§ 44 Überführungskosten
(1) Ist eine beihilfeberechtigte Person während einer Dienstreise, Abordnung, Zuweisung oder vor einem dienstlich bedingten Umzug außerhalb des Ortes ihrer Hauptwohnung nach §
22 Absatz 1 des
Bundesmeldegesetzes verstorben, so sind die Kosten der Überführung beihilfefähig.
(2)
1Für Personen, die nach §
3 beihilfeberechtigt oder bei einer nach §
3 beihilfeberechtigten Person berücksichtigungsfähig sind, sind die Kosten der Überführung in das Inland bis zum Beisetzungsort beihilfefähig.
2Liegt der Beisetzungsort nicht im Inland, so sind Aufwendungen bis zur Höhe der Überführungskosten, die für eine Überführung in das Inland entstanden wären, beihilfefähig.
Frühere Fassungen von § 44 BBhV
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interne Verweise§ 47 BBhV Abweichender Bemessungssatz (vom 01.01.2025) ... 200 Euro übersteigen. (7) In Fällen des § 39 Absatz 2 und des § 44 erhöht sich der Bemessungssatz auf 100 Prozent. (8) Für Personen, die nach ...
Zitat in folgenden NormenHeilverfahrensverordnung (HeilVfV)
Artikel 1 V. v. 09.11.2020 BGBl. I S. 2349; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
§ 6 HeilVfV Erstattungsfähige Aufwendungen (vom 01.04.2024) ... 6, § 29 Absatz 1 und 3, § 31 Absatz 6, § 32 Absatz 3, § 36 Absatz 3 sowie § 44 Absatz 2 der Bundesbeihilfeverordnung entsprechend. (5) Zur Vermeidung unbilliger Härten kann die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1154
Artikel 1 5. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung ... § 21 Psychosomatische Grundversorgung". d) Die Angabe zu § 44 wird wie folgt gefasst: „§ 44 Tod der beihilfeberechtigten ... d) Die Angabe zu § 44 wird wie folgt gefasst: „§ 44 Tod der beihilfeberechtigten Person". e) Die Angabe zu Anlage 7 wird wie folgt ... und berücksichtigungsfähigen Personen" ersetzt. 37. § 44 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 44 Tod der beihilfeberechtigten Person". b) In Satz 1 werden die Wörter ...
Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 27.05.2015 BGBl. I S. 842
Artikel 1 6. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung ... geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 44 und 45 wie folgt gefasst: „§ 44 Überführungskosten ... werden die Angaben zu den §§ 44 und 45 wie folgt gefasst: „§ 44 Überführungskosten § 45 Erste Hilfe, Entseuchung, Kommunikationshilfe, ... Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung,". 21. § 44 wird wie folgt gefasst: „§ 44 Überführungskosten (1) ... der Entbindung,". 21. § 44 wird wie folgt gefasst: „§ 44 Überführungskosten (1) Ist eine beihilfeberechtigte Person während ... 6 werden nach der Angabe „§ 39 Absatz 2" die Wörter „und des § 44 " eingefügt. 24. § 48 wird wie folgt gefasst: „§ ...
Siebte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 25.10.2016 BGBl. I S. 2403
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