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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.08.2025
§ 4 - Floristen-Ausbildungsverordnung (FloristAusbV)
§ 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Pflanzenschmuck und Blumenschmuck anlassbezogen gestalten,
- 2.
- Pflanzen pflegen und Pflanzenteile versorgen sowie Maßnahmen zum Pflanzenschutz ergreifen,
- 3.
- Kunden und Kundinnen serviceorientiert beraten,
- 4.
- Kalkulationen durchführen sowie Produkte und Dienstleistungen verkaufen,
- 5.
- Marketingmaßnahmen planen und umsetzen,
- 6.
- Waren präsentieren,
- 7.
- Waren beschaffen,
- 8.
- Waren annehmen und lagern sowie Warenbestände überwachen,
- 9.
- Arbeitsabläufe planen, steuern und optimieren,
- 10.
- Werkstoffe und Betriebsmittel bereitstellen sowie
- 11.
- Geschäftserfolg auf Grundlage kaufmännischer Steuerung und Kontrolle sicherstellen.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit und
- 4.
- digitalisierte Arbeitswelt.
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Zitierungen von § 4 FloristAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 FloristAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FloristAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage FloristAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Floristen und zur Floristin
... Pflanzenschmuck und Blumenschmuck anlassbezogen gestalten ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) florale und nonflorale Werkstoffe und technische Hilfsmittel sowie handwerkliche ... Pflanzenteile versorgen sowie Maßnahmen zum Pflanzenschutz ergreifen ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Gattungen, Arten und Sorten von Pflanzen und Pflanzenteilen sowie deren Herkunft ... 3 Kunden und Kundinnen serviceorientiert beraten ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Kunden und Kundinnen begrüßen, Methoden der aktiven Ansprache ... durchführen sowie Produkte und Dienstleistungen verkaufen ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Mengen und Verkaufspreise auftragsbezogen nach betrieblichen Vorgaben ... 5 Marketingmaßnahmen planen und umsetzen ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) betriebliche Ausrichtung und Standortfaktoren bei der Planung von analogen und ... 6 Waren präsentieren ( § 4 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Vollständigkeit und Qualität des Warenangebotes prüfen und bei ... 7 Waren beschaffen ( § 4 Absatz 2 Nummer 7 ) a) Bedarfe an Waren, insbesondere an floralen und nonfloralen Werkstoffen und ... Waren annehmen und lagern sowie Warenbestände überwachen ( § 4 Absatz 2 Nummer 8 ) a) Waren annehmen und Lieferscheine prüfen b) Einhalten von Lieferterminen, ... 9 Arbeitsabläufe planen, steuern und optimieren ( § 4 Absatz 2 Nummer 9 ) a) Arbeitsaufträge prüfen b) Arbeitsabläufe unter Beachtung von ... 10 Werkstoffe und Betriebsmittel bereitstellen ( § 4 Absatz 2 Nummer 10 ) a) Werkzeuge und Maschinen auftragsbezogen aus- wählen, vorbereiten und ... auf Grundlage kaufmännischer Steuerung und Kontrolle sicherstellen ( § 4 Absatz 2 Nummer 11 ) a) Tagesabschlüsse erstellen und kontrollieren b) an der Ermittlung ... des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 4 Absatz 3 Nummer 1 ) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des ... 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ( § 4 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und ... ergreifen 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit ( § 4 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt ... kommunizieren 4 digitalisierte Arbeitswelt ( § 4 Absatz 3 Nummer 4 ) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und ...
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