Tools:
Update via:
§ 49f - Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)
Artikel 1 G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.2015, abweichend siehe Artikel 10; FNA: 660-10 Bundesbürgschaften
| |
Geltung ab 01.01.2015, abweichend siehe Artikel 10; FNA: 660-10 Bundesbürgschaften
| |
§ 49f Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheit sind
(1) 1Institute, die Tochterunternehmen einer Abwicklungseinheit oder eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Drittstaat aber selbst keine Abwicklungseinheiten sind, kommen den Anforderungen gemäß § 49c auf Einzelbasis nach. 2Nach Anhörung der Aufsichtsbehörde kann die Abwicklungsbehörde entscheiden, die Anforderung an ein gruppenangehöriges Unternehmen zu stellen, das ein Tochterunternehmen einer Abwicklungseinheit aber selbst keine Abwicklungseinheit ist. 3Abweichend von Satz 1 kommen EU-Mutterunternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheiten, aber Tochterunternehmen von Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat sind, den Anforderungen gemäß den §§ 49c und 49d auf konsolidierter Basis nach. 4Den Anforderungen nach § 49c Absatz 7 bis 9 kommen auf Einzelbasis nach:
- 1.
- Abwicklungsgruppen, die gemäß § 2 Absatz 3 Nummer 3b bestimmt wurden,
- 2.
- CRR-Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet aber selbst keine Abwicklungseinheiten sind,
- 3.
- eine Zentralorganisation, die keine Abwicklungseinheit ist, sowie
- 4.
- alle Abwicklungseinheiten, die nicht den Anforderungen nach § 49e Absatz 3 unterliegen.
(2) Die in § 49 Absatz 1 genannte Anforderung an Unternehmen im Sinne von Absatz 1 wird mit einer oder mehreren der folgenden Positionen erfüllt:
- 1.
- Verbindlichkeiten,
- a)
- die an die Abwicklungseinheit entweder direkt oder indirekt über andere Unternehmen derselben Abwicklungsgruppe begeben oder von dieser erworben wurden, die die Verbindlichkeiten von dem diesem Paragraphen unterliegenden Unternehmen erworben haben, oder an einen vorhandenen Anteilseigner, der nicht Teil derselben Abwicklungsgruppe ist, begeben und von diesem erworben werden, sofern die Kontrolle der Abwicklungseinheit über das Tochterunternehmen durch die Ausübung der Befugnis zur Herabschreibung oder Umwandlung nach den §§ 65, 66, 77, 89 und 96 bis 101 nicht beeinträchtigt wird,
- b)
- die die in Artikel 72a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Kriterien für die Berücksichtigungsfähigkeit erfüllen, mit Ausnahme derer des Artikels 72b Absatz 2 Buchstabe b, c, k, l und m und des Absatz 3 bis 5 jener Verordnung,
- c)
- die in regulären Insolvenzverfahren einen niedrigeren Rang einnehmen als Verbindlichkeiten, die die Bedingung gemäß Buchstabe a nicht erfüllen und für die Eigenmittelanforderungen nicht berücksichtigt werden können,
- d)
- die der Befugnis zur Herabschreibung oder Umwandlung gemäß den §§ 65, 66, 77, 89 und 96 bis 101 unterliegen, die mit der Abwicklungsstrategie der Abwicklungsgruppe im Einklang stehen und insbesondere die Kontrolle der Abwicklungseinheit über das Tochterunternehmen nicht beeinträchtigen,
- e)
- deren Erwerb weder direkt noch indirekt durch das Unternehmen finanziert wird,
- f)
- für die Bestimmungen gelten, die weder explizit noch implizit erkennen lassen, dass das Unternehmen die Verbindlichkeiten außer im Fall der Insolvenz oder Liquidation des Unternehmens vorzeitig kündigen, tilgen, zurückzahlen oder zurückkaufen würde, und das Unternehmen auch anderweitig keinen dahingehenden Hinweis gibt,
- g)
- für die Bestimmungen gelten, die den Inhaber nicht berechtigen, die planmäßige künftige Zahlung von Zinsen oder des Kapitalbetrags zu beschleunigen, außer im Fall der Insolvenz oder Liquidation des diesem Paragraphen unterliegenden Unternehmens,
- h)
- für die gilt, dass die Höhe der auf die Verbindlichkeiten gegebenenfalls fälligen Zins- oder Dividendenzahlungen nicht auf Grund der Bonität des Unternehmens oder seines Mutterunternehmens angepasst wird,
- 2.
