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Artikel 54 - Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
Artikel 54 Neubekanntmachung der Abgabenordnung
Artikel 54 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Bundesministerium der Finanzen kann den Wortlaut der Abgabenordnung in der vom 1. Januar 2025 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
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Zitierungen von Artikel 54 JStG 2024
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 54 JStG 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
JStG 2024 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung der Abgabenordnung
B. v. 23.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 24
Bekanntmachung AO-NB 2025
... Grund des Artikels 54 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387 ) wird nachstehend der Wortlaut der Abgabenordnung in der seit dem 1. Januar 2025 geltenden Fassung ...
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