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§ 53a - Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 59 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 860-2 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 01.01.2005; FNA: 860-2 Sozialgesetzbuch
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§ 53a Arbeitslose
(1) Arbeitslose im Sinne dieses Gesetzes sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die die Voraussetzungen des § 16 des Dritten Buches in sinngemäßer Anwendung erfüllen.
(2) (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Bürgergeld-Gesetz G. v. 16. Dezember 2022 BGBl. I S. 2328 m.W.v. 1. Januar 2023
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Frühere Fassungen von § 53a SGB II
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2023 | Artikel 1 Bürgergeld-Gesetz vom 16.12.2022 BGBl. I S. 2328 |
aktuell vorher | 01.04.2011 | Artikel 2 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 BGBl. I S. 453 |
aktuell vorher | 01.01.2008 (11.04.2008) | Artikel 2 Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 08.04.2008 BGBl. I S. 681 |
aktuell | vor 01.01.2008 (11.04.2008) | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 53a SGB II
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53a SGB II verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB II selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 51b SGB II Verarbeitung von Daten durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (vom 01.01.2023)
... Bundesagentur, der laufenden Berichterstattung und der Wirkungsforschung nach den §§ 53 bis 55, 4. die Durchführung des automatisierten Datenabgleichs nach § 52, ...
§ 65 SGB II Übergangsregelungen aus Anlass des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (vom 01.01.2023)
... (8) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die am 31. Dezember 2022 aufgrund von § 53a Absatz 2 in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung nicht als arbeitslos galten, gelten auch ... als arbeitslos galten, gelten auch weiterhin nicht als arbeitslos, sofern die Voraussetzungen des § 53a Absatz 2 in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung weiter vorliegen. Die Vorschrift hat ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Artikel 1 BürgerGG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... 5" das Komma und das Wort „Eingliederungsbilanzen" gestrichen. 42. § 53a Absatz 2 wird aufgehoben. 43. § 54 wird aufgehoben. 44. § 56 wird wie folgt ... (8) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die am 31. Dezember 2022 aufgrund von § 53a Absatz 2 in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung nicht als arbeitslos galten, gelten auch ... als arbeitslos galten, gelten auch weiterhin nicht als arbeitslos, sofern die Voraussetzungen des § 53a Absatz 2 in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung weiter vorliegen. Die Vorschrift hat keine ...
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 2 EGRBEG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... § 7 Absatz 2 Satz 3 Leistungen erhalten." 45. In § 53a wird jeweils das Wort „Hilfebedürftige" durch das Wort ...
Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1706
Artikel 1 ArbGrdFortG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... der laufenden Berichterstattung und der Wirkungsforschung nach § 6c und den §§ 53 bis 55,". ee) Folgende Nummern 4 und 5 werden angefügt: ...
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 03.08.2010 BGBl. I S. 1112
Artikel 1 GrSiWEntG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... Bundesagentur, der laufenden Berichterstattung und der Wirkungsforschung nach den §§ 53 bis 55, 4. die Durchführung des automatisierten Datenabgleichs nach § ...
Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 681
Artikel 2 7. SGBIIIuaÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... b) Nach der Angabe zu § 53 wird folgende Angabe eingefügt: § 53a Arbeitslose". c) Nach der Angabe zu § 71 wird folgende Angabe ... Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen." 5. Nach § 53 wird folgender § 53a eingefügt: § 53a Arbeitslose (1) Arbeitslose im Sinne ... 5. Nach § 53 wird folgender § 53a eingefügt: § 53a Arbeitslose (1) Arbeitslose im Sinne dieses Gesetzes sind erwerbsfähige ...
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