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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.08.2025

§ 4 - Justizfachangestellten-Ausbildungsverordnung (JFAngAusbV)

V. v. 26.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 81
Geltung ab 01.08.2025; FNA: 806-22-1-161 Berufliche Bildung

§ 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild



(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:

1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

2Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren organisieren,

2.
Zivilprozessverfahren begleiten,

3.
Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen organisieren,

4.
Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ausführen,

5.
Insolvenzverfahren umsetzen,

6.
Familiensachen bearbeiten,

7.
Nachlasssachen bearbeiten,

8.
betreuungsgerichtliche Angelegenheiten bearbeiten,

9.
Angelegenheiten beim Führen von öffentlichen Registern übernehmen und

10.
Angelegenheiten in Grundbuchsachen wahrnehmen.

(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,

3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,

4.
digitalisierte Arbeitswelt,

5.
Arbeitsprozesse organisieren,

6.
digitale Geschäftsprozesse umsetzen,

7.
Kommunikation und Zusammenarbeit gestalten sowie

8.
Kosten und Entschädigungen bearbeiten und berechnen.



 

Zitierungen von § 4 JFAngAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 JFAngAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JFAngAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage JFAngAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten
... und Ordnungs- widrigkeitenverfahren organisieren ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) materiell- und formellrechtliche Vorschriften an- wenden b) Haftliste ...   2 Zivilprozessverfahren begleiten ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) materiell- und formellrechtliche Vorschriften an- wenden b) Mahnverfahren ... Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen organisieren ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) verfahrensrechtliche Vorschriften der Zwangs- vollstreckung in das bewegliche ... in das unbewegliche Vermögen ausführen ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) verfahrensrechtliche Vorschriften der Zwangs- vollstreckung in das unbewegliche ... 6 5 Insolvenzverfahren umsetzen ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Insolvenz- und restrukturierungsrechtliche Vor- schriften anwenden b) auf ... aufnehmen 10 6 Familiensachen bearbeiten ( § 4 Absatz 2 Nummer 6 ) a) materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden b) Ladungen vornehmen ... prüfen 16 7 Nachlasssachen bearbeiten ( § 4 Absatz 2 Nummer 7 ) a) materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden b) Verfügungen von ... 8 betreuungsgerichtliche Angelegenheiten bearbeiten ( § 4 Absatz 2 Nummer 8 ) a) materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden b) Betreuungsanregungen ... beim Führen von öffentlichen Registern übernehmen ( § 4 Absatz 2 Nummer 9 ) a) materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden b) Anmeldungen in Akten ... 10 Angelegenheiten in Grundbuchsachen wahrnehmen ( § 4 Absatz 2 Nummer 10 ) a) materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden b) Eingänge ... des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 4 Absatz 3 Nummer 1 ) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des ... 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ( § 4 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und ... ergreifen 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit ( § 4 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt ... kommunizieren 4 digitalisierte Arbeitswelt ( § 4 Absatz 3 Nummer 4 ) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und ... 4 5 Arbeitsprozesse organisieren ( § 4 Absatz 3 Nummer 5 ) a) Aufgaben im eigenen Arbeitsbereich selbstverantwort- lich und ... 6 digitale Geschäftsprozesse umsetzen ( § 4 Absatz 3 Nummer 6 ) a) technische Entwicklungen verfolgen und Aus- wirkungen auf die digitalen ... 7 Kommunikation und Zusammenarbeit gestalten ( § 4 Absatz 3 Nummer 7 ) a) Zusammenarbeit mit internen und externen Ansprech- partnern durch ... und Entschädigungen bearbeiten und berechnen ( § 4 Absatz 3 Nummer 8 ) a) kostenrechtliche Vorschriften anwenden b) Kosten rechtzeitig ansetzen c) ...