Tools:
Update via:
§ 45 - Biersteuerverordnung (BierStV)
Artikel 4 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3319 (Nr. 67); zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Geltung ab 01.04.2010; FNA: 612-6-4-1 Verbrauchsteuern und Monopole
| |
Geltung ab 01.04.2010; FNA: 612-6-4-1 Verbrauchsteuern und Monopole
| |
§ 45 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 7 Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen G. v. 24. Oktober 2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109 m.W.v. 13. Februar 2023
Anzeige
Frühere Fassungen von § 45 BierStV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 13.02.2023 | Artikel 7 Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 24.10.2022 BGBl. I S. 1838 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 45 BierStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 45 BierStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BierStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Artikel 7 8. VStÄndG Änderung der Biersteuerverordnung (vom 29.10.2022)
... von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs". r) Die Angaben zu Abschnitt 20 und § 45 werden wie folgt gefasst: Abschnitt 20 (weggefallen) § 45 ... 20 und § 45 werden wie folgt gefasst: Abschnitt 20 (weggefallen) § 45 (weggefallen) . s) Die Angaben zu Abschnitt 21 und den §§ 46 bis 51 werden wie folgt ...
Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 4 6. VerbrStÄndV Änderung der Biersteuerverordnung
... „Der Anzeige" ersetzt. c) Satz 3 wird aufgehoben. 23. Nach § 45 wird folgender Abschnitt 21 eingefügt: „Abschnitt 21 Zu § 28 Nummer 4 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/45_BierStV.htm