(1) Im Prüfungsbereich „Durchführen von Stuck- und Putzarbeiten" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
- Art und Umfang von Aufträgen zu erfassen sowie Arbeitsabläufe entsprechend der technischen Unterlagen zu planen und zu dokumentieren,
- 2.
- Gefährdungen auf Baustellen zu unterscheiden und Schutzmaßnahmen auszuwählen,
- 3.
- Gestaltungsprinzipien von Oberflächen zu unterscheiden,
- 4.
- Zeichnungen für die eigene Arbeitsvorbereitung zu erstellen,
- 5.
- Messverfahren zu unterscheiden und auszuwählen,
- 6.
- Prüfverfahren zu unterscheiden und auszuwählen,
- 7.
- Stucktechniken zu beschreiben,
- 8.
- Verfahren zur Erstellung von Innendämmungen zu beschreiben,
- 9.
- den Aufbau und die Herstellung von Wärmedämm-Verbundsystemen zu beschreiben und ökologische Auswirkungen zu reflektieren,
- 10.
- Arten von Sonderputzen zu unterscheiden,
- 11.
- Qualitätsanforderungen bei der Herstellung von Putz- und Trockenbauoberflächen zu unterscheiden,
- 12.
- Schäden an Putzoberflächen, an Trockenbauoberflächen oder an Wärmedämm-Verbundsystemen zu analysieren und den Ist-Zustand zu dokumentieren sowie Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu erläutern sowie
- 13.
- Verfahren zur Sanierung von Stuck und Putzen zu unterscheiden.
(2) 1Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. 2Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.