§ 47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser
(1) Das Grundwasser ist so zu bewirtschaften, dass
- 1.
- eine Verschlechterung seines mengenmäßigen und seines chemischen Zustands vermieden wird;
- 2.
- alle signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen auf Grund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt werden;
- 3.
- ein guter mengenmäßiger und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden; zu einem guten mengenmäßigen Zustand gehört insbesondere ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung.
(2)
1Die Bewirtschaftungsziele nach Absatz 1 Nummer 3 sind bis zum 22. Dezember 2015 zu erreichen.
2Fristverlängerungen sind in entsprechender Anwendung des
§ 29 Absatz 2 bis 4 zulässig.
(3)
1Für Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen nach Absatz 1 gilt
§ 31 Absatz 1, 2 Satz 1 und Absatz 3 entsprechend.
2Für die Bewirtschaftungsziele nach Absatz 1 Nummer 3 gilt darüber hinaus
§ 30 entsprechend mit der Maßgabe, dass nach Satz 1 Nummer 4 der bestmögliche mengenmäßige und chemische Zustand des Grundwassers zu erreichen ist.
interne Verweise§ 3 WHG Begriffsbestimmungen (vom 18.10.2016) ... die im Hinblick auf die Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 bis 31, 44 und 47 signifikant ...
§ 82 WHG Maßnahmenprogramm (vom 14.12.2021) ... aufzustellen, um die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der §§ 27 bis 31, 44 und 47 zu erreichen. Die Ziele der Raumordnung sind zu beachten; die Grundsätze und ... die der Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der §§ 27 bis 31, 44 und 47 dienen oder zur Erreichung dieser Ziele beitragen. (4) Ergänzende ... ist, um die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der §§ 27 bis 31, 44 und 47 zu erreichen. Ergänzende Maßnahmen können auch getroffen werden, um ... dass die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der §§ 27 bis 31, 44 und 47 nicht erreicht werden können, so sind die Ursachen hierfür zu untersuchen, die ... auf die Umwelt auswirken. Die zuständige Behörde kann im Rahmen der §§ 47 und 48 auch die in Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe j der Richtlinie 2000/60/EG genannten ...
§ 83 WHG Bewirtschaftungsplan (vom 05.04.2017) ... Gründe hierfür, 2. die nach § 29 Absatz 2 bis 4, den §§ 44 und 47 Absatz 2 Satz 2 gewährten Fristverlängerungen und die Gründe hierfür, eine Zusammenfassung der ... Bewirtschaftungsziele und Ausnahmen nach den §§ 30, 31 Absatz 2, den §§ 44 und 47 Absatz 3 und die Gründe hierfür, 4. die Bedingungen und Kriterien für die ... für vorübergehende Verschlechterungen nach § 31 Absatz 1, den §§ 44 und 47 Absatz 3 Satz 1 , die Auswirkungen der Umstände, auf denen die Verschlechterungen beruhen, sowie die ... § 6a, die zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 bis 31, 44 und 47 beitragen sollen, b) der Beiträge der verschiedenen Wassernutzungen zur Deckung ...
§ 90 WHG Sanierung von Gewässerschäden (vom 27.07.2016) ... Auswirkungen, für die § 31 Absatz 2, auch in Verbindung mit § 44 oder § 47 Absatz 3 Satz 1, gilt. (2) Hat eine verantwortliche Person nach dem ...
Zitat in folgenden NormenAllgemeine Bundesbergverordnung (ABBergV)
V. v. 23.10.1995 BGBl. I S. 1466; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 18.10.2017 BGBl. I S. 3584
Düngeverordnung (DüV)
Artikel 1 V. v. 26.05.2017 BGBl. I S. 1305; zuletzt geändert durch Artikel 32 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Grundwasserverordnung (GrwV)
V. v. 09.11.2010 BGBl. I S. 1513; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.10.2022 BGBl. I S. 1802
§ 3 GrwV Gefährdete Grundwasserkörper ... bei denen das Risiko besteht, dass sie die Bewirtschaftungsziele nach § 47 des Wasserhaushaltsgesetzes nicht erreichen, werden von der zuständigen Behörde als ...
§ 8 GrwV Bestimmung von Grundwasserkörpern mit weniger strengen Zielen ... zuständige Behörde die Bestimmung der Grundwasserkörper, für die nach § 47 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 30 des Wasserhaushaltsgesetzes weniger strenge Ziele ... Behörde ferner die Bestimmung der Grundwasserkörper, für die nach § 47 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 30 des Wasserhaushaltsgesetzes der bestmögliche ...
§ 13 GrwV Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung von Schadstoffeinträgen in das Grundwasser ... Zur Erreichung der in § 47 des Wasserhaushaltsgesetzes genannten Ziele sind in den Maßnahmenprogrammen nach § 82 ... 2 oder in sonst geeigneter Weise zu überwachen. (2) Zur Erreichung der in § 47 des Wasserhaushaltsgesetzes genannten Ziele sind in den Maßnahmenprogrammen nach § 82 ... und Schadstoffgruppen der Anlage 8 in das Grundwasser begrenzen. (3) Soweit nach § 47 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes abweichende Bewirtschaftungsziele ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung
V. v. 04.05.2017 BGBl. I S. 1044
Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zur Einführung von Grundsätzen für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen sowie zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes
G. v. 11.04.2016 BGBl. I S. 745
Artikel 1 WHGuAbwAGÄndG Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes ... die im Hinblick auf die Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 bis 31, 44 und 47 signifikant sind." 3. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: ... ist zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 bis 31, 44 und 47 der Grundsatz der Kostendeckung zu berücksichtigen. Hierbei sind auch die Umwelt- und ... § 6a, die zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 bis 31, 44 und 47 beitragen sollen, b) der Beiträge der verschiedenen Wassernutzungen zur Deckung ...
Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585
Zitate in aufgehobenen TitelnDüngeverordnung (DüV)
neugefasst durch B. v. 27.02.2007 BGBl. I S. 221; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 26.05.2017 BGBl. I S. 1305
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