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§ 48 - Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz (ATA-OTA-G)

Artikel 1 G. v. 14.12.2019 BGBl. I S. 2768 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1174
Geltung ab 01.01.2022, abweichend siehe Artikel 3; FNA: 2122-6 Ärzte und sonstige Heilberufe
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§ 48 Anerkennung der Berufsqualifikation nach Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang



(1) Als Anpassungsmaßnahme ist eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang erforderlich, wenn die antragstellende Person eine Berufsqualifikation nachweist, die

1.
in einem Drittstaat, der kein gleichgestellter Staat ist, erworben worden ist und

2.
weder in einem anderen Mitgliedstaat noch in einem anderen Vertragsstaat noch in einem gleichgestellten Staat anerkannt worden ist.

(2) Die antragstellende Person hat das Recht, zwischen dem Ablegen der Kenntnisprüfung oder dem Absolvieren eines Anpassungslehrgangs zu wählen.

(3) Der Anpassungslehrgang schließt mit einer Prüfung ab.

(4) Ist die Prüfung nach Absatz 3 bestanden worden, so wird die Berufsqualifikation anerkannt.


Text in der Fassung des Artikels 11 MTA-Reform-Gesetz G. v. 24. Februar 2021 BGBl. I S. 274 m.W.v. 1. Januar 2022

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Frühere Fassungen von § 48 ATA-OTA-G

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 11 MTA-Reform-Gesetz
vom 24.02.2021 BGBl. I S. 274

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 48 ATA-OTA-G

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48 ATA-OTA-G verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ATA-OTA-G selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

MTA-Reform-Gesetz
G. v. 24.02.2021 BGBl. I S. 274
Artikel 11 MTARefG Änderung des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes
... des jeweiligen Berufs im Geltungsbereich dieses Gesetzes sind." 4. Dem § 48 werden die folgenden Absätze 3 und 4 angefügt: „(3) Der ...