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§ 4 - Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
Geltung ab 01.01.2021, abweichend siehe Artikel 25; FNA: 311-20 Vergleich, Konkurs, Einzelgläubigeranfechtung
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Geltung ab 01.01.2021, abweichend siehe Artikel 25; FNA: 311-20 Vergleich, Konkurs, Einzelgläubigeranfechtung
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§ 4 Ausgenommene Rechtsverhältnisse
§ 4 wird in 6 Vorschriften zitiert
1Einer Gestaltung durch einen Restrukturierungsplan sind unzugänglich:
- 1.
- Forderungen von Arbeitnehmern aus oder im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, einschließlich der Rechte aus Zusagen auf betriebliche Altersversorgung,
- 2.
- Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen und
- 3.
- Forderungen nach § 39 Absatz 1 Nummer 3 der Insolvenzordnung.
Zitierungen von § 4 StaRUG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 StaRUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StaRUG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 StaRUG Auswahl der Planbetroffenen
... oder mittleren Unternehmen, unberührt bleiben oder 3. mit Ausnahme der in § 4 genannten Forderungen sämtliche Forderungen einbezogen ...
§ 49 StaRUG Stabilisierungsanordnung
... von erheblicher Bedeutung sind (Verwertungssperre). (2) Forderungen, die nach § 4 einer Gestaltung durch einen Restrukturierungsplan unzugänglich sind, bleiben von einer ...
§ 51 StaRUG Voraussetzungen der Stabilisierungsanordnung
... 84) kann auf eine Zustellung verzichtet werden, wenn sich die Anordnung mit Ausnahme der in § 4 genannten Gläubiger gegen alle Gläubiger richtet. (5) Das ...
§ 73 StaRUG Bestellung von Amts wegen (vom 27.07.2022)
... 2. der Schuldner eine Stabilisierungsanordnung beantragt, welche sich mit Ausnahme der nach § 4 ausgenommenen Forderungen gegen alle oder im Wesentlichen alle Gläubiger richten soll, ...
§ 83 StaRUG Vergütung in besonderen Fällen
... Stabilisierungsanordnung ergeht oder weil in den Restrukturierungsplan mit Ausnahme der nach § 4 auszunehmenden Gläubiger alle oder im Wesentlichen alle Gläubiger und an dem Schuldner ...
§ 93 StaRUG Gläubigerbeirat
... Sollen in einer Restrukturierungssache mit Ausnahme der in § 4 genannten Forderungen die Forderungen aller Gläubiger durch einen Restrukturierungsplan ...
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