§ 44 Verwaltungsvollstreckungsverfahren
Auf die Vergütung des Steuerberaters im Verwaltungsvollstreckungsverfahren sind die Vorschriften des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß anzuwenden.
Frühere Fassungen von § 44 StBVV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 13 StBVV Zeitgebühr (vom 01.07.2020) ... Rechtsbehelfsverfahren (§ 40), im Verwaltungsvollstreckungsverfahren ( § 44 ) und in gerichtlichen und anderen Verfahren (§§ 45, 46). Sie ...
§ 14 StBVV Pauschalvergütung (vom 20.07.2017) ... Rechtsbehelfsverfahren (§ 40), im Verwaltungsvollstreckungsverfahren ( § 44 ) und in gerichtlichen und anderen Verfahren (§ 45). (3) Der Gebührenanteil ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung
V. v. 31.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 105
Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1495
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 15 JStG 2007 Änderung der Steuerberatergebührenverordnung ... 5)." 21. Die §§ 41 bis 43 werden aufgehoben. 22. § 44 wird wie folgt gefasst: „§ 44 Verwaltungsvollstreckungsverfahren ... 43 werden aufgehoben. 22. § 44 wird wie folgt gefasst: „§ 44 Verwaltungsvollstreckungsverfahren Auf die Vergütung des Steuerberaters im ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/44_StBVV.htm Schlagworte: StBGebV, Steuerberatergebührenverordnung