§ 53 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 53 BDG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer gerichtsverfassungsrechtlicher Vorschriften sowie des Bundesdisziplinargesetzes
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2554
Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
Artikel 1 BDVfBG Änderung des Bundesdisziplinargesetzes ... „Kapitel 2 Verfahren vor dem Verwaltungsgericht". f) Die Angaben zu den §§ 53 bis 55 werden wie folgt gefasst: „§ 53 (weggefallen) § ... f) Die Angaben zu den §§ 53 bis 55 werden wie folgt gefasst: „ § 53 (weggefallen) § 54 (weggefallen) § 55 (weggefallen)". g) ... von sechs Wochen seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden." 21. Die §§ 53 bis 55 werden aufgehoben. 22. § 58 wird wie folgt geändert: a) ...
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