- Eigenmittel mit hartem Kernkapital und
- 3.
- sonstige Eigenmittel, die
- a)
- an Unternehmen derselben Abwicklungsgruppe begeben und von diesen erworben werden oder
- b)
- an Unternehmen begeben und von diesen erworben werden, die nicht derselben Abwicklungsgruppe angehören, sofern die Kontrolle der Abwicklungseinheit über das Tochterunternehmen durch die Ausübung der Befugnis zur Herabschreibung oder Umwandlung nach den §§ 65, 66, 77, 89 und 96 bis 101 nicht beeinträchtigt wird.
(3) Ein Tochterunternehmen, bei dem es sich nicht um eine Abwicklungseinheit handelt, kann von der zuständigen Abwicklungsbehörde von den Anforderungen nach den Absätzen 1 und 2 ausgenommen werden, wenn
- 1.
- sowohl das Tochterunternehmen als auch die Abwicklungseinheit im Inland niedergelassen und Teil derselben Abwicklungsgruppe sind,
- 2.
- die Abwicklungseinheit die Anforderung nach § 49e erfüllt,
- 3.
- kein wesentliches praktisches oder rechtliches Hindernis für die unverzügliche Übertragung von Eigenmitteln oder die Rückzahlung von Verbindlichkeiten durch die Abwicklungseinheit an das Tochterunternehmen, in Bezug auf das eine Feststellung gemäß den §§ 65 und 66 getroffen wurde, vorhanden oder abzusehen ist, insbesondere, wenn in Bezug auf die Abwicklungseinheit Abwicklungsmaßnahmen getroffen werden,
- 4.
- die Abwicklungseinheit in Bezug auf die umsichtige Führung des Tochterunternehmens die Anforderungen der Aufsichtsbehörde erfüllt und mit deren Zustimmung erklärt hat, dass es für die von seinem Tochterunternehmen eingegangenen Verpflichtungen haftet, oder die durch das Tochterunternehmen verursachten Risiken unerheblich sind,
- 5.
- die Risikobewertungs-, Risikomess- und Risikokontrollverfahren der Abwicklungseinheit sich auch auf das Tochterunternehmen erstrecken und
- 6.
- die Abwicklungseinheit mehr als 50 Prozent der mit den Anteilen oder Aktien des Tochterunternehmens verbundenen Stimmrechte hält oder zur Bestellung oder Abberufung der Mehrheit der Mitglieder des Leitungsorgans des Tochterunternehmens berechtigt ist.
(4) Ebenfalls von der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten nach den Absätzen 1 und 2 kann ein Tochterunternehmen, bei dem es sich nicht um eine Abwicklungseinheit handelt, von der Abwicklungsbehörde ausgenommen werden, wenn
- 1.
- sowohl das Tochterunternehmen als auch sein Mutterunternehmen im Inland niedergelassen und Teil derselben Abwicklungsgruppe sind,
- 2.
- das Mutterunternehmen die Anforderung nach § 49 Absatz 1 auf konsolidierter Basis erfüllt,
- 3.
- kein wesentliches praktisches oder rechtliches Hindernis für die unverzügliche Übertragung von Eigenmitteln oder die Rückzahlung von Verbindlichkeiten durch das Mutterunternehmen an das Tochterunternehmen, in Bezug auf das eine Feststellung gemäß den §§ 65 und 66 getroffen wurde, vorhanden oder abzusehen ist, insbesondere, wenn in Bezug auf das Mutterunternehmen Abwicklungsmaßnahmen getroffen oder Befugnisse nach den §§ 65, 66 und 77 Absatz 2 ausgeübt werden,
- 4.
- das Mutterunternehmen in Bezug auf die umsichtige Führung des Tochterunternehmens die Anforderungen der Aufsichtsbehörde erfüllt und mit deren Zustimmung erklärt hat, dass es für die von seinem Tochterunternehmen eingegangenen Verpflichtungen haftet, oder die durch das Tochterunternehmen verursachten Risiken unerheblich sind,
- 5.
- die Risikobewertungs-, Risikomess- und Risikokontrollverfahren des Mutterunternehmens sich auch auf das Tochterunternehmen erstrecken und
- 6.
