Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 4 - Orgelbauerausbildungsverordnung (OrgBAusbV)

V. v. 11.02.2019 BGBl. I S. 92 (Nr. 4)
Geltung ab 01.08.2019; FNA: 806-22-1-122 Berufliche Bildung

§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild



(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:

1.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,

2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung

a)
Orgelbau oder

b)
Pfeifenbau sowie

3.
fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

2Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,

2.
Erstellen und Anwenden von Unterlagen,

3.
Auswählen, Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen,

4.
Be- und Verarbeiten von Holz, Metallen, Kunststoffen und sonstigen Werkstoffen sowie von Hilfsstoffen,

5.
Behandeln und Gestalten von Oberflächen,

6.
Planen von Windversorgungsanlagen,

7.
Bauen von Schleifwindladen,

8.
Herstellen von Holzpfeifen,

9.
Anfertigen von offenen, zylindrischen Labialpfeifen aus Metall,

10.
Vormontieren von Orgeln,

11.
Stimmen von Orgelpfeifen,

12.
Intonieren von Orgelpfeifen,

13.
Pflegen, Warten und Reparieren von Orgeln und Harmonien,

14.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen sowie

15.
Beraten von Kunden und Anbieten von Leistungen.

(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Orgelbau sind:

1.
Bauen von Windladen und Windversorgungssystemen,

2.
Herstellen von Spieltischen,

3.
Installieren von elektrischen und elektronischen Bauteilen,

4.
Herstellen von Gehäusen,

5.
Anfertigen und Montieren von Trakturteilen sowie

6.
Montieren und Einregulieren von Orgeln.

(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Pfeifenbau sind:

1.
Herstellen von Platten für Metallpfeifen,

2.
Herstellen von labialen Metallpfeifen,

3.
Herstellen von lingualen Metallpfeifen,

4.
Kröpfen von Metallpfeifen sowie

5.
Reparieren und Ergänzen von Metallpfeifen.

(5) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie

4.
Umweltschutz.

Anzeige


 

Zitierungen von § 4 OrgBAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 OrgBAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in OrgBAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage OrgBAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Orgelbauer und zur Orgelbauerin
... 1 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) Arbeitsaufträge und Kundenanforderungen erfassen, Vorgaben auf ... 2 Erstellen und Anwenden von Unterlagen ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Orgeln und Harmonien nach Bauweisen, Konstruk- tionsmerkmalen, Funktionsweisen, ... Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Werkzeuge, Geräte und Maschinen hinsichtlich Ver- wendungszweck ... Metallen, Kunststoffen und sonstigen Werkstoffen sowie von Hilfsstoffen ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Holz, Metalle, Kunststoffe und sonstige Werkstoffe sowie Hilfsstoffe nach Arten ... 5 Behandeln und Gestalten von Oberflächen ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Oberflächen, insbesondere Metall- und Holzoberflä- chen, hinsichtlich ... 6 Planen von Windversorgungsanlagen ( § 4 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Windversorgungsanlagen und Tremulanten von Or- geln nach Bauarten, Historie und ...     7 Bauen von Schleifwindladen ( § 4 Absatz 2 Nummer 7 ) a) Arten, Bauformen und Funktionsweisen von Wind- ladensystemen und Trakturen ... 8   8 Herstellen von Holzpfeifen ( § 4 Absatz 2 Nummer 8 ) a) Holzpfeifen hinsichtlich Materialien, Konstruktions- formen, Klang, ... von offenen, zylindrischen Labialpfeifen aus Metall ( § 4 Absatz 2 Nummer 9 ) a) Metallpfeifen hinsichtlich Konstruktionsformen, Klang, Tonhöhe und ...     10 Vormontieren von Orgeln ( § 4 Absatz 2 Nummer 10 ) a) Vorgehen beim Auf- und Abbau von Orgeln und Or- gelteilen unterscheiden und ... 11 Stimmen von Orgelpfeifen ( § 4 Absatz 2 Nummer 11 ) a) Orgelstimmungen und die gleichstufig temperierte Stimmung unterscheiden  ...   2 12 Intonieren von Orgelpfeifen ( § 4 Absatz 2 Nummer 12 ) a) Intonationsarten, Intonationshilfen und Intonations- stile unterscheiden  ... Warten und Reparieren von Orgeln und Harmonien ( § 4 Absatz 2 Nummer 13 ) a) Bauweisen von Orgeln und Harmonien feststellen und dokumentieren und dabei ... Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen ( § 4 Absatz 2 Nummer 14 ) a) Ziele und Aufgaben von qualitätssichernden Maßnah- men unterscheiden ... 15 Beraten von Kunden und Anbieten von Leistungen ( § 4 Absatz 2 Nummer 15 ) a) durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum erfolgreichen ... 1 Bauen von Windladen und Windversorgungssystemen ( § 4 Absatz 3 Nummer 1 ) a) Windladenkörper, insbesondere Ton- und Register- kanzellenladen, ...   15 2 Herstellen von Spieltischen ( § 4 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Spieltische nach Bauart, Konstruktionsmerkmalen, Normen und Funktionsweisen ... von elektrischen und elektronischen Bauteilen ( § 4 Absatz 3 Nummer 3 ) a) elektrische und elektronische Bauteile nach Verwen- dungszweck unterscheiden ...   10 4 Herstellen von Gehäusen ( § 4 Absatz 3 Nummer 4 ) a) Konstruktion, Funktion und Aufbau von Gehäusen unterscheiden b) ... 5 Anfertigen und Montieren von Trakturteilen ( § 4 Absatz 3 Nummer 5 ) a) Arten und Eigenschaften von Ton- und Registertrak- tursystemen, insbesondere ... 6 Montieren und Einregulieren von Orgeln ( § 4 Absatz 3 Nummer 6 ) a) Örtlichkeiten zum Aufbau von Orgeln prüfen und ein- messen sowie ... 1 Herstellen von Platten für Metallpfeifen ( § 4 Absatz 4 Nummer 1 ) a) Metalle und ihre Legierungen, insbesondere hinsicht- lich ihres Einflusses auf ... 2 Herstellen von labialen Metallpfeifen ( § 4 Absatz 4 Nummer 2 ) a) Bauformen, insbesondere offene, gedeckte und koni- sche, sowie ... 3 Herstellen von lingualen Metallpfeifen ( § 4 Absatz 4 Nummer 3 ) a) Bauformen und Materialzusammensetzungen von lin- gualen Pfeifen unterscheiden ...   12 4 Kröpfen von Metallpfeifen ( § 4 Absatz 4 Nummer 4 ) a) Kropfformen unterscheiden und nach Vorgaben aus- wählen b) ... 5 Reparieren und Ergänzen von Metallpfeifen ( § 4 Absatz 4 Nummer 5 ) a) Pfeifen nach Bauweisen, Konstruktionsmerkmalen, Funktionszusammenhängen ... 1 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 4 Absatz 5 Nummer 1 ) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( § 4 Absatz 5 Nummer 2 ) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- läutern b) ... 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ( § 4 Absatz 5 Nummer 3 ) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- beitsplatz feststellen und ... zur Brandbekämpfung er- greifen 4 Umweltschutz ( § 4 Absatz 5 Nummer 4 ) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ...