Tools:
Update via:
§ 52 - Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
neugefasst durch B. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 540; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.08.1990; FNA: 2129-20 Umweltschutz
| |
Geltung ab 01.08.1990; FNA: 2129-20 Umweltschutz
| |
§ 52 Landschaftsplanungen
Bei Landschaftsplanungen richten sich die Erforderlichkeit und die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung nach Landesrecht.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung G. v. 20. Juli 2017 BGBl. I S. 2808, 2018 I 472 m.W.v. 29. Juli 2017
Anzeige
Frühere Fassungen von § 52 UVPG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 29.07.2017 | Artikel 1 Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20.07.2017 BGBl. I S. 2808 |
aktuell vorher | 01.03.2010 | Artikel 2 Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2542 |
aktuell | vor 01.03.2010 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 52 UVPG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 UVPG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UVPG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 38 UVPG Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP (vom 29.07.2017)
... des § 52 finden die Vorschriften dieses Abschnitts Anwendung, soweit Rechtsvorschriften des Bundes und der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2808, 2018 I 472
Artikel 1 UVPModG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (vom 29.07.2017)
... § 50 Bauleitpläne § 51 Bergrechtliche Verfahren § 52 Landschaftsplanungen § 53 Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene Teil ... 14e wird § 38 und in Satz 1 wird die Angabe „§ 19a" durch die Angabe „ § 52 " ersetzt. 11. § 14f wird § 39 und wie folgt geändert: ... dies anordnet." 25. § 19 wird aufgehoben. 26. § 19a wird § 52 und die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 52 ... § 19a wird § 52 und die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 52 Landschaftsplanungen". 27. § 19b wird § 53 und wie folgt ...
Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542
Artikel 2 BNatSchNG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 19a wie folgt gefasst: „§ 19a Strategische Umweltprüfung bei ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 19a wie folgt gefasst: „§ 19a Strategische Umweltprüfung bei Landschaftsplanungen". 2. § 19a wird wie ... 19a Strategische Umweltprüfung bei Landschaftsplanungen". 2. § 19a wird wie folgt gefasst: „§ 19a Strategische Umweltprüfung bei ... 2. § 19a wird wie folgt gefasst: „§ 19a Strategische Umweltprüfung bei Landschaftsplanungen Bei Landschaftsplanungen ...
Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585
Artikel 2 WRNG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... 2. In § 14e Satz 1 werden die Wörter „der §§ 14o und 19a " durch die Angabe „des § 19a" ersetzt. 3. § 14o wird ... die Wörter „der §§ 14o und 19a" durch die Angabe „des § 19a " ersetzt. 3. § 14o wird aufgehoben. 4. § 21 wird wie folgt ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/52_UVPG.htm