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§ 4 - Bild- und Ton-Mediengestalter-Ausbildungsverordnung (BuTMedAusbV)
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- a)
- in einer ersten Wahlqualifikation, die zwanzig Wochen dauern soll, und
- b)
- in einer zweiten Wahlqualifikation, die zwölf Wochen dauern soll, sowie
- 3.
- wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Bild- und Tonaufnahmen ohne Regieeinrichtungen herstellen,
- 2.
- audiovisuelle Medienprodukte mit Hilfe von Regieeinrichtungen herstellen,
- 3.
- Bild- und Tonmaterial nachbearbeiten,
- 4.
- Tonaufnahmen herstellen und bearbeiten und
- 5.
- Inhalte für Bild- und Tonproduktionen ausarbeiten und umsetzen.
(3) Als erste Wahlqualifikation ist eine der folgenden Wahlqualifikationen auszuwählen:
- 1.
- Kameraproduktionen,
- 2.
- Studio-, Außenübertragungs- und Bühnenproduktionen,
- 3.
- Postproduktion und
- 4.
- Ton.
(4) Als zweite Wahlqualifikation ist eine der folgenden Wahlqualifikationen auszuwählen:
- 1.
- Bild- und Tonaufnahmen unter Einsatz von erweiterter Produktionstechnik durchführen,
- 2.
- Kamerasysteme bei Studioproduktionen oder Außenübertragungen einrichten und einsetzen,
- 3.
- Regie-Serversysteme einsetzen,
- 4.
- Bildmischungen durchführen,
- 5.
- Medienpräsentationen bei Veranstaltungen durchführen,
- 6.
- Montageformen anwenden,
- 7.
- Farbkorrekturen gestalterisch einsetzen,
- 8.
- visuelle Effekte herstellen und gestalten,
- 9.
- Hörfunkproduktionen und -sendungen durchführen,
- 10.
- Sounddesign durchführen,
- 11.
- Musikproduktionen durchführen,
- 12.
- Audioproduktionen unter Livebedingungen durchführen,
- 13.
- redaktionell arbeiten,
- 14.
- eigenständig Beiträge herstellen,
- 15.
- fiktionale Formate produzieren und gestalten,
- 16.
- Inhalte für soziale Netzwerke entwickeln,
- 17.
- Produktionen organisieren und koordinieren und
- 18.
- produktionsbezogenes Datenmanagement unterstützen.
(5) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- kommunizieren und Kooperation fördern,
- 6.
- Projekte planen, durchführen und abschließen,
- 7.
- Gefährdungen bei Produktionen vermeiden und
- 8.
- rechtliche Grundlagen der Medienproduktion einhalten.
Zitierungen von § 4 BuTMedAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BuTMedAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BuTMedAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage BuTMedAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton und zur Mediengestalterin Bild und Ton
... Bild- und Tonaufnahmen ohne Regieeinrichtungen herstellen ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) redaktionelle Arbeitsaufträge auswerten und eigene Handlungsschritte ... Medien- produkte mit Hilfe von Regieeinrichtungen herstellen ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) vorgegebene redaktionelle Konzepte auswerten, da- raus eigene Handlungsschritte ... 3 Bild- und Tonmaterial nachbearbeiten ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Konzepte auswerten und daraus eigene Handlungs- schritte und Arbeitsprozesse ... 4 Tonaufnahmen herstellen und bearbeiten ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Konzepte auswerten und daraus eigene Handlungs- schritte und Arbeitsprozesse ... für Bild- und Tonproduktionen ausarbeiten und umsetzen ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) inhaltliche Ideen auf Grundlage von thematischen Vorgaben entwickeln und ... 4 1 Kameraproduktionen ( § 4 Absatz 3 Nummer 1 ) a) Vorgaben auswerten und daraus formatgerecht bild-, ton- und lichtgestalterische ... Außenübertragungs- und Bühnenproduktionen ( § 4 Absatz 3 Nummer 2 ) a) auf Basis redaktioneller Konzepte technische Vorbe- sichtigungen ... Betrieb neh- men 20 3 Postproduktion ( § 4 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Arbeitsabläufe den Anforderungen entsprechend de- finieren und vorbereiten ... unter Einsatz von erweiterter Produktionstechnik durchführen ( § 4 Absatz 4 Nummer 1 ) a) Vorgaben auswerten und daraus Bild-, Ton- und Lichtequipment planen und ... oder Außenübertragungen einrichten und einsetzen ( § 4 Absatz 4 Nummer 2 ) a) Studio- und Außenübertragungskameras mit anwen- dungsbezogenen ... 