§ 49a Ausnahme von der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
(1) Durch gedeckte Schuldverschreibungen finanzierte Hypothekenkreditinstitute, die keine Einlagen entgegennehmen dürfen, sind von einer Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten ausgenommen, sofern das jeweilige Hypothekenkreditinstitut im Wege eines Insolvenzverfahrens oder durch Maßnahmen gemäß
§ 107 Absatz 1 abgewickelt wird und dadurch sichergestellt ist, dass die von den Gläubigern dieser Hypothekenkreditinstitute und von den Inhabern der gedeckten Schuldverschreibungen getragenen Verluste den Abwicklungszielen entsprechen.
(2) Hypothekenkreditinstitute im Sinne des Absatzes 1 werden auch nicht in die Konsolidierung nach
§ 49e Absatz 1 einbezogen.
Frühere Fassungen von § 49a SAG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 2 SAG Begriffsbestimmungen (vom 30.12.2023) ... 4 Absatz 1 Nummer 16 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Werden die §§ 14, 46, 49 bis 54, 59, 60, 65, 66, 89, 96, 164 und 166 auf Abwicklungsgruppen gemäß Absatz 3 ...
§ 156 SAG Abwicklungskollegium (vom 15.12.2023) ... vorbehaltlich des § 159 ein Abwicklungskollegium ein, das die in den §§ 46, 47, 49 bis 50, 58, 60 und 161 bis 166 genannten Aufgaben wahrnimmt und die Zusammenarbeit und ... Mindestanforderungen auf Gruppenebene und Einzelinstitutsebene gemäß den §§ 49 bis 50. (2) Das Abwicklungskollegium kann auch als Diskussionsforum für ...
§ 179 SAG Rechtsschutz (vom 28.12.2020) ... auf der Grundlage von § 1 Absatz 2, der §§ 12, 14, 16, 36 bis 39, 42, 49 bis 54, 59 bis 60a und 152d haben keine aufschiebende Wirkung. (2) Eine ...
Zitat in folgenden NormenKreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
Sanierungsplanmindestanforderungsverordnung (MaSanV)
V. v. 12.03.2020 BGBl. I S. 644; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 03.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 392
§ 8 MaSanV Kategorien von Indikatoren (vom 07.12.2024) ... aufzuzeigen, welche die Institute aufgrund der Mindestanforderung nach den §§ 49 bis 51 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes oder nach Artikel 12 bis 12i der Verordnung (EU) ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenRisikoreduzierungsgesetz (RiG)
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
Artikel 2 RiG Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes ... 10c bis 10g und 8. Einhaltung der Eigenmittelanforderung gemäß den & sect;§ 49 bis 51 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes. Satz 1 gilt entsprechend ... Verbindlichkeiten und die Anforderung an das Verlustabsorptionskapital nach den & sect;§ 49 bis 51 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes oder 6. die Anforderungen ...
Artikel 5 RiG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes ... von Beschlüssen des Ausschusses". b) Die Angaben zu den §§ 49 bis 54 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 49 Anwendung und ... an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten § 49a Ausnahme von der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige ... Artikels 4 Absatz 1 Nummer 16 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Werden die §§ 14, 46, 49 bis 54, 59, 60, 65, 66, 89, 96, 164 und 166 auf Abwicklungsgruppen gemäß Absatz 3 ... 1 den anderen Mitgliedern des Abwicklungskollegiums mit." 21. Die §§ 49 bis 54 werden wie folgt gefasst: „§ 49 Anwendung und Berechnung der ... und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten gemäß Absatz 2 und den §§ 49a bis 51 einzuhalten. (2) Die Anforderung wird als Betrag der Eigenmittel und ... des Instituts oder gruppenangehörigen Unternehmens. § 49a Ausnahme von der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige ... vorbehaltlich des § 159 ein Abwicklungskollegium ein, das die in den §§ 46, 47, 49 bis 50, 58, 60 und 161 bis 166 genannten Aufgaben wahrnimmt und die Zusammenarbeit und ... und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten gemäß den §§ 49 bis 50. Bei der Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und ... auf der Grundlage von § 1 Absatz 2, der §§ 12, 14, 16, 36 bis 39, 42, 49 bis 54, 59 bis 60a und 152d haben keine aufschiebende Wirkung. (2) Eine ...
Verordnung zur Änderung der Sanierungsplanmindestanforderungsverordnung
V. v. 03.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 392
Artikel 1 1. MaSanVÄndV ... aufzuzeigen, welche die Institute aufgrund der Mindestanforderung nach den §§ 49 bis 51 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes oder nach Artikel 12 bis 12i der Verordnung (EU) ...
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