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§ 52a - Bundeswahlgesetz (BWahlG k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 23.07.1993 BGBl. I S. 1288, 1594; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 07.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 91
Geltung ab 03.07.1975; FNA: 111-1 Wahlrecht
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Geltung ab 03.07.1975; FNA: 111-1 Wahlrecht
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§ 52a (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 2 Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes G. v. 3. Juni 2021 BGBl. I S. 1482 m.W.v. 1. Januar 2022
Frühere Fassungen von § 52a Bundeswahlgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2022 | Artikel 2 Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 03.06.2021 BGBl. I S. 1482 |
aktuell vorher | 10.06.2021 | Artikel 1 Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 03.06.2021 BGBl. I S. 1482 |
aktuell | vor 10.06.2021 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 52a Bundeswahlgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52a BWahlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BWahlG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1482
Artikel 1 26. BWahlGÄndG Änderung des Bundeswahlgesetzes
... wird nach der Angabe zu § 52 folgende Angabe eingefügt: „ § 52a Unterstützungsunterschriften bei der Bundestagswahl 2021". 2. Nach § 52 ... bei der Bundestagswahl 2021". 2. Nach § 52 wird folgender § 52a eingefügt: „§ 52a Unterstützungsunterschriften bei der ... 2. Nach § 52 wird folgender § 52a eingefügt: „ § 52a Unterstützungsunterschriften bei der Bundestagswahl 2021 Bei der Wahl des 20. ...
Artikel 2 26. BWahlGÄndG Weitere Änderung des Bundeswahlgesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 52a gestrichen. 2. § 52 Absatz 4 und § 52a werden ... wird die Angabe zu § 52a gestrichen. 2. § 52 Absatz 4 und § 52a werden ...
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