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§ 4 - Bachelor-Professional-IT-Fortbildungsprüfungsverordnung (BAProITFPrV)
§ 4 Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung"
§ 4 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Der Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung" umfasst folgende Prüfungsbereiche:
- 1.
- Prüfungsbereich „IT-Infrastrukturen planen, Systeme und Komponenten integrieren und vernetzen sowie Funktion und Betrieb sicherstellen" nach § 8,
- 2.
- Prüfungsbereich „Informationssicherheit gewährleisten" nach § 9,
- 3.
- Prüfungsbereich „Softwarelösungen planen, entwickeln, implementieren und evaluieren" nach § 10,
- 4.
- Prüfungsbereich „Datenanalysen zur Optimierung von betriebs- und produktionswirtschaftlichen Prozessen planen, durchführen und evaluieren" nach § 11 und
- 5.
- Prüfungsbereich „Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung individueller IT-Kundenlösungen" nach § 12.
(2) Die zu prüfende Person hat einen der in Absatz 1 genannten Prüfungsbereiche für die Prüfung auszuwählen.
Zitierungen von § 4 BAProITFPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BAProITFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BAProITFPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 BAProITFPrV Inhalt und Gliederung der Prüfung
... Prüfungsteile: 1. Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung" nach § 4 , 2. Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder" nach § 5, ...
§ 20 BAProITFPrV Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung"
... Aufgabenstellungen sind so zu gestalten, dass alle Qualifikationsschwerpunkte des nach § 4 Absatz 2 gewählten Prüfungsbereichs situationsbezogen thematisiert werden. Die ...
§ 21 BAProITFPrV Mündliche Prüfung im Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung"
... ein. Das Thema ist so zu gestalten, dass alle Qualifikationsschwerpunkte des nach § 4 Absatz 2 gewählten Prüfungsbereichs berücksichtigt werden. Der ...
§ 25 BAProITFPrV Projektarbeit im Prüfungsteil „IT-Projekt"
... Person hat das Thema der Projektarbeit auf Grundlage eines der Prüfungsbereiche nach § 4 auszuwählen. In der Projektarbeit hat die zu prüfende Person nachzuweisen, ...
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