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§ 4a - Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)

V. v. 31.05.2000 BGBl. I S. 794; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Geltung ab 16.06.2000; FNA: 612-30-1 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 4a (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 4a StromStV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2019Artikel 4 Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
vom 22.06.2019 BGBl. I S. 856
aktuell vorher 01.01.2018 (08.01.2018)Artikel 3 Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
vom 02.01.2018 BGBl. I S. 84
aktuellvor 01.01.2018 (08.01.2018)früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4a StromStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4a StromStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StromStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154
Artikel 3 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... und folgende Angabe eingefügt: „Zu § 5 des Gesetzes § 4a Antrag auf Zulassung eines stationären Batteriespeichers". d) Die Angaben zu ... werden." 8. Nach § 4 werden folgende Zwischenüberschrift und folgender § 4a eingefügt: „Zu § 5 des Gesetzes § 4a Antrag auf ... und folgender § 4a eingefügt: „Zu § 5 des Gesetzes § 4a Antrag auf Zulassung eines stationären Batteriespeichers (1) Die Zulassung eines ...

Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
G. v. 22.06.2019 BGBl. I S. 856, 908
Artikel 4 StromStBefNG Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... „Zu § 5 des Gesetzes" wird aufgehoben. c) Die Angabe zu § 4a wird wie folgt gefasst: „§ 4a (weggefallen)". d) Nach der ... aufgehoben. c) Die Angabe zu § 4a wird wie folgt gefasst: „ § 4a (weggefallen) ". d) Nach der Angabe zu § 11 wird folgende Angabe eingefügt:  ... und Unterlagen anfordert, die für die Erlaubnis erforderlich sind." 8. § 4a wird aufgehoben. 9. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird ...