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§ 460 - Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 312-2 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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Geltung ab 01.01.1975; FNA: 312-2 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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§ 460 Nachträgliche Gesamtstrafenbildung
Ist jemand durch verschiedene rechtskräftige Urteile zu Strafen verurteilt worden und sind dabei die Vorschriften über die Zuerkennung einer Gesamtstrafe (§ 55 des Strafgesetzbuches) außer Betracht geblieben, so sind die erkannten Strafen durch eine nachträgliche gerichtliche Entscheidung auf eine Gesamtstrafe zurückzuführen.
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung G. v. 13. April 2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094 m.W.v. 1. Juli 2017
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Frühere Fassungen von § 460 StPO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.07.2017 | Artikel 3 Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.04.2017 BGBl. I S. 872 |
aktuell vorher | 25.07.2015 | Anlage 1 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1332 |
aktuell | vor 25.07.2015 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 460 StPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 460 StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 143 StPO Dauer und Aufhebung der Bestellung (vom 13.12.2019)
... Abschluss des Strafverfahrens einschließlich eines Verfahrens nach den §§ 423 oder 460 . (2) Die Bestellung kann aufgehoben werden, wenn kein Fall notwendiger ...
§ 354 StPO Eigene Entscheidung in der Sache; Zurückverweisung (vom 25.07.2015)
... dass eine nachträgliche gerichtliche Entscheidung über die Gesamtstrafe nach den §§ 460 , 462 zu treffen ist. Entscheidet das Revisionsgericht nach Absatz 1 oder Absatz 1a ...
§ 462 StPO Verfahren bei gerichtlichen Entscheidungen; sofortige Beschwerde (vom 01.07.2021)
... Die nach § 450a Abs. 3 Satz 1 und den §§ 458 bis 461 notwendig werdenden gerichtlichen Entscheidungen trifft das Gericht ohne mündliche ...
§ 462a StPO Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts (vom 25.07.2015)
... Strafgesetzbuches noch möglich ist. (3) In den Fällen des § 460 entscheidet das Gericht des ersten Rechtszuges. Waren die verschiedenen Urteile von ... (4) Haben verschiedene Gerichte den Verurteilten in anderen als den in § 460 bezeichneten Fällen rechtskräftig zu Strafe verurteilt oder unter Strafvorbehalt ...
§ 463d StPO Gerichtshilfe (vom 01.10.2023)
... Vorbereitung der nach den §§ 453 bis 461 zu treffenden Entscheidungen kann sich das Gericht oder die Vollstreckungsbehörde der ...
Zitat in folgenden Normen
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
G. v. 02.03.1974 BGBl. I S. 469, 1975 I 1916, 1976 I 507; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 316b EGStGB Übergangsvorschrift zum Dreiundzwanzigsten Strafrechtsänderungsgesetz (vom 25.04.2006)
... oder zu lebenslanger und zeitiger Freiheitsstrafe verurteilt worden, so ist § 460 der Strafprozeßordnung sinngemäß anzuwenden, wenn nach neuem Recht auf eine ...
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
§ 59 FeV Speicherung von Daten im Fahreignungsregister (vom 04.01.2018)
... Taten beziehen. In Fällen der Tatmehrheit (§ 53 des Strafgesetzbuches und § 460 der Strafprozessordnung ) sind die registerpflichtigen Taten mit ihren Einzelstrafen und einem Hinweis einzutragen, dass ...
Gerichtskostengesetz (GKG)
neugefasst durch B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
Anlage 1 GKG (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis (vom 20.07.2024)
... erkannt ist, nach § 31 Abs. 2 JGG in ein neues Urteil einbezogen wird. In den Fällen des § 460 StPO und des § 66 JGG verbleibt es bei den Gebühren für die früheren Verfahren. ...
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
B. v. 02.07.1980 BGBl. I S. 1237; zuletzt geändert durch B. v. 22.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 64
Anlage 6 GO-BT Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90b Abs. 2, § 194 Abs. 4 StGB *) (vom 26.10.2021)
... als drei Monate erkannt ist, oder bei einer Gesamtstrafenbildung (§§ 53 bis 55 StGB, § 460 StPO ) keine der erkannten Einzelstrafen drei Monate übersteigt. 9. ... als drei Monate erkannt ist oder bei einer Gesamtstrafenbildung (§§ 53 bis 55 StGB, § 460 StPO ) keine der erkannten Einzelstrafen drei Monate übersteigt. 5. Ist der Vollzug ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
Artikel 1 PVNeuRG Änderung der Strafprozessordnung
... Abschluss des Strafverfahrens einschließlich eines Verfahrens nach den §§ 423 oder 460 . (2) Die Bestellung kann aufgehoben werden, wenn kein Fall notwendiger Verteidigung ...
Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 3 VermAbschRÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 01.07.2017)
... §§ 459a, 459c, 459e sowie 459g bis 459m entscheidet das Gericht." 16. § 460 Satz 2 wird aufgehoben. 17. In § 462 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 74b ...
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 1 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 1 Nummer 13)
... Einwendungen gegen vollstreckungsbehördliche Entscheidungen; Zuständigkeit § 460 Nachträgliche Gesamtstrafenbildung § 461 Anrechnung des Aufenthalts in einem ...
Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 203; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 218
Artikel 2 SanktRÜG Änderung der Strafprozessordnung
... „§ 463d Gerichtshilfe Zur Vorbereitung der nach den §§ 453 bis 461 zu treffenden Entscheidungen kann sich das Gericht oder die Vollstreckungsbehörde der ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Artikel 1 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2214; aufgehoben durch § 78 V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980
§ 59 FeV Speicherung der Daten im Verkehrszentralregister (vom 01.08.2007)
... Taten beziehen. In Fällen der Tatmehrheit (§ 53 des Strafgesetzbuches und § 460 der Strafprozeßordnung) sind die registerpflichtigen Taten mit ihren Einzelstrafen und einem ...
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