§ 49 Wertgebühren aus der Staatskasse
Bestimmen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert, werden bei einem Gegenstandswert von mehr als 4.000 Euro anstelle der Gebühr nach
§ 13 Absatz 1 folgende Gebühren vergütet:
Gegenstands- wert bis ... Euro | Gebühr ... Euro | | Gegenstands- wert bis ... Euro | Gebühr ... Euro
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5.000 | 284 | | 22.000 | 399
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6.000 | 295 | | 25.000 | 414
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7.000 | 306 | | 30.000 | 453
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8.000 | 317 | | 35.000 | 492
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9.000 | 328 | | 40.000 | 531
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10.000 | 339 | | 45.000 | 570
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13.000 | 354 | | 50.000 | 609
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16.000 | 369 | | über 50.000 | 659
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19.000 | 384 |
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Frühere Fassungen von § 49 RVG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne VerweiseAnlage 1 RVG (zu § 2 Abs. 2) Vergütungsverzeichnis (vom 20.07.2024) ... Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 oder § 49 RVG Wahlanwalt gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt ... Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 oder § 49 RVG Wahlanwalt gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt ...
Zitat in folgenden NormenPatentanwaltsordnung (PAO)
G. v. 07.09.1966 BGBl. I S. 557; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Zitate in Änderungsvorschriften2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 8 2. KostRMoG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ... ersetzt. e) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 6. 26. § 49 wird wie folgt gefasst: „§ 49 Wertgebühren aus der Staatskasse ... Absatz 5 wird Absatz 6. 26. § 49 wird wie folgt gefasst: „§ 49 Wertgebühren aus der Staatskasse Bestimmen sich die Gebühren nach dem ... oder Satz der Gebühr nach § 13 oder § 49 RVG Wahl- anwalt ge- richtlich bestell- ter ...
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung ... einen Beweistermin wahrgenommen hat, eine Gebühr mit einem Gebührensatz von 2,0 nach § 49 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ; 2. Reisekosten für die Wahrnehmung einer mündlichen Verhandlung oder eines ...
Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3229
Artikel 7 KostRÄG 2021 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ... nicht in allen Verfahren bestellt oder beigeordnet" eingefügt. 10. § 49 wird wie folgt gefasst: „§ 49 Wertgebühren aus der Staatskasse ... eingefügt. 10. § 49 wird wie folgt gefasst: „ § 49 Wertgebühren aus der Staatskasse Bestimmen sich die Gebühren nach dem ...
Zitate in aufgehobenen TitelnGesetz über die Beiordnung von Patentanwälten bei Prozeßkostenhilfe
neugefasst durch § 187 v. 07.09.1966 BGBl. I S. 557; aufgehoben durch Artikel 36 Abs. 2 G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
§ 2 PatAnwPKHG ... Beweistermin wahrgenommen hat, eine Gebühr mit einem Gebührensatz von 2,0 nach § 49 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. 2. Reisekosten für die ...
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