- das Mutterunternehmen mehr als 50 Prozent der mit den Anteilen oder Aktien des Tochterunternehmens verbundenen Stimmrechte hält oder zur Bestellung oder Abberufung der Mehrheit der Mitglieder des Leitungsorgans des Tochterunternehmens berechtigt ist.
(5) 1Wenn sowohl das Tochterunternehmen als auch die Abwicklungseinheit im Inland niedergelassen und Teil derselben Abwicklungsgruppe sind und die Abwicklungseinheit die Anforderung nach § 49e erfüllt, kann die für das Tochterunternehmen zuständige Abwicklungsbehörde zulassen, dass die Anforderung nach § 49 Absatz 1 ganz oder teilweise mittels einer Garantie erfüllt wird, die von der Abwicklungseinheit gestellt wird und folgende Voraussetzungen erfüllt:
- 1.
- die Garantie entspricht in ihrer Höhe zumindest der zu deckenden Anforderung,
- 2.
- die Garantie wird fällig, wenn das Tochterunternehmen seine Schulden oder andere Verbindlichkeiten bei Fälligkeit nicht bedienen kann oder wenn in Bezug auf das Tochterunternehmen eine Feststellung gemäß den §§ 65 und 66 getroffen wurde,
- 3.
- die Garantie wird in Höhe von mindestens 50 Prozent durch eine Finanzsicherheit im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2002/47/EG unterlegt,
- 4.
- die Sicherheit, mit der die Garantie unterlegt ist, erfüllt die Anforderungen des Artikels 197 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und reicht nach angemessen konservativen Sicherheitsabschlägen aus, um den gemäß Nummer 3 besicherten Garantiebetrag zu decken,
- 5.
- die Sicherheit, mit der die Garantie unterlegt ist, ist unbelastet und dient insbesondere nicht als Sicherheit für andere Garantien,
- 6.
- die Sicherheit verfügt über eine effektive Laufzeit, die dieselbe Anforderung an die Laufzeit erfüllt wie die in Artikel 72c Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannte, und
- 7.
- es bestehen keine rechtlichen, regulatorischen oder operativen Hindernisse für die Übertragung der Sicherheit von der Abwicklungseinheit an das betreffende Tochterunternehmen, auch dann nicht, wenn in Bezug auf die Abwicklungseinheit Abwicklungsmaßnahmen getroffen werden.
Text in der Fassung des Artikels 5 Risikoreduzierungsgesetz (RiG) G. v. 9. Dezember 2020 BGBl. I S. 2773 m.W.v. 28. Dezember 2020
Frühere Fassungen von § 49f SAG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 28.12.2020 | Artikel 5 Risikoreduzierungsgesetz (RiG) vom 09.12.2020 BGBl. I S. 2773 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 49f SAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 49f SAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 SAG Begriffsbestimmungen (vom 30.12.2023)
... Verbindlichkeiten im Sinne des § 91 Absatz 1, die die in § 49b oder in § 49f Absatz 2 Nummer 1 genannten Voraussetzungen erfüllen, sowie Instrumente des Ergänzungskapitals, die die in ... 4 Absatz 1 Nummer 16 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Werden die §§ 14, 46, 49 bis 54, 59, 60, 65, 66, 89, 96, 164 und 166 auf Abwicklungsgruppen gemäß Absatz 3 ...
§ 40 SAG Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen (vom 28.12.2020)
... Öffentlichkeit, 16. die Anforderungen gemäß den §§ 49e und 49f sowie eine Frist, bis wann diese Anforderungen gemäß § 54 zu erreichen sind, ...
§ 49 SAG Anwendung und Berechnung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (vom 30.12.2023)
... Verbindlichkeiten gemäß Absatz 2 und den §§ 49a bis 51 einzuhalten. (2) Die in Absatz 1 genannte Anforderung wird als Betrag der ...
§ 49b SAG Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten (vom 30.12.2023)
... sind: 1. die Begebung der Verbindlichkeiten erfüllt die Voraussetzungen nach § 49f Absatz 2 Nummer 1 , 2. die Kontrolle der Abwicklungseinheit über das Tochterunternehmen durch die ... und 3. die begebenen Verbindlichkeiten übersteigen nicht den nach § 49f Absatz 1 erforderlichen Betrag, von dem die Summe der Verbindlichkeiten, die entweder direkt oder indirekt ... an die Abwicklungseinheit begeben und von dieser erworben werden, und der Betrag der nach § 49f Absatz 2 Nummer 2 begebenen Eigenmittel abzuziehen ist. (4) Unbeschadet der Anforderung nach ...
