§ 48b Zielvereinbarungen
(1) 1Zur Erreichung der Ziele nach diesem Buch schließen
- 1.
- das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen mit der Bundesagentur,
- 2.
- die Bundesagentur und die kommunalen Träger mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der gemeinsamen Einrichtungen,
- 3.
- das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der zuständigen Landesbehörde sowie
- 4.
- die zuständige Landesbehörde mit den zugelassenen kommunalen Trägern
Vereinbarungen ab.
2Die Vereinbarungen nach Satz 1 Nummer 2 bis 4 umfassen alle Leistungen dieses Buches.
3Die Beratungen über die Vereinbarung nach Satz 1 Nummer 3 führen die Kooperationsausschüsse nach §
18b.
4Im Bund-Länder-Ausschuss nach §
18c wird für die Vereinbarungen nach diesem Absatz über einheitliche Grundlagen beraten.
(2) Die Vereinbarungen werden nach Beschlussfassung des Bundestages über das jährliche Haushaltsgesetz abgeschlossen.
(3) 1Die Vereinbarungen umfassen insbesondere die Ziele der Verringerung der Hilfebedürftigkeit, Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. 2Die Vereinbarungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4 umfassen zusätzlich das Ziel der Verbesserung der sozialen Teilhabe.
(4) Die Vereinbarungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 sollen sich an den Vereinbarungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 orientieren.
(5) Für den Abschluss der Vereinbarungen und die Nachhaltung der Zielerreichung sind die Daten nach §
51b und die Kennzahlen nach §
48a Absatz 2 maßgeblich.
(6) Die Vereinbarungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 können
- 1.
- erforderliche Genehmigungen oder Zustimmungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ersetzen,
- 2.
- die Selbstbewirtschaftung von Haushaltsmitteln für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie für Verwaltungskosten zulassen.
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interne Verweise§ 18b SGB II Kooperationsausschuss (vom 01.04.2011) ... in der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Landesebene. § 48b bleibt unberührt. Die Verfahren zum Abschluss der Vereinbarungen zwischen Bund und ...
§ 18c SGB II Bund-Länder-Ausschuss (vom 01.04.2011) ... Daten nach § 51b Absatz 1 Satz 2 und erörtert die Zielvereinbarungen nach § 48b Absatz 1. (2) Bei der Beobachtung und Beratung zentraler Fragen der Umsetzung ...
Zitat in folgenden NormenVerordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
V. v. 12.08.2010 BGBl. I S. 1152; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 15.03.2019 BGBl. I S. 339
§ 1 SGBIIKennzV Ziele ... werden Kennzahlen und Ergänzungsgrößen für die Ziele nach § 48b Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 03.08.2010 BGBl. I S. 1112
Artikel 1 GrSiWEntG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... „§ 48a Vergleich der Leistungsfähigkeit § 48b Zielvereinbarungen". j) Die Angabe zu Kapitel 6 wird wie folgt gefasst: ... 44b, 50, 51a, 51b, 53, 55 und 65d" durch die Wörter „§§ 44b, 48b , 50, 51a, 51b, 53, 55, 56 Absatz 2, §§ 64 und 65d" ersetzt. b) Absatz 2 ... und Integrationspolitik in der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Landesebene. § 48b bleibt unberührt. Die Verfahren zum Abschluss der Vereinbarungen zwischen Bund und ... Daten nach § 51b Absatz 1 Satz 2 und erörtert die Zielvereinbarungen nach § 48b Absatz 1. (2) Bei der Beobachtung und Beratung zentraler Fragen der Umsetzung der ... 14. Nach § 48 werden folgende §§ 48a und 48b eingefügt: „§ 48a Vergleich der Leistungsfähigkeit ... und die Form der Veröffentlichung der Ergebnisse festzulegen. § 48b Zielvereinbarungen (1) Zur Erreichung der Ziele nach diesem Buch schließen ... die Erstellung von Statistiken, Kennzahlen für die Zwecke nach § 48a Absatz 2 und § 48b Absatz 5, Eingliederungsbilanzen und Controllingberichten durch die Bundesagentur, der laufenden ...
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