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§ 4 - Bundeswahlgesetz (BWahlG k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 23.07.1993 BGBl. I S. 1288, 1594; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 07.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 91
Geltung ab 03.07.1975; FNA: 111-1 Wahlrecht
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Geltung ab 03.07.1975; FNA: 111-1 Wahlrecht
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§ 4 Grundsätze der Verteilung der Sitze auf Parteien
(1) 1Die Gesamtzahl der Sitze (§ 1 Absatz 1) wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zunächst auf die Parteien in Bezug auf das ganze Wahlgebiet und dann auf die Landeslisten jeder Partei verteilt. 2Von der Gesamtzahl der Sitze wird die Zahl der nach § 6 Absatz 2 erfolgreichen Wahlkreisbewerber abgezogen.
(2) 1Zwischen den Parteien werden die Sitze im Verhältnis der Zahl der Zweitstimmen, die im Wahlgebiet für die Landeslisten der Partei abgegeben wurden, nach § 5 verteilt (Oberverteilung). 2Nicht berücksichtigt werden dabei
- 1.
- die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme für einen Bewerber abgegeben haben, der gemäß § 6 Absatz 2 erfolgreich ist, und
- 2.
- *) Parteien, die weniger als 5 Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.
(3) Für jede Partei werden die auf sie nach Absatz 2 entfallenden Sitze auf ihre Landeslisten im Verhältnis der Zahl der Zweitstimmen der Landeslisten nach § 5 verteilt (Unterverteilung).
(4) 1Erhält bei der Verteilung der Sitze eine Partei, auf die mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Zweitstimmen aller zu berücksichtigenden Parteien entfallen ist, nicht mehr als die Hälfte der Sitze, werden ihr weitere Sitze zugeteilt, bis auf sie ein Sitz mehr als die Hälfte der Sitze entfällt. 2In einem solchen Fall erhöht sich die Gesamtzahl der Sitze (§ 1 Absatz 1) um die Unterschiedszahl.
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- *)
- Anm. d. Red.: siehe Entscheidung und Maßgaben des BVerfG in B. v. 26. August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 281) zu § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2
Text in der Fassung der Entscheidung Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvF 1/23, 2 BvF 3/23, 2 BvE 2/23, 2 BvE 9/23, 2 BvE 10/23, 2 BvR 1523/23, 2 BvR 1547/23 - (zu den §§ 1, 4 und 6 des Bundeswahlgesetzes) B. v. 26. August 2024 BGBl. 2024 I Nr. 281 m.W.v. 31. Juli 2024
Frühere Fassungen von § 4 Bundeswahlgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 31.07.2024 (17.09.2024) | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvF 1/23, 2 BvF 3/23, 2 BvE 2/23, 2 BvE 9/23, 2 BvE 10/23, 2 BvR 1523/23, 2 BvR 1547/23 - (zu den §§ 1, 4 und 6 des Bundeswahlgesetzes) vom 26.08.2024 BGBl. 2024 I Nr. 281 |
aktuell vorher | 14.06.2023 | Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 08.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 147 |
aktuell | vor 14.06.2023 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 Bundeswahlgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BWahlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BWahlG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 BWahlG Grundsätze der Verteilung der Sitze auf Parteien (vom 31.07.2024)
... Entscheidung und Maßgaben des BVerfG in B. v. 26. August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 281) zu § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer ...
§ 6 BWahlG Vergabe der Sitze an Bewerber (vom 14.06.2023)
... durch die Gesamtzahl der gültigen Erststimmen in diesem Wahlkreis. Die nach § 4 Absatz 3 für die Landesliste einer Partei ermittelten Sitze werden in der nach Satz 2 gebildeten ... ist dann als Abgeordneter gewählt, wenn er bei der Vergabe der Sitze der Landesliste ( § 4 Absatz 3 ), die nach dem Verfahren der Zweitstimmendeckung verbleiben, einen Sitz erhält; die Vergabe ...
Zitat in folgenden Normen
Bundeswahlordnung (BWO)
neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
§ 76 BWO Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis (vom 18.09.2024)
... Stimmzettel bei. Der Kreiswahlausschuss stellt fest, wie viele Zweitstimmen nach § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Bundeswahlgesetzes unberücksichtigt bleiben und bei welchen Landeslisten sie abzusetzen sind. (5) Im ...
§ 77 BWO Ermittlung und Feststellung des Zweitstimmenergebnisses im Land (vom 18.09.2024)
... die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen, 5. im Falle des § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Bundeswahlgesetzes die Zahlen der für die Sitzverteilung zu berücksichtigenden Zweitstimmen der einzelnen ...