§ 49d SAG Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von global systemrelevanten Instituten und in der Union ansässige bedeutende Tochterunternehmen von global systemrelevanten Nicht-EU-Instituten (vom 30.12.2023)
... 3 festgelegt wurde und mit Eigenmitteln und Verbindlichkeiten zu erfüllen ist, die den in den §§ 49f und 159 Absatz 2 genannten Bedingungen genügen. (3) Die ...
§ 49g SAG Ausnahmen für eine Zentralorganisation und CRR-Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind (vom 28.12.2020)
... das einer Zentralorganisation ständig zugeordnet ist, von der Anwendung des § 49f teilweise oder ganz ausnehmen, wenn 1. das CRR-Kreditinstitut und die ...
§ 50 SAG Gemeinsame Entscheidung über die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (vom 30.12.2023)
... sind, und die für die Tochterunternehmen einer Abwicklungsgruppe, die den Anforderungen nach § 49f auf Einzelbasis unterliegen, zuständigen Abwicklungsbehörden streben eine gemeinsame ... gemeinsame Entscheidung hat die Anforderungen gemäß den §§ 49e und 49f zu berücksichtigen, ist zu begründen und zu übermitteln 1. von der ... dass die Anforderungen nach § 49c Absatz 7 bis 9 von dem Tochterunternehmen im Einklang mit § 49f Absatz 2 teilweise mit Instrumenten erfüllt werden können, die an Unternehmen begeben und von ... darf weder direkt noch indirekt ausreichende Instrumente erworben haben, die den Anforderungen des § 49f Absatz 2 genügen. Wird innerhalb von vier Monaten keine gemeinsame Entscheidung erzielt, so ... auf Grund einer Meinungsverschiedenheit über die Höhe der Anforderung, die nach § 49f für ein Unternehmen einer Abwicklungsgruppe auf Einzelbasis gilt, innerhalb von vier Monaten ...
§ 51 SAG Berichterstattung und Offenlegung der Anforderung (vom 28.12.2020)
... der Aufsichtsbehörde 1. die Beträge an Eigenmitteln, die die Bedingungen des § 49f Absatz 2 Nummer 2 erfüllen, und die Beträge der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten, ... offen: 1. die Beträge an Eigenmitteln, die gegebenenfalls die Bedingungen nach § 49f Absatz 2 Nummer 2 erfüllen, und an berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten; 2. die ... regulären Insolvenzverfahren; 3. die anzuwendende Anforderung nach § 49e oder § 49f als Beträge gemäß § 49 Absatz 2. Die Angaben nach Satz 1 ... in § 54 genannten Stichtag für die Erfüllung der Anforderungen nach § 49e oder § 49f ...
§ 52 SAG Berichterstattung der Abwicklungsbehörde an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (vom 28.12.2020)
... die sie für jedes Unternehmen in ihrer Zuständigkeit im Einklang mit § 49e oder § 49f festgelegt ...
§ 53 SAG Verstöße gegen die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (vom 28.12.2020)
... an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten nach § 49e oder § 49f können die Aufsichtsbehörde und die Abwicklungsbehörde im Rahmen ihrer jeweiligen ...
§ 54 SAG Übergangsregelungen und Regelungen nach Abwicklung (vom 28.12.2020)
... Absatz 1 angemessene Übergangszeiträume fest, um die Anforderungen nach § 49e oder § 49f oder eine Anforderung, die sich auf Grund der Anwendung von § 49b Absatz 4, 5 oder 7 ergibt, ... Abwicklungsbehörde legt Zwischenziele für die Anforderungen nach § 49e oder § 49f oder für Anforderungen fest, die sich auf Grund der Anwendung von § 49b Absatz 4, 5 oder ... eines angemessenen Zeitrahmens sicherzustellen, dass die Anforderungen nach § 49e oder § 49f oder eine Anforderung, die sich auf Grund der Anwendung von § 49b Absatz 4, 5 oder 7 ergibt, ... die die in den Artikeln 72b und 72c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und in § 49b oder § 49f Absatz 2 festgelegten Kriterien für die Berücksichtigungsfähigkeit oder Laufzeit nicht mehr ... wurden, einen angemessenen Übergangszeitraum fest, um die Anforderungen nach § 49e oder § 49f oder eine Anforderung, die sich auf Grund der Anwendung von § 49b Absatz 4, 5 oder 7 ergibt, ... dem gemäß § 49b Absatz 4, 5 oder 7, § 49c Absatz 5 oder 6, § 49e oder § 49f festgesetzten Betrag. (8) Bei der Festlegung des Übergangszeitraums ...
