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§ 47 - Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Artikel 1 G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Geltung ab 01.03.2010; FNA: 753-13 Wasserwirtschaft
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§ 47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser



(1) Das Grundwasser ist so zu bewirtschaften, dass

1.
eine Verschlechterung seines mengenmäßigen und seines chemischen Zustands vermieden wird;

2.
alle signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen auf Grund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt werden;

3.
ein guter mengenmäßiger und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden; zu einem guten mengenmäßigen Zustand gehört insbesondere ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung.

(2) 1Die Bewirtschaftungsziele nach Absatz 1 Nummer 3 sind bis zum 22. Dezember 2015 zu erreichen. 2Fristverlängerungen sind in entsprechender Anwendung des § 29 Absatz 2 bis 4 zulässig.

(3) 1Für Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen nach Absatz 1 gilt § 31 Absatz 1, 2 Satz 1 und Absatz 3 entsprechend. 2Für die Bewirtschaftungsziele nach Absatz 1 Nummer 3 gilt darüber hinaus § 30 entsprechend mit der Maßgabe, dass nach Satz 1 Nummer 4 der bestmögliche mengenmäßige und chemische Zustand des Grundwassers zu erreichen ist.



 

Zitierungen von § 47 WHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 WHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 WHG Begriffsbestimmungen (vom 18.10.2016)
... die im Hinblick auf die Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 bis 31, 44 und 47 signifikant ...
§ 6a WHG Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen (vom 29.01.2017)
... ist zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 bis 31, 44 und 47 der Grundsatz der Kostendeckung zu berücksichtigen. Hierbei sind auch die Umwelt- ...
§ 23 WHG Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung (vom 08.06.2019)
... § 6 und den Bewirtschaftungszielen nach Maßgabe der §§ 27 bis 31, 44, 45a und 47 sowie zur näheren Bestimmung der sich aus diesem Gesetz ergebenden Pflichten zu erlassen, ...
§ 28 WHG Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer
... Aufwand verbunden sind und 3. die Verwirklichung der in den §§ 27, 44 und 47 Absatz 1 festgelegten Bewirtschaftungsziele in anderen Gewässern derselben ...
§ 29 WHG Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele (vom 20.05.2015)
... nach Satz 1 dürfen die Verwirklichung der in den §§ 27, 44 und 47 Absatz 1 festgelegten Bewirtschaftungsziele in anderen Gewässern derselben ...
§ 82 WHG Maßnahmenprogramm (vom 14.12.2021)
... aufzustellen, um die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der §§ 27 bis 31, 44 und 47 zu erreichen. Die Ziele der Raumordnung sind zu beachten; die Grundsätze und ... die der Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der §§ 27 bis 31, 44 und 47 dienen oder zur Erreichung dieser Ziele beitragen. (4) Ergänzende ... ist, um die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der §§ 27 bis 31, 44 und 47 zu erreichen. Ergänzende Maßnahmen können auch getroffen werden, um ... dass die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der §§ 27 bis 31, 44 und 47 nicht erreicht werden können, so sind die Ursachen hierfür zu untersuchen, die ... auf die Umwelt auswirken. Die zuständige Behörde kann im Rahmen der §§ 47 und 48 auch die in Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe j der Richtlinie 2000/60/EG genannten ...
§ 83 WHG Bewirtschaftungsplan (vom 05.04.2017)
... Gründe hierfür, 2. die nach § 29 Absatz 2 bis 4, den §§ 44 und 47 Absatz 2 Satz 2 gewährten Fristverlängerungen und die Gründe hierfür, eine Zusammenfassung der ... Bewirtschaftungsziele und Ausnahmen nach den §§ 30, 31 Absatz 2, den §§ 44 und 47 Absatz 3 und die Gründe hierfür, 4. die Bedingungen und Kriterien für die ... für vorübergehende Verschlechterungen nach § 31 Absatz 1, den §§ 44 und 47 Absatz 3 Satz 1 , die Auswirkungen der Umstände, auf denen die Verschlechterungen beruhen, sowie die ... § 6a, die zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 bis 31, 44 und 47 beitragen sollen, b) der Beiträge der verschiedenen Wassernutzungen zur Deckung ...
§ 90 WHG Sanierung von Gewässerschäden (vom 27.07.2016)
... Auswirkungen, für die § 31 Absatz 2, auch in Verbindung mit § 44 oder § 47 Absatz 3 Satz 1, gilt. (2) Hat eine verantwortliche Person nach dem ...
 
Zitat in folgenden Normen

Allgemeine Bundesbergverordnung (ABBergV)
V. v. 23.10.1995 BGBl. I S. 1466; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 18.10.2017 BGBl. I S. 3584
§ 22a ABBergV Anforderungen an die Entsorgung von bergbaulichen Abfällen (vom 01.06.2012)
... S. 60) geändert worden ist, soweit die Einleitungen nach Maßgabe der §§ 47 und 48 des Wasserhaushaltsgesetzes zugelassen werden können. Die Absätze 2 bis ...

