Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2021 aufgehoben

§ 4 - COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung (WahlBewCovV k.a.Abk.)

V. v. 28.01.2021 BGBl. I S. 115 (Nr. 4)
Geltung ab 03.02.2021; FNA: 111-1-9 Wahlrecht

§ 4 Wahlgrundsätze und Verfahrensgrundsätze



(1) Die Wahlgrundsätze sowie die Regeln des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung über die Wahl von Wahlbewerbern und von Vertretern für die Vertreterversammlungen bleiben bei den in dieser Verordnung zugelassenen Verfahren ansonsten unberührt.

(2) Die Stimmberechtigten sind rechtzeitig über die Besonderheiten des nach Bestimmungen dieser Verordnung gewählten Verfahrens zu unterrichten.



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