Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2023 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 4 - Eingliederungsmittel-Verordnung 2023 (EinglMV 2023)

V. v. 13.12.2022 BAnz AT 21.12.2022 V2; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 22.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 228
Geltung ab 01.01.2023 bis 31.12.2023; FNA: 860-2-5-19 Sozialgesetzbuch
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§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 4 ändert mWv. 1. Januar 2024 EinglMV 2023

1Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.



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