Tools:
Update via:
§ 4 - GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG)
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2996, 2022 BGBl. I S. 2262 (Nr. 46); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 18.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 356
Geltung ab 23.07.2021, abweichend siehe § 24; FNA: 7847-45 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
| |
Geltung ab 23.07.2021, abweichend siehe § 24; FNA: 7847-45 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
| |
§ 4 Dauergrünlandanteil auf regionaler Ebene
(1) Die Erhaltung des Anteils des Dauergrünlands an der gesamten landwirtschaftlichen Fläche (Dauergrünlandanteil) nach dem in der Unionsregelung bezeichneten Standard zur Erhaltung von Dauergrünland wird nach Maßgabe dieses Abschnitts und nach Maßgabe einer Rechtsverordnung auf Grund des § 9 auf regionaler Ebene sichergestellt.
(2) 1Region im Sinne des Absatzes 1 ist das Land. 2Abweichend von Satz 1 bilden die Länder, die Direktzahlungen nach dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz über eine gemeinsame Zahlstelle durchführen, jeweils eine Region.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes und des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes G. v. 18. November 2024 BGBl. 2024 I Nr. 356 m.W.v. 21. November 2024
Anzeige
Frühere Fassungen von § 4 GAPKondG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 21.11.2024 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes und des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes vom 18.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 356 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 GAPKondG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 GAPKondG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GAPKondG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 GAPKondG Genehmigungspflicht für Umwandlungen (vom 21.11.2024)
... anderem Dauergrünland als dem in den Nummern 1 und 2 genannten, wenn in derselben Region nach § 4 Absatz 2 eine Fläche mit der entsprechenden Hektarzahl als Dauergrünland neu angelegt wird. ...
§ 9 GAPKondG Verordnungsermächtigungen zur Erhaltung des Dauergrünlands
... ergänzende Regelungen für die Neuanlage von Dauergrünland in derselben Region nach § 4 Absatz 2 , insbesondere zum Zeitraum der Neuanlage, sowie 2. das zugehörige Verfahren ... Dauergrünland, 2. die Neuanlage von Dauergrünland in derselben Region nach § 4 Absatz 2 , insbesondere zum Zeitraum der Neuanlage, und 3. das zugehörige Verfahren ... 3. die Möglichkeit einer Neuanlage von Dauergrünland in derselben Region nach § 4 Absatz 2 , insbesondere zum Zeitraum der Neuanlage, sowie 4. das zugehörige Verfahren ...
§ 26 GAPKondG Verordnungsermächtigungen (vom 21.11.2024)
... 3 Absatz 1 Nummer 2, 4. die näheren Einzelheiten zur Bestimmung der Region nach § 4 Absatz 2 . (2) Vorschriften im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3 können insbesondere ...
Zitat in folgenden Normen
GAPInVeKoS-Verordnung (GAPInVeKoSV)
V. v. 19.12.2022 BAnz AT 19.12.2022 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 156
§ 42 GAPInVeKoSV Allgemeine Vorschriften (vom 17.05.2024)
... des Betriebsinhabers im Umfang von höchstens 500 Quadratmetern je Region im Sinne des § 4 Absatz 2 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes gepflügt ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der GAPInVeKoS-Verordnung
V. v. 10.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 156
Artikel 1 1. GAPInVeKoSVÄndV
... des Betriebsinhabers im Umfang von höchstens 500 Quadratmetern je Region im Sinne des § 4 Absatz 2 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes gepflügt wird." 14. Nach § 42 wird folgender § 42a ...
Gesetz zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes und des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
G. v. 18.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 356
Artikel 1 GAPKondGuaÄndG
... Vorschriften über das zugehörige Verfahren erlassen werden." 3. In § 4 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „nach der Unionsregelung" durch die Wörter „nach dem ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/4_GAPKondG.htm