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§ 442 - Strafprozeßordnung (StPO)

neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 312-2 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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§ 442 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 442 StPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2017Artikel 3 Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
vom 13.04.2017 BGBl. I S. 872
aktuell vorher 25.07.2015Anlage 1 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1332
aktuellvor 25.07.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 442 StPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 442 StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 3 VermAbschRÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 01.07.2017)
... und Vermögensbeschlagnahme". c) Die Angaben zu den §§ 421 bis 442 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 421 Absehen von der ... § 439 Der Einziehung gleichstehende Rechtsfolgen §§ 440 bis 442 (weggefallen)". d) Die Angaben zu den §§ 459g und 459h werden durch die ... „den Verfall," gestrichen und wird die Angabe „§§ 440, 441 Abs. 2 und § 442 " durch die Wörter „§§ 435, 436 Absatz 2 in Verbindung mit § 434 ... der §§ 421 bis 436 der Einziehung gleich." 13. Die §§ 440 bis 442 werden aufgehoben. 14. § 444 wird wie folgt geändert: a) In ... 469 Absatz 1 Satz 2 und § 470 Satz 1 wird jeweils die Angabe „§ 431 Abs. 1 Satz 1, §§ 442 " durch die Angabe „§ 424 Absatz 1, § 438 Absatz 1, §§ 439" ... geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 431 Abs. 1 Satz 1, §§ 442 " durch die Angabe „§ 424 Absatz 1, §§ 439" ersetzt. b) ...

Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten
G. v. 24.10.2006 BGBl. I S. 2350
Artikel 1 RückgVermabschStG Änderung der Strafprozessordnung
... drei Monaten aufrechterhalten wird, soweit das Verfahren nach den §§ 430 und 442 Abs. 1 auf die anderen Rechtsfolgen beschränkt worden ist und die sofortige Aufhebung ... Absätze 2 bis 7 auf das Verfahren nach den §§ 440 und 441 in Verbindung mit § 442 Abs. 1 entsprechend anzuwenden." 7. § 111k wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 1 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 1 Nummer 13)
... Verfahren bei Einziehung im Nachverfahren oder selbständigen Einziehungsverfahren § 442 Der Einziehung gleichstehende Rechtsfolgen; Verfallsbeteiligte § 443 ...