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§ 48 - Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
neugefasst durch B. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 540; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.08.1990; FNA: 2129-20 Umweltschutz
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Geltung ab 01.08.1990; FNA: 2129-20 Umweltschutz
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§ 48 Raumordnungspläne
1Besteht für die Aufstellung eines Raumordnungsplans nach diesem Gesetz die SUP-Pflicht, so wird die Strategische Umweltprüfung einschließlich der Überwachung nach dem Raumordnungsgesetz durchgeführt. 2Auf einen Raumordnungsplan nach Anlage 5 Nummer 1.5 oder 1.6, der Flächen für die Windenergienutzung oder für den Abbau von Rohstoffen ausweist, ist § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes nicht anzuwenden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung G. v. 20. Juli 2017 BGBl. I S. 2808, 2018 I 472 m.W.v. 29. Juli 2017
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Frühere Fassungen von § 48 UVPG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 29.07.2017 | Artikel 1 Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20.07.2017 BGBl. I S. 2808 |
aktuell vorher | 02.06.2017 | Artikel 2 Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben vom 29.05.2017 BGBl. I S. 1298 |
aktuell vorher | 01.03.2010 | Artikel 1 Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt (RGU) vom 11.08.2009 BGBl. I S. 2723 |
aktuell vorher | 30.06.2009 | Artikel 7 Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG) vom 22.12.2008 BGBl. I S. 2986 |
aktuell vorher | 15.12.2006 | Artikel 1 Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz vom 09.12.2006 BGBl. I S. 2819 |
aktuell | vor 15.12.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 48 UVPG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48 UVPG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UVPG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 74 UVPG Übergangsvorschrift (vom 04.03.2021)
... ein Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden, unterliegen den Vorschriften des Teils 3. § 48 dieses Gesetzes sowie § 27 Absatz 1 und 3 des Raumordnungsgesetzes bleiben unberührt. ...
Zitat in folgenden Normen
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz
G. v. 16.12.1991 BGBl. I S. 2174; zuletzt geändert durch Artikel 464 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 2 VerkPBG Linienbestimmung (vom 08.09.2015)
... Frist kann bis zu zwei Monaten verlängert werden. (2) Die §§ 15 und 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung finden mit der Maßgabe ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
G. v. 29.05.2017 BGBl. I S. 1298, 2018 I 471
Artikel 1 UmwRGuaÄndG 2017 Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
... § 6 Absatz 9 des Windenergie-auf-See-Gesetzes, § 15 Absatz 5 und § 16 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und andere entsprechende Rechtsvorschriften." b) In Absatz 3 wird die Angabe ...
Artikel 2 UmwRGuaÄndG 2017 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... die Annahme des Plans oder Programms nicht durch Gesetz entschieden wird." 5. Dem § 16 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt: „Auf einen Raumordnungsplan nach Nummer 1.5 ...
Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2808, 2018 I 472
Artikel 1 UVPModG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (vom 29.07.2017)
... § 47 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen § 48 Raumordnungspläne § 49 Raumordnungsverfahren § 50 ... überprüft werden." 22. Der bisherige § 16 wird durch die folgenden §§ 48 und 49 ersetzt: „§ 48 Raumordnungspläne Besteht für ... bisherige § 16 wird durch die folgenden §§ 48 und 49 ersetzt: „ § 48 Raumordnungspläne Besteht für die Aufstellung eines Raumordnungsplans nach ... d) In Absatz 9 Satz 2 werden die Angabe „§ 16 Abs. 4" durch die Angabe „ § 48 " und die Angabe „§ 28 Abs. 1 und 3" durch die Wörter „§ 28 ...
Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2986
Artikel 7 GeROG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 16 wie folgt gefasst: Raumordnungspläne; Raumordnungsverfahren". ... 1a. In § 2 Abs. 3 Nr. 2 wird nach der Angabe §§ 15 und 16 " die Angabe Abs. 1 bis 3" eingefügt. 2. § 14d wird wie folgt ... Satz 2 wird aufgehoben. c) Der bisherige Satz 3 wird Satz 2. 4. § 16 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... wird aufgehoben. b) Absatz 9 Satz 2 wird wie folgt gefasst: § 16 Abs. 4 dieses Gesetzes sowie § 28 Abs. 1 und 3 des Raumordnungsgesetzes bleiben ...
Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz
G. v. 09.12.2006 BGBl. I S. 2819, 2007 BGBl. I S. 195
Artikel 1 ÖffBetG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... nachfolgende Zulassungsentscheidung überprüft werden." 16. Dem § 16 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Das Ergebnis des ...
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