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Artikel 54 - Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)

Artikel 54 Neubekanntmachung der Abgabenordnung


Artikel 54 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium der Finanzen kann den Wortlaut der Abgabenordnung in der vom 1. Januar 2025 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 54 JStG 2024

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 54 JStG 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JStG 2024 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Abgabenordnung
B. v. 23.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 24
Bekanntmachung AO-NB 2025
... Grund des Artikels 54 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387 ) wird nachstehend der Wortlaut der Abgabenordnung in der seit dem 1. Januar 2025 geltenden Fassung ...