§ 4 Stellenausschreibungspflicht
(1) 1Zu besetzende Stellen sind außer in den Fällen des Absatzes 2 auszuschreiben. 2Der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen.
(2) Die Pflicht zur Stellenausschreibung nach Absatz 1 gilt nicht
- 1.
- für Stellen der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter in den Bundesministerien und im Bundestag, sonstigen politischen Beamtinnen und Beamten, Leitungen der anderen obersten Bundesbehörden und Leiterinnen und Leiter der den Bundesministerien unmittelbar nachgeordneten Behörden sowie der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
- 2.
- für Stellen der persönlichen Referentinnen und Referenten der Leiterinnen und Leiter der obersten Bundesbehörden sowie der beamteten und Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre,
- 3.
- für Stellen, die mit Beamtinnen und Beamten unmittelbar nach Abschluss ihres Vorbereitungsdienstes oder eines Aufstiegsverfahrens besetzt werden,
- 4.
- für Stellen, die durch Versetzung nach vorangegangener Abordnung, nach Übertritt oder nach Übernahme von Beamtinnen und Beamten besetzt werden,
- 5.
- für Stellen, die zur Vermeidung der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit oder zur erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis nach Wiederherstellung der Dienstfähigkeit besetzt werden,
- 6.
- für Stellen des einfachen Dienstes, für die Bewerberinnen und Bewerber von der Bundesagentur für Arbeit vermittelt werden können.
(3) Von einer Stellenausschreibung kann abgesehen werden
- 1.
- allgemein oder in Einzelfällen, wenn Gründe der Personalplanung oder des Personaleinsatzes entgegenstehen und es sich nicht um Einstellungen handelt,
- 2.
- in besonderen Einzelfällen auch bei einer Einstellung aus den in Nummer 1 genannten Gründen.
Frühere Fassungen von § 4 BLV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 BLV
interne Verweise§ 56 BLV Folgeänderungen ... 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort ... 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort ... 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort ... (BGBl. I S. 1737) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort ... 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wird aufgehoben. b) Die ... Mensch." 3. In § 7 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 4 Nr. 7" durch die Angabe „§ 4 Nummer 6" ersetzt. (10) Die ... (BGBl. I S. 1961) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wird aufgehoben. b) Die ... d wird aufgehoben. 3. In § 7 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 4 Nr. 7" durch die Angabe „§ 4 Nummer 6" ersetzt. 4. In § 9 ... 7 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 4 Nr. 7" durch die Angabe „§ 4 Nummer 6" ersetzt. 4. In § 9 Absatz 2 wird die Angabe „§ 25 Abs. 5 ... 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wird aufgehoben. b) Die ... d wird aufgehoben. 3. In § 7 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 4 Nr. 7" durch die Angabe „§ 4 Nummer 6" ersetzt. 4. In § 9 ... 7 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 4 Nr. 7" durch die Angabe „§ 4 Nummer 6" ersetzt. 4. In § 9 Absatz 2 wird die Angabe „§ 20 Abs. 3 ... 2009 (BGBl. I S. 45) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort ... 2009 (BGBl. I S. 47) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort ... 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort ... 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wird aufgehoben. b) Die ... werden Nummern 2 und 3. 2. In § 7 Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe „§ 4 Nr. 4" durch die Angabe „§ 4 Nummer 3" ersetzt. (18) Die ... 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wird aufgehoben. b) Die ... werden Nummern 2 bis 4. 2. In § 7 Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe „§ 4 Nr. 4" durch die Angabe „§ 4 Nummer 3" ersetzt. 3. In § 9 ... 7 Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe „§ 4 Nr. 4" durch die Angabe „§ 4 Nummer 3" ersetzt. 3. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 25 ... 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort ... (BGBl. I S. 1414) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort ... 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort ... 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort ... 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort ... Bundes vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2057) wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort ... 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort ... 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort ... § 15 Satz 3 wird die Angabe „und müssen die Höchstaltersgrenzen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 erfüllen" gestrichen. (27) Die Verordnung über die ... 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wird aufgehoben. b) Die ... § 15 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „§ 4 Nr. 3" durch die Angabe „§ 4 Nummer 2" ersetzt. b) In Satz 3 wird ... a) In Satz 1 wird die Angabe „§ 4 Nr. 3" durch die Angabe „§ 4 Nummer 2" ersetzt. b) In Satz 3 wird die Angabe „und müssen die ... b) In Satz 3 wird die Angabe „und müssen die Höchstaltersgrenzen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 erfüllen" gestrichen. 3. In § 17 Absatz 1 wird nach der ... 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort ... 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort ... 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort ... des Bundes vom 13. Juni 2002 (BGBl. I S. 1843) wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wird aufgehoben. b) Die ... 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wird aufgehoben. b) Die ... werden Nummern 2 und 3. 2. In § 5 Absatz 2 Nummer 3 wird die Angabe „(§ 4 Nr. 4)" durch die Angabe „§ 4 Nummer 3" ersetzt. (33) § 4 der ... 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort ... 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort ... 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1 wird das Komma durch das Wort ... 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist" eingefügt. 3. In § 4 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 2 Abs. 1 bis 4 der Bundeslaufbahnverordnung" die ...
Zitat in folgenden NormenDBAG-Zuständigkeitsverordnung (DBAGZustV)
V. v. 01.01.1994 BGBl. I S. 53; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2163
Eisenbahn-Laufbahnverordnung (ELV)
V. v. 28.10.2004 BGBl. I S. 2703; zuletzt geändert durch Artikel 333 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 20 ELV Andere Bewerberinnen und Bewerber (vom 08.09.2015) ... der Verfahrensordnung des Bundespersonalausschusses zu § 19 des Bundesbeamtengesetzes. § 4 Abs. 2 bis 4 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 57
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 03.08.2010 BGBl. I S. 1112
Verordnung zur Fortentwicklung laufbahnrechtlicher und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.08.2021 BGBl. I S. 3582
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/4_BLV.htm