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§ 4 - Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)

Artikel 1 G. v. 26.06.2002 BGBl. I S. 2254; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 30.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 255
Geltung ab 30.06.2002; FNA: 453-21 Einzelne strafrechtliche Nebengesetze
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§ 4 Verantwortlichkeit militärischer Befehlshaber und anderer Vorgesetzter



(1) 1Ein militärischer Befehlshaber oder ziviler Vorgesetzter, der es unterlässt, seinen Untergebenen daran zu hindern, eine Tat nach diesem Gesetz zu begehen, wird wie ein Täter der von dem Untergebenen begangenen Tat bestraft. 2§ 13 Abs. 2 des Strafgesetzbuches findet in diesem Fall keine Anwendung.

(2) 1Einem militärischen Befehlshaber steht eine Person gleich, die in einer Truppe tatsächliche Befehls- oder Führungsgewalt und Kontrolle ausübt. 2Einem zivilen Vorgesetzten steht eine Person gleich, die in einer zivilen Organisation oder einem Unternehmen tatsächliche Führungsgewalt und Kontrolle ausübt.

 
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Zitierungen von § 4 VStGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 VStGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VStGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 VStGB Anwendung des allgemeinen Rechts (vom 01.01.2017)
... findet das allgemeine Strafrecht Anwendung, soweit dieses Gesetz nicht in den §§ 1, 3 bis 5 und 13 Absatz 4 besondere Bestimmungen ...
§ 14 VStGB Verletzung der Aufsichtspflicht (vom 01.01.2017)
... ohne weiteres erkennbar war und die er hätte verhindern können. (3) § 4 Abs. 2 gilt entsprechend. (4) Die vorsätzliche Verletzung der Aufsichtspflicht ...
§ 15 VStGB Unterlassen der Meldung einer Straftat (vom 01.01.2017)
... zu bringen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. (2) § 4 Abs. 2 gilt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3150
Artikel 1 VStGBÄndG Änderung des Völkerstrafgesetzbuches
... richtet." 2. In § 2 werden die Wörter „§§ 1 und 3 bis 5" durch die Wörter „§§ 1, 3 bis 5 und 13 Absatz 4" ersetzt. ... Wörter „§§ 1 und 3 bis 5" durch die Wörter „§§ 1, 3 bis 5 und 13 Absatz 4" ersetzt. 3. In § 3 wird die Angabe „§§ ...