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Artikel 4 - Viertes Corona-Steuerhilfegesetz (4. CorStHG k.a.Abk.)
Artikel 4 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
Das Einkommensteuergesetz, das zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 10d Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „10.000.000 Euro" durch die Angabe „1.000.000 Euro" und die Angabe „20.000.000 Euro" durch die Angabe „2.000.000 Euro" ersetzt.
- 2.
- Dem § 52 Absatz 18b wird folgender Satz angefügt:
„§ 10d Absatz 1 Satz 1 in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes vom 19. Juni 2022 (BGBl. I S. 911) ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2024 anzuwenden."
Zitierungen von Artikel 4 Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 4. CorStHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
4. CorStHG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 9 4. CorStHG Inkrafttreten
... 31. Mai 2022 in Kraft. (5) Artikel 8 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. (6) Artikel 4 tritt am 1. Januar 2024 in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz
G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1743
Artikel 2 GasUStSG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juni 2022 (BGBl. I S. 911 ) geändert worden ist, wird folgende Nummer 11c eingefügt: „11c. ...
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