§ 42 Eingreifen der Aufsichtsbehörde
Die Aufsichtsbehörde hat, wenn die dem Jugendlichen übertragenen Arbeiten Gefahren für seine Gesundheit befürchten lassen, dies dem Personensorgeberechtigten und dem Arbeitgeber mitzuteilen und den Jugendlichen aufzufordern, sich durch einen von ihr ermächtigten Arzt untersuchen zu lassen.
interne Verweise
Zitat in folgenden NormenJugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV)
V. v. 16.10.1990 BGBl. I S. 2221; zuletzt geändert durch Artikel 19 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
§ 3 JArbSchUV Erhebungsbogen (vom 01.01.2025) ... 1, zur Vorbereitung einer Untersuchung nach § 33 Abs. 1, §§ 34, 35 Abs. 1 oder § 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Nachuntersuchung) einen Erhebungsbogen nach dem Muster der Anlage ...
Anlage 3 JArbSchUV Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten (vom 01.01.2025) ...
Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 und Nachuntersuchungen nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Name, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen ... Nachuntersuchung (gem. § 35 JArbSchG)
☐ Angeordnete Nachuntersuchung (gem. § 42 JArbSchG)
Folgende Arbeiten müssen vermieden werden:
☐
Überwiegendes ...
Anlage 4 JArbSchUV Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber (vom 01.01.2025) ...
Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 und Nachuntersuchungen nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Name, Vorname, Geburtsdatum des ... Nachuntersuchung (gem. § 35 JArbSchG)
☐ Angeordnete Nachuntersuchung (gem. § 42 JArbSchG)
Folgende Arbeiten müssen vermieden werden:
☐
Überwiegendes ...
Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Anhang 2 BEV 2024 zu Artikel 19 Nummer 5 ... Anlage 2a Nachuntersuchung nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) (siehe BGBl. 2024 I Nr. 411 S. 46) ... Arzt Erhebungs-/Nachuntersuchungsbogen (Teil 2)
Nachuntersuchung nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Name, Vorname des Jugendlichen, Geburtsdatum6
Tag der Untersuchung: ...
Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 und Nachuntersuchungen nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Name, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen (Versichertenstammdaten)
Aufgrund der ... Nachuntersuchung (gem. § 35 JArbSchG)
☐ Angeordnete Nachuntersuchung (gem. § 42 JArbSchG )
Folgende Arbeiten müssen vermieden werden:
☐
Überwiegendes Stehen.
...
Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 und Nachuntersuchungen nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Name, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen9(Versichertenstammdaten)
Aufgrund der ... Nachuntersuchung (gem. § 35 JArbSchG)
☐ Angeordnete Nachuntersuchung (gem. § 42 JArbSchG )
Folgende Arbeiten müssen vermieden werden:
☐
Überwiegendes Stehen.
...
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