Lfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
1. bis 15. Monat | 16. bis 36. Monat | |||
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1 | Straf- und Ordnungs- widrigkeitenverfahren organisieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | a) materiell- und formellrechtliche Vorschriften an- wenden b) Haftliste führen, Einhaltung der Haftprüfungstermine überwachen und Maßnahmen einleiten c) Ladungen, Ersuchen, Zustellungen und Bekannt- machungen veranlassen und überwachen d) Urteile, Beschlüsse, Strafbefehle und andere Ent- scheidungen ausfertigen, beglaubigen und signieren e) Bewährungsverfahren einleiten, insbesondere Be- währungsauflagen und -weisungen erfassen und überwachen f) Protokolle führen, insbesondere in Hauptverhandlun- gen, Anhörungen, Haftprüfungen und im ermittlungs- richterlichen Verfahren g) Asservate registrieren, geeignet verwahren, Ver- nichtung oder Rückgabe veranlassen h) Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen i) Rechtskraftbescheinigungen erstellen j) Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Er- klärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen | 20 | |
2 | Zivilprozessverfahren begleiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | a) materiell- und formellrechtliche Vorschriften an- wenden b) Mahnverfahren übernehmen c) Ladungen vornehmen d) Entwürfe für Anerkenntnis- und Versäumnisurteile sowie für Beschlüsse und Verfügungen einfacher Art erstellen e) im Prozesskostenhilfe-Verfahren mitwirken, Raten- zahlung veranlassen und überwachen f) Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen g) Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen sowie deren Ausführung überwachen h) Rechtskraftbescheinigungen und Vollstreckungs- klauseln erstellen und erteilen i) Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Er- klärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen j) Protokolle fertigen und auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen | 20 | |
3 | Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen organisieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | a) verfahrensrechtliche Vorschriften der Zwangs- vollstreckung in das bewegliche Vermögen anwenden b) Haftbefehle vorbereiten c) Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse ausfertigen sowie die Vermittlung der Zustellung veranlassen d) über die zur Entscheidung über einen Vollstreckungs- schutzantrag, insbesondere einen Räumungsschutz- antrag, erforderlichen Unterlagen informieren und auf Vollständigkeit der Unterlagen hinwirken e) Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen f) Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen sowie deren Ausführung überwachen g) Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Er- klärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen | 4 | |
4 | Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ausführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | a) verfahrensrechtliche Vorschriften der Zwangs- vollstreckung in das unbewegliche Vermögen an- wenden b) Terminsbestimmung ausführen c) Beteiligtenliste und Vorblatt führen d) Beschlüsse ausfertigen, beglaubigen und signieren e) Verfügungen und Anordnungen umsetzen f) Eintragungsersuchen siegeln oder signieren und mit Grundakte an das Grundbuchamt versenden g) Bietinteressenten über den Ablauf des Versteige- rungstermins informieren h) Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen i) Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen sowie deren Ausführung überwachen j) Rechtskraftbescheinigungen und Vollstreckungs- klauseln erstellen und erteilen k) Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Er- klärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen | 6 | |
5 | Insolvenzverfahren umsetzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | a) Insolvenz- und restrukturierungsrechtliche Vor- schriften anwenden b) auf die zur Prüfung eines Insolvenzantrages er- forderlichen Unterlagen im Hinblick auf die Kosten- deckung hinwirken c) Beschlüsse, Verfügungen und Auszüge aus der Insolvenztabelle ausfertigen, beglaubigen oder signieren d) Veröffentlichungen, Zustellungen und Bekannt- machungen veranlassen und überwachen e) vollstreckbare Ausfertigungen aus der Insolvenz- tabelle erteilen f) Berichtigungen in der Insolvenztabelle vorbereiten und vornehmen g) Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen h) Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Er- klärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen | 10 | |
6 | Familiensachen bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | a) materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden b) Ladungen vornehmen c) Entwürfe für Beschlüsse und Verfügungen einfacher Art erstellen d) Aktenvermerke anfertigen und Maßnahmen einleiten e) im Verfahrenskostenhilfe-Verfahren mitwirken sowie Ratenzahlungen veranlassen und überwachen f) Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen g) Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen sowie deren Ausführung überwachen h) Rechtskraftbescheinigungen und Vollstreckungs- klauseln erstellen und erteilen i) Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen j) Protokolle fertigen und auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen | 16 | |
7 | Nachlasssachen bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | a) materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden b) Verfügungen von Todes wegen amtlich verwahren, insbesondere Verwahrnummer erteilen, Daten an das Zentrale Testamentsregister übermitteln c) Eröffnungen von Verfügungen von Todes wegen vorbereiten, insbesondere Anträge aufnehmen und prüfen d) die zur Erteilung eines Erbscheins erforderlichen Unterlagen ermitteln und auf Vollständigkeit hinwirken e) Protokoll für eine Erbschaftsausschlagung vorbereiten f) Beschlüsse, Erbscheine, Zeugnisse und weitere Urkunden in Nachlasssachen ausfertigen, beglaubigen oder signieren g) Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen h) Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und deren Ausführung überwachen i) Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen | 10 | |
8 | betreuungsgerichtliche Angelegenheiten bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | a) materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden b) Betreuungsanregungen zu Protokoll aufnehmen c) Informationen über Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen aus dem Zentralen Vor- sorgeregister ermitteln d) Unterbringungen und unterbringungsähnliche Maß- nahmen registrieren e) Erlassvermerke anbringen f) Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen g) Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und deren Ausführung überwachen h) Rechtskraftbescheinigungen und Vollstreckungs- klauseln erstellen und erteilen i) Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen j) Protokolle fertigen | 8 | |