§ 59 SAG Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Instituten; Verordnungsermächtigung (vom 30.12.2023)
... vor, um sicherzustellen, dass das Unternehmen den Anforderungen gemäß § 49e oder § 49f sowie der kombinierten Kapitalpufferanforderung nachkommt, sofern ein wesentliches Hindernis ... 8a. die Vorlage eines Plans, mit dem die Einhaltung der in § 49e oder § 49f genannten Anforderungen ausgedrückt als ein Prozentsatz des nach Artikel 92 Absatz 3 der ... sowie gegebenenfalls der kombinierten Kapitalpufferanforderung und der in § 49e oder § 49f genannten Anforderungen ausgedrückt als Prozentsatz der ... berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten, um die Anforderungen von § 49e oder § 49f zu erfüllen oder die Vornahme alternativer Maßnahmen, um die Mindestanforderungen an ... und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten gemäß § 49e oder § 49f zu erfüllen; zu den alternativen Maßnahmen gehört insbesondere der Versuch, die ... und der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten nach den §§ 49c und 49f Absatz 2 Nummer 1 zur Gewährleistung der fortlaufenden Einhaltung der Anforderungen gemäß § 49e ... der fortlaufenden Einhaltung der Anforderungen gemäß § 49e oder § 49f und 10. wenn es sich bei einem Unternehmen um ein Tochterunternehmen einer gemischten ... die Vorlage eines Plans, mit dem die Einhaltung der in § 49e oder § 49f genannten Anforderungen erreicht werden soll, die Begebung berücksichtigungsfähiger ...
§ 60 SAG Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Gruppen (vom 30.12.2023)
... Durchführung vor, um sicherzustellen, dass das Unternehmen der Gruppe den in § 49e oder § 49f genannten Anforderungen, ausgedrückt als ein nach Artikel 92 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. ... und gegebenenfalls der kombinierten Kapitalpufferanforderung sowie den in den §§ 49e und 49f genannten Anforderungen, ausgedrückt als Prozentsatz der ...
§ 65 SAG Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten (vom 28.12.2020)
... dürfen nach Absatz 1 herabgeschrieben oder umgewandelt werden, sofern diese die in § 49f Absatz 2 Nummer 1 genannten Voraussetzungen erfüllen, mit Ausnahme der Voraussetzung in Bezug auf die ...
§ 66 SAG Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten bei gruppenangehörigen Unternehmen (vom 28.12.2020)
... Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 zur Erfüllung der Anforderung nach § 49f auf Einzelbasis ausgibt, die Feststellung der in § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 ... Unternehmen innerhalb derselben Abwicklungsgruppe zuständig sind, die direkt oder indirekt in § 49f Absatz 2 genannte Verbindlichkeiten von dem Unternehmen, das § 49f Absatz 1 unterliegt, erworben ... direkt oder indirekt in § 49f Absatz 2 genannte Verbindlichkeiten von dem Unternehmen, das § 49f Absatz 1 unterliegt, erworben haben. (2) Beabsichtigt die Abwicklungsbehörde in Bezug auf ... Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 zur Erfüllung der Anforderung nach § 49f auf Einzelbasis ausgibt, die Feststellung der in § 65 Absatz 1 Nummer 1 genannten ...
§ 91 SAG Bail-in-fähige Verbindlichkeiten (vom 28.12.2020)
... das keine Abwicklungseinheit ist, ob der Betrag der Posten, die die Anforderungen des § 49f Absatz 2 erfüllen, ausreicht, um die Durchführung der bevorzugten Abwicklungsstrategie zu ...
