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§ 4 - Schuhfertigerausbildungsverordnung (SchuhfAusbV)
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Beurteilen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen für die Schaftherstellung,
- 2.
- Zuschneiden und Stanzen von Werkstoffen für die Schaftherstellung,
- 3.
- Vorrichten von Schaftteilen,
- 4.
- Herstellen von Schäften,
- 5.
- Beurteilen und Vorbereiten von Bodenteilen für die Herstellung und Weiterverarbeitung,
- 6.
- Vorbereiten und Montieren von Schäften und Bodenteilen,
- 7.
- Finishen und Verkaufsfertigmachen von Schuhen sowie
- 8.
- Ausarbeiten von Modellen.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 6.
- Handhaben von Arbeitsgeräten, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen,
- 7.
- betriebliche und technische Kommunikation sowie
- 8.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
Zitierungen von § 4 SchuhfAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 SchuhfAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchuhfAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage SchuhfAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schuhfertiger und zur Schuhfertigerin
... und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen für die Schaftherstellung ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) Werk- und Hilfsstoffe nach ihren Eigenschaften und Merkmalen unterscheiden und ... und Stanzen von Werkstoffen für die Schaftherstellung ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Werkstoffe auftragsbezogen auf Menge und Qualität prüfen und zuordnen ... 18 3 Vorrichten von Schaftteilen ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Schaftteile zur Identifikation markieren b) Schaftteile, insbesondere für ... 4 Herstellen von Schäften ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Naht- und Sticharten und ihre Einsatzgebiete unter- scheiden b) ... von Bodenteilen für die Herstellung und Weiter- verarbeitung ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Bodenmaterialien nach Eigenschaften, Merkmalen und Verwendungszwecken ... und Montieren von Schäften und Bodenteilen ( § 4 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Leisten, Schäfte und Bodenteile nach produktions- technischen Vorgaben ... 7 Finishen und Verkaufs- fertigmachen von Schuhen ( § 4 Absatz 2 Nummer 7 ) a) Finishprodukte materialbezogen auswählen b) Deck- oder Einlegesohlen ... 12 8 Ausarbeiten von Modellen ( § 4 Absatz 2 Nummer 8 ) a) Leistenformen und -sortimente sowie Absatz- und Spitzensprengungen ... 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht ( § 4 Absatz 3 Nummer 1 ) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, ins- besondere Abschluss, ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( § 4 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- läutern b) ... 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ( § 4 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- beitsplatz feststellen und ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz ( § 4 Absatz 3 Nummer 4 ) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... 5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen ( § 4 Absatz 3 Nummer 5 ) a) Arbeitsauftrag auf Durchführbarkeit prüfen, Auftrags- unterlagen ... von Arbeitsgeräten, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen ( § 4 Absatz 3 Nummer 6 ) a) Arbeitsgeräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen hinsichtlich Material, ... 7 Betriebliche und technische Kommunikation ( § 4 Absatz 3 Nummer 7 ) a) Informationen einholen, aufbereiten und auswerten b) berufsspezifische und ... Durchführen von qualitäts- sichernden Maßnahmen ( § 4 Absatz 3 Nummer 8 ) a) Ziele, Aufgaben und betrieblichen Aufbau der Quali- tätssicherung ...
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