Tools:
Update via:
§ 4 - Binnenschifffahrtskapitänausbildungsverordnung (BinSchKapAusbV)
§ 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Navigieren von Fahrzeugen und Planen von Reisen,
- 2.
- Anwenden, Kontrollieren und Dokumentieren der Fahrzeugausrüstung,
- 3.
- Planen und Überwachen des Be- und Entladens von Fahrzeugen,
- 4.
- Instandhalten von Schiffskörpern und deren Anlagen,
- 5.
- Instandhalten von mechanischen und technischen Anlagen sowie von Schiffsmotoren,
- 6.
- Organisieren und Überwachen der Schiffsbetriebstechnik,
- 7.
- Organisieren und Überwachen von Betriebsabläufen,
- 8.
- Befördern von Personen,
- 9.
- Transportieren von Gütern,
- 10.
- Fördern der Sozialgemeinschaft an Bord,
- 11.
- Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen und
- 12.
- Vorbereiten auf Notfallsituationen sowie Handeln und Führen in Notfallsituationen.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
- digitalisierte Arbeitswelt und
- 5.
- Informieren und Kommunizieren.
Zitierungen von § 4 BinSchKapAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BinSchKapAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BinSchKapAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage 1 BinSchKapAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin
... 1 Navigieren von Fahrzeugen und Planen von Reisen ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) zulassungsrelevante Dokumente für den nautischen und technischen Betrieb ... Kontrollieren und Dokumentieren der Fahr- zeugausrüstung ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Geräte, Maschinen und Anlagen sowie Einsatz- möglichkeiten ... und Überwachen des Be- und Entladens von Fahr- zeugen ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Ladungsarten unter Berücksichtigung ihrer Eigen- schaften und ihres ... von Schiffs- körpern und deren Anlagen ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Schiffskörper auf Wasserdichtigkeit überprüfen, Undichtigkeiten ... von mecha- nischen und technischen Anlagen sowie von Schiffs- motoren ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Verfahren und Werkzeuge zur Durchführung von Wartungs- und vorbeugenden ... und Über- wachen der Schiffsbetriebs- technik ( § 4 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Schadenskontrollen planen, veranlassen und durch- führen b) ... Organisieren und Über- wachen von Betriebsabläufen ( § 4 Absatz 2 Nummer 7 ) a) Besatzungsvorschriften, insbesondere in Bezug auf Ruhezeiten und Zusammensetzung ... 8 Befördern von Personen ( § 4 Absatz 2 Nummer 8 ) a) betriebliche und rechtliche Regelungen zur Perso- nenbeförderung einhalten ... 5 9 Transportieren von Gütern ( § 4 Absatz 2 Nummer 9 ) a) betriebliche Regelungen, nationale und internationale Vorschriften sowie ... 10 Fördern der Sozialgemein- schaft an Bord ( § 4 Absatz 2 Nummer 10 ) a) im Team wertschätzend arbeiten, auch unter Be- rücksichtigung ... qualitäts- sichernder Maßnahmen ( § 4 Absatz 2 Nummer 11 ) a) Arbeitsaufträge entgegennehmen und prüfen sowie Arbeitsabläufe ... situationen sowie Handeln und Führen in Notfall- situationen ( § 4 Absatz 2 Nummer 12 ) a) Rettungsmittel und persönliche Schutzausrüstungen einsetzen und deren ... des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 4 Absatz 3 Nummer 1 ) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge- schäftsprozesse des ... 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ( § 4 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Ar- beitsschutz- und ... Ausbildung 3 Umweltschutz und Nach- haltigkeit ( § 4 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt ... satengerecht kommunizieren 4 Digitalisierte Arbeitswelt ( § 4 Absatz 3 Nummer 4 ) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und ... bis 42. Monat 5 Informieren und Kommunizieren ( § 4 Absatz 3 Nummer 5 ) a) Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten aufgabenbezogen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/4_BinSchKapAusbV.htm