§ 156 SAG Abwicklungskollegium (vom 15.12.2023)
... vorbehaltlich des § 159 ein Abwicklungskollegium ein, das die in den §§ 46, 47, 49 bis 50, 58, 60 und 161 bis 166 genannten Aufgaben wahrnimmt und die Zusammenarbeit und ... Mindestanforderungen auf Gruppenebene und Einzelinstitutsebene gemäß den §§ 49 bis 50. (2) Das Abwicklungskollegium kann auch als Diskussionsforum für ...
§ 159 SAG Europäische Abwicklungskollegien (vom 28.12.2020)
... und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten gemäß den §§ 49 bis 50. Bei der Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und ... niedergelassen sind, oder auf konsolidierter Basis das EU-Mutterunternehmen den Anforderungen des § 49f Absatz 1 zu entsprechen, indem sie die in § 49f Absatz 2 Nummer 1 und 2 genannten Instrumente an das ... EU-Mutterunternehmen den Anforderungen des § 49f Absatz 1 zu entsprechen, indem sie die in § 49f Absatz 2 Nummer 1 und 2 genannten Instrumente an das in einem Drittstaat niedergelassene Mutterunternehmen oder ihre im ... niedergelassene Tochterunternehmen oder andere Unternehmen unten den Bedingungen gemäß § 49f Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 3 ausgeben. (3) Unterstehen alle in der Union niedergelassenen ...
§ 179 SAG Rechtsschutz (vom 28.12.2020)
... auf der Grundlage von § 1 Absatz 2, der §§ 12, 14, 16, 36 bis 39, 42, 49 bis 54, 59 bis 60a und 152d haben keine aufschiebende Wirkung. (2) Eine ...
Zitat in folgenden Normen
Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 10b KWG Verhältnis der Kapitalpufferanforderungen zu anderen Kapitalanforderungen und zur Eigenmittelempfehlung (vom 29.12.2020)
... 10g und 8. Einhaltung der Eigenmittelanforderung gemäß den §§ 49 bis 51 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes. Satz 1 gilt entsprechend ...
§ 45 KWG Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und der Liquidität (vom 01.01.2023)
... Verbindlichkeiten und die Anforderung an das Verlustabsorptionskapital nach den §§ 49 bis 51 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes oder 6. die Anforderungen des § 51a ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 10 KrZwMGEG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
... gefasst: „3. die begebenen Verbindlichkeiten übersteigen nicht den nach § 49f Absatz 1 erforderlichen Betrag, von dem die Summe der Verbindlichkeiten, die entweder direkt oder indirekt ... an die Abwicklungseinheit begeben und von dieser erworben werden, und der Betrag der nach § 49f Absatz 2 Nummer 2 begebenen Eigenmittel abzuziehen ist." b) Absatz 7 Nummer 2 wird wie folgt ...
Risikoreduzierungsgesetz (RiG)
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
Artikel 2 RiG Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes
... 10c bis 10g und 8. Einhaltung der Eigenmittelanforderung gemäß den & sect;§ 49 bis 51 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes. Satz 1 gilt entsprechend ... Verbindlichkeiten und die Anforderung an das Verlustabsorptionskapital nach den & sect;§ 49 bis 51 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes oder 6. die Anforderungen ...
