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§ 46 - Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284 (Nr. 8); zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
Geltung ab 14.02.2009, abweichend siehe § 57; FNA: 2030-7-3-1 Beamte
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Geltung ab 14.02.2009, abweichend siehe § 57; FNA: 2030-7-3-1 Beamte
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§ 46 Personalentwicklung
§ 46 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Als Grundlage für die Personalentwicklung sind Personalentwicklungskonzepte zu erstellen. Über die Gestaltung entscheidet die oberste Dienstbehörde. Sie kann diese Befugnis auf andere Behörden übertragen.
(2) Im Rahmen der Personalentwicklungskonzepte sind Eignung, Befähigung und fachliche Leistung durch Personalführungs- und Personalentwicklungsmaßnahmen zu erhalten und zu fördern. Dazu gehören zum Beispiel
- 1.
- die dienstliche Qualifizierung,
- 2.
- die Führungskräfteentwicklung,
- 3.
- Kooperationsgespräche,
- 4.
- die dienstliche Beurteilung,
- 5.
- Zielvereinbarungen,
- 6.
- die Einschätzung der Vorgesetzten durch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
- 7.
- ein die Fähigkeiten und Kenntnisse erweiternder regelmäßiger Wechsel der Verwendung, insbesondere auch in Tätigkeiten bei internationalen Organisationen.
Zitierungen von § 46 BLV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 46 BLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BLV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Anordnung zur Übertragung beamten- und haushaltsrechtlicher Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BMFSFJBAFzAZustAnO)A. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 124
Zitat in folgenden Normen
Anordnung zur Übertragung beamten- und haushaltsrechtlicher Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BMFSFJBAFzAZustAnO)
A. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 124
§ 3 BMFSFJBAFzAZustAnO Übertragung von Zuständigkeiten nach der Bundeslaufbahnverordnung
... für die Entscheidung über die Gestaltung der Personalentwicklungskonzepte ( § 46 Absatz 1 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Anordnung zur Übertragung beamten- und haushaltsrechtlicher Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzAZustAnO)
V. v. 01.06.2018 BGBl. I S. 851; aufgehoben durch § 12 A. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 124
Eingangsformel BAFzAZustAnO
... 2009 (BGBl. I S. 160), - § 8 Absatz 1 Satz 2, § 27 Absatz 3 Satz 8 und § 46 Absatz 1 Satz 3 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 284), - Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 der ...
§ 3 BAFzAZustAnO Übertragung von Zuständigkeiten nach der Bundeslaufbahnverordnung
... für die Entscheidung über die Gestaltung der Personalentwicklungskonzepte ( § 46 Absatz 1 Satz 2 der Bundeslaufbahnverordnung ...
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