9 | Angelegenheiten beim Führen von öffentlichen Registern übernehmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) | a) materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden b) Anmeldungen in Akten aufnehmen, Beteiligte erfassen und Eintragungstext vorbereiten c) Eintragungen, insbesondere Insolvenzvermerke, vor- nehmen d) Listen zur Beauskunftung veröffentlichen e) Eintragungsverfügungen einschließlich der öffent- lichen Bekanntmachung ausführen f) Registerausdrucke sowie Abschriften der zum Register eingereichten Dokumente erteilen g) Einsicht in Register gewähren h) Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen i) Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und deren Ausführung überwachen | 10 | |
10 | Angelegenheiten in Grundbuchsachen wahrnehmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) | a) materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden b) Eingänge präsentieren und weiterverarbeiten c) Eintragungen im Grundbuch vorbereiten und vollziehen d) Grundbuchausdrucke erteilen e) Grundpfandrechtsbriefe behandeln f) berechtigtes Interesse prüfen und Einsicht in das Grundbuch gewähren g) Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen h) Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und deren Ausführung überwachen i) Anträge, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen | 12 |
Lfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Zuordnung |
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1 | Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes er- läutern b) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungs- verhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben c) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Aus- bildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen | |
d) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vor- schriften erläutern e) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs- verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern f) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern g) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern h) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern i) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern | während der gesamten Ausbildung | ||
2 | Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) | a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften ken- nen und diese Vorschriften anwenden b) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen c) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern d) technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen e) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden f) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten g) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | |
3 | Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) | a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiter- entwicklung beitragen b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen c) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Ent- sorgung zuführen e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren | |
4 | digitalisierte Arbeitswelt (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) | a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten b) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten c) ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren d) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen e) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lern- medien nutzen und Erfordernisse des lebens- begleitenden Lernens erkennen und ableiten g) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, be- arbeiten und gestalten h) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren |
Lfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
1. bis 15. Monat | 16. bis 36. Monat | |||
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5 | Arbeitsprozesse organisieren (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) | a) Aufgaben im eigenen Arbeitsbereich selbstverantwort- lich und ergebnisorientiert planen, steuern und durchführen b) funktionelle Zuständigkeiten, insbesondere Zeich- nungs- und Vertretungsregelungen, sowie Weisungs- befugnisse beachten c) behördliche Dokumentenablagesysteme nutzen, elektronische Akten anlegen und führen sowie Aufbewahrungsbestimmungen umsetzen d) Posteingang und -ausgang prüfen und bearbeiten e) Schriftstücke adressatengerecht fertigen und be- arbeiten f) berufsspezifische Informationen aufgabenbezogen in Fachdatenbanken recherchieren, aufbereiten und nutzen, Fachbegriffe anwenden g) Einhaltung der Arbeits- und Verfahrensanweisungen nach behördlichen Vorgaben zu qualitätssichernden Maßnahmen sicherstellen h) Daten für die Erstellung von Statistiken erheben, auswerten und weiterleiten i) abteilungs- und behördenübergreifenden Informations- pflichten nachkommen j) über Akteneinsicht entscheiden und Maßnahmen veranlassen k) Arbeitsprozesse reflektieren und bewerten sowie Maßnahmen zu deren Verbesserung vorschlagen | 10 | |
6 | digitale Geschäftsprozesse umsetzen (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) | a) technische Entwicklungen verfolgen und Aus- wirkungen auf die digitalen Geschäftsabläufe ableiten b) Datenflüsse und Schnittstellen der digitalen Ge- schäftsabläufe beachten und Datenübertragung prüfen c) technische Störungen erkennen und Maßnahmen zur Behebung einleiten d) die in den Fachanwendungen hinterlegten Standards hinterfragen und auf die individuellen Bedürfnisse am Arbeitsplatz anpassen e) an der Optimierung von digitalen Geschäftsabläufen mitwirken sowie Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen f) rechtliche und technische Möglichkeiten und Grenzen der mündlichen Verhandlung mittels Videoübertragung kennen und entsprechende Systeme bedienen sowie Besonderheiten der Protokollierung in Video- verhandlungen beachten | 10 | |
7 | Kommunikation und Zusammenarbeit gestalten (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) | a) Zusammenarbeit mit internen und externen Ansprech- partnern durch wertschätzende, vertrauensvolle, transparente und lösungsorientierte Kommunikation gestalten sowie dabei kulturelle Identitäten berück- sichtigen b) mündliche und schriftliche Kommunikation unter Anwendung unterschiedlicher Kommunikationsformen und -techniken situations- und adressatengerecht gestalten sowie Ergebnisse dokumentieren c) aktiv an einer positiven Behörden-, Kommunikations- und Fehlerkultur mitwirken sowie zur Konfliktlösung und Teamentwicklung im eigenen Arbeitsumfeld beitragen d) Arbeitsdurchführung im Team reflektieren und bewerten sowie Verbesserungsvorschläge kom- munizieren e) Auskünfte erteilen f) mit kritischen Rückmeldungen aus dem Publikums- verkehr umgehen und Lösungsmöglichkeiten anbieten g) Arbeitsergebnisse adressatengerecht präsentieren h) in einer Fremdsprache kommunizieren | 10 | |
8 | Kosten und Entschädigungen bearbeiten und berechnen (§ 4 Absatz 3 Nummer 8) | a) kostenrechtliche Vorschriften anwenden b) Kosten rechtzeitig ansetzen c) Betroffene, Zeuginnen und Zeugen, Schöffinnen und Schöffen entschädigen, sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer und Sachverständige vergüten d) vorläufigen Verfahrens- oder Streitwert ermitteln, Vorschüsse anfordern, Kosten berechnen, Zahlungs- eingänge überwachen sowie Ratenzahlungen ver- anlassen und überwachen | 10 |