Artikel 5 RiG Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes
... von Beschlüssen des Ausschusses". b) Die Angaben zu den §§ 49 bis 54 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 49 Anwendung und ... und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Abwicklungseinheiten § 49f Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige ... Verbindlichkeiten im Sinne des § 91 Absatz 1, die die in § 49b oder in § 49f Absatz 2 Nummer 1 genannten Voraussetzungen erfüllen, sowie Instrumente des Ergänzungskapitals, die die in ... Artikels 4 Absatz 1 Nummer 16 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Werden die §§ 14, 46, 49 bis 54, 59, 60, 65, 66, 89, 96, 164 und 166 auf Abwicklungsgruppen gemäß Absatz 3 ... 16a ersetzt: „16. die Anforderungen gemäß den §§ 49e und 49f sowie eine Frist, bis wann diese Anforderungen gemäß § 54 zu erreichen sind, ... 1 den anderen Mitgliedern des Abwicklungskollegiums mit." 21. Die §§ 49 bis 54 werden wie folgt gefasst: „§ 49 Anwendung und Berechnung der ... Verbindlichkeiten gemäß Absatz 2 und den §§ 49a bis 51 einzuhalten. (2) Die Anforderung wird als Betrag der Eigenmittel und ... sind: 1. die Begebung der Verbindlichkeiten erfüllt die Voraussetzungen nach § 49f Absatz 2 Nummer 1 , 2. die Kontrolle der Abwicklungseinheit über das Tochterunternehmen durch die ... wird nicht beeinträchtigt und 3. die begebenen Verbindlichkeiten nicht den nach § 49f Absatz 1 erforderlichen Betrag übersteigen, von dem die Summe der Verbindlichkeiten, die entweder ... die Abwicklungseinheit begeben und von dieser erworben werden, und der Betrag der gemäß § 49f Absatz 2 Nummer 2 begebenen Eigenmittel abzuziehen ist. (4) Unbeschadet der Anforderung nach § 49c ... 3 festgelegt wurde und mit Eigenmitteln und Verbindlichkeiten zu erfüllen ist, die den in den §§ 49f und 159 Absatz 2 genannten Bedingungen genügen. (3) Die Abwicklungsbehörde ... wie diese Unternehmen dies im Einklang mit dem Abwicklungsplan erfüllen sollen. § 49f Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige ... das einer Zentralorganisation ständig zugeordnet ist, von der Anwendung des § 49f teilweise oder ganz ausnehmen, wenn 1. das CRR-Kreditinstitut und die ... sind, und die für die Tochterunternehmen einer Abwicklungsgruppe, die den Anforderungen nach § 49f auf Einzelbasis unterliegen, zuständigen Abwicklungsbehörden streben eine gemeinsame ... Die gemeinsame Entscheidung hat die Anforderungen gemäß den §§ 49e und 49f zu berücksichtigen, ist zu begründen und zu übermitteln 1. von der ... dass die Anforderungen nach § 49c Absatz 7 bis 9 von dem Tochterunternehmen im Einklang mit § 49f Absatz 2 teilweise mit Instrumenten erfüllt werden können, die an Unternehmen begeben und von ... darf weder direkt noch indirekt ausreichende Instrumente erworben haben, die den Anforderungen des § 49f Absatz 2 genügen. Wird innerhalb von vier Monaten keine gemeinsame Entscheidung erzielt, so wird ... Wird auf Grund einer Meinungsverschiedenheit über die Höhe der Anforderung, die nach § 49f für ein Unternehmen einer Abwicklungsgruppe auf Einzelbasis gilt, innerhalb von vier Monaten ... der Aufsichtsbehörde 1. die Beträge an Eigenmitteln, die die Bedingungen des § 49f Absatz 2 Nummer 2 erfüllen, und die Beträge der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten, ... offen: 1. die Beträge an Eigenmitteln, die gegebenenfalls die Bedingungen nach § 49f Absatz 2 Nummer 2 erfüllen, und an berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten; 2. die ... Insolvenzverfahren; 3. die anzuwendende Anforderung nach § 49e oder § 49f als Beträge gemäß § 49 Absatz 2. Die Angaben nach Satz 1 sind ... in § 54 genannten Stichtag für die Erfüllung der Anforderungen nach § 49e oder § 49f . § 52 Berichterstattung der Abwicklungsbehörde an die Europäische ... die sie für jedes Unternehmen in ihrer Zuständigkeit im Einklang mit § 49e oder § 49f festgelegt hat. § 53 Verstöße gegen die Mindestanforderung an ... an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten nach § 49e oder § 49f können die Aufsichtsbehörde und die Abwicklungsbehörde im Rahmen ihrer jeweiligen ... Absatz 1 angemessene Übergangszeiträume fest, um die Anforderungen nach § 49e oder § 49f oder eine Anforderung, die sich auf Grund der Anwendung von § 