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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.08.2025
§ 8 - Justizfachangestellten-Ausbildungsverordnung (JFAngAusbV)
§ 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1
Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- „Arbeitsabläufe in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren planen und umsetzen" und
- 2.
- „Gerichtliche Entscheidungen in Zivilprozessverfahren und in Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen vorbereiten und deren Umsetzung unterstützen".
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/8_JFAngAusbV.htm