Düngeverordnung (DüV)
Artikel 1 V. v. 26.05.2017 BGBl. I S. 1305; zuletzt geändert durch Artikel 97 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 6 DüV Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln (vom 01.05.2020)
... Stelle hat ferner die Bewirtschaftungsziele im Sinne der §§ 27 bis 31, 44 und 47 des Wasserhaushaltsgesetzes einzubeziehen. Die Genehmigung nach Satz 1 ist jährlich bei der nach Landesrecht ...

Grundwasserverordnung (GrwV)
V. v. 09.11.2010 BGBl. I S. 1513; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.10.2022 BGBl. I S. 1802
§ 2 GrwV Bestimmung und Beschreibung der Grundwasserkörper
... das Risiko ist, dass durch diese Nutzungen die für die Grundwasserkörper nach § 47 des Wasserhaushaltsgesetzes festgelegten Bewirtschaftungsziele nicht erreicht werden.  ...
§ 3 GrwV Gefährdete Grundwasserkörper
... bei denen das Risiko besteht, dass sie die Bewirtschaftungsziele nach § 47 des Wasserhaushaltsgesetzes nicht erreichen, werden von der zuständigen Behörde als ...
§ 5 GrwV Kriterien für die Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands (vom 10.05.2017)
... Schadstoff oder einer Schadstoffgruppe das Risiko aus, dass die Bewirtschaftungsziele nach § 47 des Wasserhaushaltsgesetzes nicht erreicht werden, legt die zuständige Behörde einen Schwellenwert nach ...
§ 8 GrwV Bestimmung von Grundwasserkörpern mit weniger strengen Zielen
... zuständige Behörde die Bestimmung der Grundwasserkörper, für die nach § 47 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 30 des Wasserhaushaltsgesetzes weniger strenge Ziele ... Behörde ferner die Bestimmung der Grundwasserkörper, für die nach § 47 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 30 des Wasserhaushaltsgesetzes der bestmögliche ...
§ 8a GrwV Zusätzliche Inhalte der Bewirtschaftungspläne (vom 10.05.2017)
... werden, und 5. der Zusammenhang zwischen den Bewirtschaftungszielen nach § 47 des Wasserhaushaltsgesetzes , auf die bei der Einstufung als gefährdeter Grundwasserkörper Bezug genommen wurde, ...
§ 9 GrwV Überwachung des mengenmäßigen und chemischen Grundwasserzustands
... nach den Ergebnissen der Überblicksüberwachung die Bewirtschaftungsziele nach § 47 des Wasserhaushaltsgesetzes nicht erreicht oder sind Grundwasserkörper nach § 3 Absatz 1 ...
§ 13 GrwV Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung von Schadstoffeinträgen in das Grundwasser
... Zur Erreichung der in § 47 des Wasserhaushaltsgesetzes genannten Ziele sind in den Maßnahmenprogrammen nach § 82 ... 2 oder in sonst geeigneter Weise zu überwachen. (2) Zur Erreichung der in § 47 des Wasserhaushaltsgesetzes genannten Ziele sind in den Maßnahmenprogrammen nach § 82 ... und Schadstoffgruppen der Anlage 8 in das Grundwasser begrenzen. (3) Soweit nach § 47 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes abweichende Bewirtschaftungsziele ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung
V. v. 04.05.2017 BGBl. I S. 1044
Artikel 1 1. GrwVÄndV Änderung der Grundwasserverordnung
... werden, und 5. der Zusammenhang zwischen den Bewirtschaftungszielen nach § 47 des Wasserhaushaltsgesetzes , auf die bei der Einstufung als gefährdeter Grundwasserkörper Bezug genommen wurde, ...

Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zur Einführung von Grundsätzen für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen sowie zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes
G. v. 11.04.2016 BGBl. I S. 745
Artikel 1 WHGuAbwAGÄndG Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
... die im Hinblick auf die Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 bis 31, 44 und 47 signifikant sind." 3. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: ... ist zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 bis 31, 44 und 47 der Grundsatz der Kostendeckung zu berücksichtigen. Hierbei sind auch die Umwelt- und ... § 6a, die zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 bis 31, 44 und 47 beitragen sollen, b) der Beiträge der verschiedenen Wassernutzungen zur Deckung ...

Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585
Artikel 22 WRNG Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung
... S. 60) geändert worden ist, soweit die Einleitungen nach Maßgabe der §§ 47 und 48 des Wasserhaushaltsgesetzes zugelassen werden ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Düngeverordnung (DüV)
neugefasst durch B. v. 27.02.2007 BGBl. I S. 221; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 26.05.2017 BGBl. I S. 1305
§ 4 DüV Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln (vom 01.03.2010)
... hat bei ihrer Entscheidung die Bewirtschaftungsziele im Sinne der §§ 27 bis 31, 44 und 47 des Wasserhaushaltsgesetzes einzubeziehen, 6. die tatsächlichen Voraussetzungen ...