§ 2 ArEV ... des Einkommensteuergesetzes, 3. Beiträge und Zuwendungen nach § 40b des Einkommensteuergesetzes, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt ...
Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG)
neugefasst durch B. v. 09.02.2004 BGBl. I S. 206; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 05.12.2006 BGBl. I S. 2748
§ 6 BErzGG Einkommen ... Als Einkommen gelten nicht Einkünfte, die gemäß §§ 40 bis 40b des Einkommensteuergesetzes pauschal versteuert werden können. Entgeltersatzleistungen im ...
ELENA-Datensatzverordnung (ELENA-DV)
V. v. 22.02.2010 BGBl. I S. 131; aufgehoben durch Artikel 11 G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
§ 4 ELENA-DV Zu übermittelnde Daten ... 4. der pauschal besteuerte Arbeitslohn, getrennt nach den §§ 37b, 40, 40a und 40b des Einkommensteuergesetzes, 5. der steuerfreie Arbeitslohn, 6. das ...
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