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§ 52a - Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 33 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 52a (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften G. v. 25. Juli 2014 BGBl. I S. 1266 m.W.v. 31. Juli 2014
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Frühere Fassungen von § 52a EStG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 52a EStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52a EStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 EStG (vom 01.04.2024)
... aus Entschädigungsansprüchen für deutsche Auslandsbonds im Sinne der §§ 52 bis 54 des Bereinigungsgesetzes für deutsche Auslandsbonds in der im Bundesgesetzblatt Teil ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 2 AmtshilfeRLUmsG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... d) Nach der Angabe zu § 52a wird folgende Angabe eingefügt: „§ 52b Übergangsregelungen bis ... „(1) Diese Fassung des Gesetzes ist, soweit in den folgenden Absätzen und in § 52a nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2013 anzuwenden. Beim ... Absätze 59d und 59e werden die neuen Absätze 59e und 59f. 40. § 52a wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 10 wird folgender Satz angefügt: ... „31. Dezember 2014" ersetzt. 41. Nach § 52a wird folgender § 52b eingefügt: „§ 52b Übergangsregelungen ...
Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2592
Artikel 2 BeitrRLUmsG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... der Zahlung zu berücksichtigen." 35. § 52a wird wie folgt geändert: a) Absatz 16b wird folgt gefasst: ...
Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Artikel 1 BürgEntlG-KV Änderung des Einkommensteuergesetzes
... „(1) Diese Fassung des Gesetzes ist, soweit in den folgenden Absätzen und § 52a nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2010 anzuwenden. Beim ... nach Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 einzubeziehen.' " 23. Nach § 52a Absatz 16 wird folgender Absatz 16a eingefügt: „(16a) § 44a Absatz 7 ...
Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts
G. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 285
Artikel 1 UntStRÄndG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... „(1) Diese Fassung des Gesetzes ist, soweit in den folgenden Absätzen und § 52a nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2014 anzuwenden. Beim ...
Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 2 StRAnpG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... folgt gefasst: „§ 34e (weggefallen)". c) Die Angabe zu § 52a wird wie folgt gefasst: „§ 52a (weggefallen)". 2. § 3 ... c) Die Angabe zu § 52a wird wie folgt gefasst: „ § 52a (weggefallen) ". 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) Nummer 6 wird wie folgt ... anzuwenden, die Zeiträume betreffen, die vor dem 1. Januar 2012 enden." 35. § 52a wird aufgehoben. 36. Dem § 79 wird folgender Satz angefügt: ...
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 1 JStG 2008 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 2007 (BGBl. I S. 3150) ist ab Veranlagungszeitraum 2002 anzuwenden." 38. § 52a wird wie folgt geändert: a) Absatz 15 wird wie folgt gefasst: ...
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 1 JStG 2009 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... (1) Diese Fassung des Gesetzes ist, soweit in den folgenden Absätzen und § 52a nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009 anzuwenden. Beim ... der landwirtschaftlichen Alterskassen" zu ersetzen sind." 42. § 52a wird wie folgt geändert: a) Absatz 10 wird wie folgt geändert: ...
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 1 JStG 2010 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 52a folgende Angabe eingefügt: „§ 52b Übergangsregelungen bis zur ... Die bisherigen Absätze 59b bis 59d werden die Absätze 59c bis 59e. 39. § 52a wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 8 wird folgender Satz angefügt: ... (BGBl. I S. 1768)," eingefügt. 40. Nach § 52a wird folgender § 52b eingefügt: „§ 52b ...
Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Artikel 28 JStG 2020 Weitere Änderung der Abgabenordnung
... in dem Körperschaften geführt werden, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 oder des § 34g des Einkommensteuergesetzes erfüllen ...
OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (OGAW-IV-UmsG)
G. v. 22.06.2011 BGBl. I S. 1126
Artikel 7 OGAW-IV-UmsG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... (BGBl. I S. 1126) ist erstmals ab dem 1. Januar 2011 anzuwenden." 8. Nach § 52a Absatz 16a wird folgender Absatz 16b eingefügt: „(16b) § 43 Absatz 1 ...
Steuervereinfachungsgesetz 2011
G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
Artikel 1 StVereinfG 2011 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... „(1) Diese Fassung des Gesetzes ist, soweit in den folgenden Absätzen und § 52a nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2011 anzuwenden. Beim ... „(1) Diese Fassung des Gesetzes ist, soweit in den folgenden Absätzen und § 52a nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Veranlagungszeitraum 2012 anzuwenden. Beim ... Veranlagungszeitraum 2012 anzuwenden." 34. Dem § 52a Absatz 16a wird folgender Satz angefügt: „§ 44a Absatz 4b, 6, 7 und 8 ...
Unternehmensteuerreformgesetz 2008
G. v. 14.08.2007 BGBl. I S. 1912; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Artikel 1 UStRG 2008 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... e) Nach der Angabe zu § 52 wird folgende Angabe eingefügt: § 52a Anwendungsvorschriften zur Einführung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und ... bb) In Satz 1 wird nach dem Wort Absätzen" die Angabe und § 52a " eingefügt. b) Absatz 2a wird aufgehoben. c) Dem Absatz 12 wird ... Veranlagungszeitraum 2008 anzuwenden." 41. Nach § 52 wird folgender § 52a eingefügt: § 52a Anwendungsvorschriften zur Einführung einer ... 41. Nach § 52 wird folgender § 52a eingefügt: § 52a Anwendungsvorschriften zur Einführung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und ...
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