12 3 Regie-Serversysteme einsetzen ( § 4 Absatz 4 Nummer 3 ) a) Serversysteme für Aufzeichnungen und Wiederga- ben, auch mehrkanalig, ... 12 4 Bildmischungen durchführen ( § 4 Absatz 4 Nummer 4 ) a) inhaltliche Produktionskonzepte auswerten und aus den Anforderungen von ... bei Veranstaltungen durchführen ( § 4 Absatz 4 Nummer 5 ) a) technische Vorbesichtigungen durchführen und do- kumentieren, daraus ... 12 6 Montageformen anwenden ( § 4 Absatz 4 Nummer 6 ) a) Drehbücher auswerten und daraus Gestaltungs- und Montageformen ableiten ... 7 Farbkorrekturen gestalterisch einsetzen ( § 4 Absatz 4 Nummer 7 ) a) Arbeitsplatz und Peripheriegeräte für Farbkorrekturen einrichten und ... 8 Visuelle Effekte herstellen und gestalten ( § 4 Absatz 4 Nummer 8 ) a) Bilder und Bildbereiche mit Hilfe von Retuschen be- arbeiten b) Bilder und ... 9 Hörfunkproduktionen und -sendungen durchführen ( § 4 Absatz 4 Nummer 9 ) a) Sprache, Musik, Mehrspurproduktionen von Pro- grammelementen und ... beraten 12 10 Sounddesign durchführen ( § 4 Absatz 4 Nummer 10 ) a) dramaturgische Konzepte auswerten und Konzeptio- nen für mögliche ... 11 Musikproduktionen durchführen ( § 4 Absatz 4 Nummer 11 ) a) Tonabnahmen von Musikinstrumenten unter Berück- sichtigung der klanglichen ... unter Livebedingungen durchführen ( § 4 Absatz 4 Nummer 12 ) a) Studio-, Set- oder Bühnenmikrofonie, insbesondere mit drahtlosen ... sichern 12 13 Redaktionell arbeiten ( § 4 Absatz 4 Nummer 13 ) a) thematische Vorgaben im Redaktionsteam bespre- chen und ausarbeiten und ... 14 Eigenständig Beiträge herstellen ( § 4 Absatz 4 Nummer 14 ) a) beauftragte Themen recherchieren b) Ideen für die Umsetzung ausarbeiten ... 15 Fiktionale Formate produzieren und gestalten ( § 4 Absatz 4 Nummer 15 ) a) Vorlagen auswerten, genrespezifische Umsetzungs- konzepte entwickeln, szenische ... 16 Inhalte für soziale Netzwerke entwickeln ( § 4 Absatz 4 Nummer 16 ) a) Ideen für plattformgerechte Umsetzung von Inhalten entsprechend den ... 17 Produktionen organisieren und koordinieren ( § 4 Absatz 4 Nummer 17 ) a) Vorgaben für die produktionstechnische Realisierung auswerten und ... Datenmanagement unterstützen ( § 4 Absatz 4 Nummer 18 ) a) produktionsbezogene Daten verwalten und Daten- konsistenz sicherstellen b) ... 1 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 4 Absatz 5 Nummer 1 ) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, ins- besondere Abschluss, ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( § 4 Absatz 5 Nummer 2 ) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- läutern b) ... 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ( § 4 Absatz 5 Nummer 3 ) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- beitsplatz feststellen und ... ergreifen 4 Umweltschutz ( § 4 Absatz 5 Nummer 4 ) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... 5 Kommunizieren und Kooperation fördern ( § 4 Absatz 5 Nummer 5 ) a) Gespräche situations- und adressatengerecht führen sowie Ergebnisse ... 6 Projekte planen, durchführen und abschließen ( § 4 Absatz 5 Nummer 6 ) a) Produktionsverfahren nach inhaltlichen, gestalteri- schen, rechtlichen und ... 7 Gefährdungen bei Produktionen vermeiden ( § 4 Absatz 5 Nummer 7 ) a) Maßnahmen aus Gefährdungsbeurteilungen und Si- ... 8 Rechtliche Grundlagen der Medienproduktion einhalten ( § 4 Absatz 5 Nummer 8 ) a) rechtliche Vorschriften im gesamten Herstellungspro- zess einhalten, ...
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