Tools:
Update via:
§ 459o - Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 312-2 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
|
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 312-2 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
|
§ 459o Einwendungen gegen vollstreckungsrechtliche Entscheidungen
Über Einwendungen gegen die Entscheidung der Vollstreckungsbehörde nach den §§ 459a, 459c, 459e sowie 459g bis 459m entscheidet das Gericht.
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung G. v. 13. April 2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094 m.W.v. 1. Juli 2017
Anzeige
Frühere Fassungen von § 459o StPO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.07.2017 | Artikel 3 Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.04.2017 BGBl. I S. 872 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 459o StPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 459o StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 462 StPO Verfahren bei gerichtlichen Entscheidungen; sofortige Beschwerde (vom 01.07.2021)
... Die nach § 450a Abs. 3 Satz 1 und den §§ 458 bis 461 notwendig werdenden gerichtlichen Entscheidungen trifft das Gericht ohne mündliche ...
§ 463d StPO Gerichtshilfe (vom 01.10.2023)
... Vorbereitung der nach den §§ 453 bis 461 zu treffenden Entscheidungen kann sich das Gericht oder die Vollstreckungsbehörde der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 3 VermAbschRÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 01.07.2017)
... in sonstigen Fällen § 459n Zahlungen auf Wertersatzeinziehung § 459o Einwendungen gegen vollstreckungsrechtliche Entscheidungen". 2. Dem § 94 wird ... 15. Die §§ 459g und 459h werden durch die folgenden §§ 459g bis 459o ersetzt: „§ 459g Vollstreckung von Nebenfolgen (1) Die ... gelten § 459h Absatz 2 sowie die §§ 459k und 459m entsprechend. § 459o Einwendungen gegen vollstreckungsrechtliche Entscheidungen Über Einwendungen ...
Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 203; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 218
Artikel 2 SanktRÜG Änderung der Strafprozessordnung
... „§ 463d Gerichtshilfe Zur Vorbereitung der nach den §§ 453 bis 461 zu treffenden Entscheidungen kann sich das Gericht oder die Vollstreckungsbehörde der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/459o_StPO.htm