§ 47a (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne VerweiseAnlage XXIII StVZO (zu § 47) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase und Partikel von Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren und Selbstzündungsmotoren (Definition schadstoffarmer Personenkraftwagen) ... 3.6.3.2 Prüfung der Abgasemissionen 3.6.4 Prüfung gemäß § 47a 3.7 Gas-, Partikelentnahme, Analyse 3.7.1 Probenahme 3.7.2 Analyse 3.7.3 ... zu ermitteln. Anschließend wird die Prüfung gemäß § 47a durchgeführt. Die Prüfung der Verdunstungsemissionen im Rahmen des ... Fahrzeuge sind der Prüfung der Abgasemissionen nach den Fahrkurven I und II sowie nach § 47a zu unterziehen. Die Emissionen gas- und partikelförmiger Luftverunreinigungen ... ist (sind) der Prüfung der Abgasemissionen nach Fahrkurve I und II sowie nach § 47a zu unterziehen. Die Genehmigungsbehörde kann zusätzlich die Prüfung der ... sind in Nummer 3.8 beschrieben. Nach dem Abschluss der Fahrtests wird die Prüfung nach § 47a durchgeführt. Figur 1 Prüfablauf für Fahrzeuge mit ... Partikelemissionen ist nicht erforderlich. 3.6.4 Prüfung gemäß § 47a Nach Abschluss der Prüfung der Abgasemissionen in den Fahrkurven I und II ... Fahrkurven I und II durchlaufen die Prüffahrzeuge die Prüfung gemäß § 47a . 3.7 Gas-, Partikelentnahme, Analyse 3.7.1 Probenahme ...
Zitat in folgenden NormenFahrschüler-Ausbildungsordnung
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1318; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV)
Artikel 1 V. v. 10.10.2006 BGBl. I S. 2218; zuletzt geändert durch Artikel 85 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 4 35. BImSchV Ausgabe der Plaketten ... Zulassungsbehörden oder die nach Landesrecht sonst zuständigen Stellen sowie die nach § 47a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen. Dies gilt ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2232
Artikel 1 FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ... 3 werden die Wörter „und, sofern vorgeschrieben, eine Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung" gestrichen. 5. § 8 wird wie ... 4 werden die Wörter „und für eine vorgeschriebene Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung" gestrichen. 10. § 16 wird wie ...
Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 191
Siebente Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 26.02.2015 BGBl. I S. 265
Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1086
Artikel 1 47. StVRÄndV ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Zeile zu § 47a wird gestrichen. b) Die Zeile zu § 47d wird wie folgt gefasst: ... die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen, entsprechen." 4. § 47a wird aufgehoben. 5. § 47d wird wie folgt gefasst: „§ 47d ... Kennzeichen nach den bis einschließlich 31. Dezember 2009 geltenden Vorschriften des § 47a Absatz 3 und 5 angebrachten Plaketten von den die Hauptuntersuchung durchführenden Personen ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
V. v. 22.11.2016 BGBl. I S. 2652
Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung
V. v. 16.12.2011 BGBl. I S. 2803
Artikel 1 2. GGAV2002ÄndV ... im Zusammenhang mit der Durchführung von Untersuchungen nach den §§ 19, 21, 29 und 47a der StVZO sowie technischen Untersuchungen gemäß Teil 9 ADR müssen die Personen von einem ...
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