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§ 4 - Zensusvorbereitungsgesetz 2022 (ZensVorbG 2022)
G. v. 03.03.2017 BGBl. I S. 388 (Nr. 11); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2675
Geltung ab 10.03.2017; FNA: 29-41 Statistik
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Geltung ab 10.03.2017; FNA: 29-41 Statistik
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§ 4 Anschriftenbestand
§ 4 wird in 5 Vorschriften zitiert
Im Anschriftenbestand werden zu jeder Anschrift Angaben zu folgenden Merkmalen gespeichert:
- 1.
- Postleitzahl,
- 2.
- Gemeindename und -schlüsselnummer,
- 3.
- Name und Schlüsselnummer des Orts- oder Gemeindeteils und des Bezirks,
- 4.
- Straßenname und -schlüsselnummer,
- 5.
- Hausnummer,
- 6.
- geografische Koordinaten einschließlich Qualitätskennzeichen,
- 7.
- Zuordnung der Anschrift zu kleinräumigen Gliederungen,
- 8.
- Wohnraumeigenschaft und
- 9.
- Gemeindegrößenklasse.
Zitierungen von § 4 ZensVorbG 2022
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 ZensVorbG 2022 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZensVorbG 2022 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 ZensVorbG 2022 Aufbau eines anschriftenbezogenen Steuerungsregisters
... (2) Das Steuerungsregister besteht aus 1. dem Anschriftenbestand nach § 4 , 2. dem Bestand an Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmalen nach § 5, ...
§ 6 ZensVorbG 2022 Bestand an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen
... mit Sonderbereichen werden für diejenigen Anschriften des Anschriftenbestands nach § 4 , die nach § 5 Nummer 3 als Sonderbereiche gekennzeichnet sind, Angaben zu folgenden Merkmalen ...
§ 7 ZensVorbG 2022 Bestand an Angaben zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
... und Wohnungszählung dürfen für die Wohnanschriften des Anschriftenbestands nach § 4 Angaben zu folgenden Merkmalen des Eigentümers, des Erbbauberechtigten, des Verwalters oder ...
§ 15 ZensVorbG 2022 Weitere Verwendung von Angaben aus dem Steuerungsregister
... bereitgestellt: 1. die Angaben aus dem Anschriftenbestand nach § 4 mit Ausnahme der Angaben zu den Nummern 4 bis 6 sowie 2. die Angaben aus dem Bestand an ... Zuständigkeitsbereich hinaus zu gewähren. (2) Der Anschriftenbestand nach § 4 darf verwendet werden, um das dauerhafte Anschriftenregister nach § 13 Absatz 2 des ...
§ 16 ZensVorbG 2022 Löschung
... Der Anschriftenbestand nach § 4 sowie der Datenbestand Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmale nach § 5 sollen sechs Jahre ...
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