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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.08.2025
§ 4 - Justizfachangestellten-Ausbildungsverordnung (JFAngAusbV)
§ 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren organisieren,
- 2.
- Zivilprozessverfahren begleiten,
- 3.
- Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen organisieren,
- 4.
- Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ausführen,
- 5.
- Insolvenzverfahren umsetzen,
- 6.
- Familiensachen bearbeiten,
- 7.
- Nachlasssachen bearbeiten,
- 8.
- betreuungsgerichtliche Angelegenheiten bearbeiten,
- 9.
- Angelegenheiten beim Führen von öffentlichen Registern übernehmen und
- 10.
- Angelegenheiten in Grundbuchsachen wahrnehmen.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
- digitalisierte Arbeitswelt,
- 5.
- Arbeitsprozesse organisieren,
- 6.
- digitale Geschäftsprozesse umsetzen,
- 7.
- Kommunikation und Zusammenarbeit gestalten sowie
- 8.
- Kosten und Entschädigungen bearbeiten und berechnen.
Zitierungen von § 4 JFAngAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 JFAngAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
JFAngAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage JFAngAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten
... und Ordnungs- widrigkeitenverfahren organisieren ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) materiell- und formellrechtliche Vorschriften an- wenden b) Haftliste ... 2 Zivilprozessverfahren begleiten ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) materiell- und formellrechtliche Vorschriften an- wenden b) Mahnverfahren ... Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen organisieren ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) verfahrensrechtliche Vorschriften der Zwangs- vollstreckung in das bewegliche ... in das unbewegliche Vermögen ausführen ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) verfahrensrechtliche Vorschriften der Zwangs- vollstreckung in das unbewegliche ... 6 5 Insolvenzverfahren umsetzen ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Insolvenz- und restrukturierungsrechtliche Vor- schriften anwenden b) auf ... aufnehmen 10 6 Familiensachen bearbeiten ( § 4 Absatz 2 Nummer 6 ) a) materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden b) Ladungen vornehmen ... prüfen 16 7 Nachlasssachen bearbeiten ( § 4 Absatz 2 Nummer 7 ) a) materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden b) Verfügungen von ... 8 betreuungsgerichtliche Angelegenheiten bearbeiten ( § 4 Absatz 2 Nummer 8 ) a) materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden b) Betreuungsanregungen ... beim Führen von öffentlichen Registern übernehmen ( § 4 Absatz 2 Nummer 9 ) a) materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden b) Anmeldungen in Akten ... 10 Angelegenheiten in Grundbuchsachen wahrnehmen ( § 4 Absatz 2 Nummer 10 ) a) materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden b) Eingänge ... des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 4 Absatz 3 Nummer 1 ) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des ... 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ( § 4 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und ... ergreifen 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit ( § 4 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt ... kommunizieren 4 digitalisierte Arbeitswelt ( § 4 Absatz 3 Nummer 4 ) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und ... 4 5 Arbeitsprozesse organisieren ( § 4 Absatz 3 Nummer 5 ) a) Aufgaben im eigenen Arbeitsbereich selbstverantwort- lich und ... 6 digitale Geschäftsprozesse umsetzen ( § 4 Absatz 3 Nummer 6 ) a) technische Entwicklungen verfolgen und Aus- wirkungen auf die digitalen ... 7 Kommunikation und Zusammenarbeit gestalten ( § 4 Absatz 3 Nummer 7 ) a) Zusammenarbeit mit internen und externen Ansprech- partnern durch ... und Entschädigungen bearbeiten und berechnen ( § 4 Absatz 3 Nummer 8 ) a) kostenrechtliche Vorschriften anwenden b) Kosten rechtzeitig ansetzen c) ...
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