§ 78 BWO Abschließende Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses (vom 18.09.2024)
... der Landeslisten und jeder Partei. Er berechnet nach Maßgabe der §§ 4 und 6 des Bundeswahlgesetzes die Stimmenzahlen der einzelnen Parteien und Landeslisten, verteilt ... einzelnen Parteien entfallenen gültigen Zweitstimmen, 5. die Parteien, die nach § 4 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes a) an der Verteilung der Listensitze teilnehmen, b) bei der Verteilung der ...
Anlage 32 BWO (zu § 76 Absatz 6) Niederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis der Wahl zum Deutschen Bundestag (vom 18.09.2024)
... .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. die Voraussetzungen
des § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Bundeswahlgesetzes vorlagen, wurde anhand der angeforderten
Stimmzettel und der den Wahlniederschriften ...
Europawahlgesetz (EuWG)
neugefasst durch B. v. 08.03.1994 BGBl. I S. 423, 555, 852; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 11.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 11
§ 21 EuWG Erwerb der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament (vom 21.03.2008)
... (2) Bei einer Listennachfolge (§ 24) oder Wiederholungswahl (§ 4 in Verbindung mit § 44 des Bundeswahlgesetzes) wird die Mitgliedschaft im Europäischen ...
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Anhang 13 13. BWOÄndV zu Artikel 1 Nummer 69
... .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. die Voraussetzungen
des § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Bundeswahlgesetzes vorlagen, wurde anhand der angeforderten
Stimmzettel und der den Wahlniederschriften ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
V. v. 12.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 283
Artikel 1 13. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... lautenden Stimmzettel bei. Der Kreiswahlausschuss stellt fest, wie viele Zweitstimmen nach § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Bundeswahlgesetzes unberücksichtigt bleiben und bei welchen Landeslisten sie abzusetzen sind." ... bb) Die Sätze 3 und 4 werden durch den Satz „Er berechnet nach Maßgabe der §§ 4 und 6 des Bundeswahlgesetzes die Stimmenzahlen der einzelnen Parteien und Landeslisten, verteilt ...
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvF 1/23, 2 BvF 3/23, 2 BvE 2/23, 2 BvE 9/23, 2 BvE 10/23, 2 BvR 1523/23, 2 BvR 1547/23 - (zu den §§ 1, 4 und 6 des Bundeswahlgesetzes)
B. v. 26.08.2024 BGBl. 2024 I Nr. 281
Entscheidung BVerfGE20240730
... I Nummer 147, berichtigt durch Nummer 198) sind mit dem Grundgesetz vereinbar. 2. § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des ... 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar. 3. Bis zu einer Neuregelung gilt § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Bundeswahlgesetzes mit der Maßgabe fort, dass bei der Sitzverteilung Parteien, die weniger als 5 Prozent der im ...
Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
G. v. 08.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 147, 198
Artikel 2 BWahlGuaÄndG Änderung des Bundeswahlgesetzes (vom 14.06.2023)
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 4 bis 6 werden wie folgt gefasst: „§ 4 Grundsätze der Verteilung der ... a) Die Angaben zu den §§ 4 bis 6 werden wie folgt gefasst: „ § 4 Grundsätze der Verteilung der Sitze auf Parteien § 5 Berechnung der ... durch die Angabe „15" ersetzt. 4. Die §§ 4 bis 6 werden wie folgt gefasst: „§ 4 Grundsätze der Verteilung der ... 4. Die §§ 4 bis 6 werden wie folgt gefasst: „ § 4 Grundsätze der Verteilung der Sitze auf Parteien (1) Die Gesamtzahl der Sitze ... des Bewerbers durch die Gesamtzahl der gültigen Erststimmen in diesem Wahlkreis. Die nach § 4 Absatz 3 für die Landesliste einer Partei ermittelten Sitze werden in der nach Satz 2 gebildeten ... ist dann als Abgeordneter gewählt, wenn er bei der Vergabe der Sitze der Landesliste ( § 4 Absatz 3 ), die nach dem Verfahren der Zweitstimmendeckung verbleiben, einen Sitz erhält; die Vergabe ...
Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts
G. v. 17.03.2008 BGBl. I S. 394
Artikel 2 WahluAbgRÄndG Änderung des Europawahlgesetzes
... werden. (2) Bei einer Listennachfolge (§ 24) oder Wiederholungswahl (§ 4 in Verbindung mit § 44 des Bundeswahlgesetzes) wird die Mitgliedschaft im Europäischen ...
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