49b Absatz 4, 5 oder 7 ergibt, ... Die Abwicklungsbehörde legt Zwischenziele für die Anforderungen nach § 49e oder § 49f oder für Anforderungen fest, die sich auf Grund der Anwendung von § 49b Absatz 4, 5 oder ... eines angemessenen Zeitrahmens sicherzustellen, dass die Anforderungen nach § 49e oder § 49f oder eine Anforderung, die sich auf Grund der Anwendung von § 49b Absatz 4, 5 oder 7 ergibt, ... die die in den Artikeln 72b und 72c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und in § 49b oder § 49f Absatz 2 festgelegten Kriterien für die Berücksichtigungsfähigkeit oder Laufzeit nicht mehr ... wurden, einen angemessenen Übergangszeitraum fest, um die Anforderungen nach § 49e oder § 49f oder eine Anforderung, die sich auf Grund der Anwendung von § 49b Absatz 4, 5 oder 7 ergibt, ... dem gemäß § 49b Absatz 4, 5 oder 7, § 49c Absatz 5 oder 6, § 49e oder § 49f festgesetzten Betrag. (8) Bei der Festlegung des Übergangszeitraums ... ersetzen, die die in den Artikeln 72b und 72c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, in § 49b oder § 49f Absatz 2 festgelegten Kriterien für die Berücksichtigungsfähigkeit oder Laufzeit nicht mehr ... vor, um sicherzustellen, dass das Unternehmen den Anforderungen gemäß § 49e oder § 49f sowie der kombinierten Kapitalpufferanforderung nachkommt, sofern ein wesentliches Hindernis ... 8a. die Vorlage eines Plans, mit dem die Einhaltung der in § 49e oder § 49f genannten Anforderungen, ausgedrückt als ein Prozentsatz des nach Artikel 92 Absatz 3 der ... sowie gegebenenfalls der kombinierten Kapitalpufferanforderung und der in § 49e oder § 49f genannten Anforderungen, ausgedrückt als Prozentsatz der ... berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten, um die Anforderungen von § 49e oder § 49f zu erfüllen oder die Vornahme alternativer Maßnahmen, um die Mindestanforderungen an ... und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten gemäß § 49e oder § 49f zu erfüllen; zu den alternativen Maßnahmen gehört insbesondere der Versuch, die ... und der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten nach den §§ 49c und 49f Absatz 2 Nummer 1 zur Gewährleistung der fortlaufenden Einhaltung der Anforderungen gemäß § 49e ... der fortlaufenden Einhaltung der Anforderungen gemäß § 49e oder § 49f und 10. wenn es sich bei einem Unternehmen um ein Tochterunternehmen einer gemischten ... die Vorlage eines Plans, mit dem die Einhaltung der in § 49e oder § 49f genannten Anforderungen erreicht werden soll, die Begebung berücksichtigungsfähiger ... Durchführung vor, um sicherzustellen, dass das Unternehmen der Gruppe den in § 49e oder § 49f genannten Anforderungen, ausgedrückt als ein nach Artikel 92 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. ... und gegebenenfalls der kombinierten Kapitalpufferanforderung sowie den in den §§ 49e und 49f genannten Anforderungen, ausgedrückt als Prozentsatz der ... dürfen nach Absatz 1 herabgeschrieben oder umgewandelt werden, sofern diese die in § 49f Absatz 2 Nummer 1 genannten Voraussetzungen erfüllen, mit Ausnahme der Voraussetzung in Bezug auf die ... Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 zur Erfüllung der Anforderung nach § 49f auf Einzelbasis ausgibt, die Feststellung der in § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 ... Unternehmen innerhalb derselben Abwicklungsgruppe zuständig sind, die direkt oder indirekt in § 49f Absatz 2 genannte Verbindlichkeiten von dem Unternehmen, das § 49f Absatz 1 unterliegt, erworben ... direkt oder indirekt in § 49f Absatz 2 genannte Verbindlichkeiten von dem Unternehmen, das § 49f Absatz 1 unterliegt, erworben haben. (2) Beabsichtigt die Abwicklungsbehörde in Bezug auf ... Verbindlichkeiten nach § 65 Absatz 4 zur Erfüllung der Anforderung nach § 49f auf Einzelbasis ausgibt, die Feststellung der in § 65 Absatz 1 Nummer 1 genannten ... das keine Abwicklungseinheit ist, ob der Betrag der Posten, die die Anforderungen des § 49f Absatz 2 erfüllen, ausreicht, um die Durchführung der bevorzugten Abwicklungsstrategie zu ... vorbehaltlich des § 159 ein Abwicklungskollegium ein, das die in den §§ 46, 47, 49 bis 50, 58, 60 und 161 bis 166 genannten Aufgaben wahrnimmt und die Zusammenarbeit und ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/49f_SAG.htm