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§ 54a - Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 60 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 860-3 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 01.01.1998; FNA: 860-3 Sozialgesetzbuch
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§ 54a Einstiegsqualifizierung
(1) 1Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können durch Zuschüsse in Höhe der von ihnen mit der oder dem Auszubildenden vereinbarten Vergütung zuzüglich des pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag gefördert werden. 2Der Zuschuss zur Vergütung ist auf 276 Euro monatlich begrenzt. 3Die betriebliche Einstiegsqualifizierung dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. 4Soweit die betriebliche Einstiegsqualifizierung als Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz durchgeführt wird, gelten die §§ 68 bis 70 des Berufsbildungsgesetzes.
(2) 1Eine Einstiegsqualifizierung kann für die Dauer von vier bis längstens zwölf Monaten gefördert werden, wenn sie
- 1.
- auf der Grundlage eines Vertrags im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes mit der oder dem Auszubildenden durchgeführt wird,
- 2.
- auf einen anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne des § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, § 25 Absatz 1 Satz 1 der Handwerksordnung, des Seearbeitsgesetzes, nach Teil 2 des Pflegeberufegesetzes oder des Altenpflegegesetzes vorbereitet und
- 3.
- in Vollzeit oder in Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden durchgeführt wird.
(3) 1Der Abschluss des Vertrags ist der nach dem Berufsbildungsgesetz, im Fall der Vorbereitung auf einen nach Teil 2 des Pflegeberufegesetzes oder nach dem Altenpflegegesetz anerkannten Ausbildungsberuf der nach Landesrecht zuständigen Stelle anzuzeigen. 2Die vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind vom Betrieb zu bescheinigen. 3Die zuständige Stelle stellt über die erfolgreich durchgeführte betriebliche Einstiegsqualifizierung ein Zertifikat aus.
(4) Förderungsfähig sind
- 1.
- bei der Agentur für Arbeit gemeldete Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keine Ausbildungsstelle haben,
- 2.
- Ausbildungsuchende, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsreife verfügen, und
- 3.
- lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungsuchende.
(5) 1Die Förderung einer oder eines Auszubildenden, die oder der bereits eine betriebliche Einstiegsqualifizierung bei dem Antrag stellenden Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens durchlaufen hat, oder in einem Betrieb des Unternehmens oder eines verbundenen Unternehmens in den letzten drei Jahren vor Beginn der Einstiegsqualifizierung versicherungspflichtig beschäftigt war, ist ausgeschlossen. 2Gleiches gilt, wenn die Einstiegsqualifizierung im Betrieb der Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Eltern durchgeführt wird. 3Satz 1 gilt nicht in Fällen, in denen ein betriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist.
(6) 1Teilnehmende an einer Einstiegsqualifizierung können durch Übernahme der Fahrkosten gefördert werden. 2Für die Übernahme und die Höhe der Fahrkosten gilt § 63 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 3 entsprechend.
Text in der Fassung des Artikels 2 Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG) G. v. 19. Juli 2024 BGBl. 2024 I Nr. 249 m.W.v. 1. August 2024
Frühere Fassungen von § 54a SGB III
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 54a SGB III
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 54a SGB III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB III selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 22 SGB III Verhältnis zu anderen Leistungen (vom 01.04.2024)
... dem Vierten Unterabschnitt des Dritten Abschnitts und Leistungen nach den §§ 48a und 54a , 4. Leistungen zur beruflichen Weiterbildung nach dem Vierten Abschnitt, mit Ausnahme ...
§ 445 SGB III Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (vom 01.01.2015)
... von § 422 sind die §§ 54a , 61, 62, 64, 67, 116 und 123 bis 126 ab dem 1. August 2016 ...
§ 455 SGB III Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (vom 01.08.2022)
... von § 422 sind die §§ 54a , 61, 62, 64, 67 und 123 bis 126 ab dem 1. August 2022 ...
§ 455a SGB III Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (vom 01.08.2024)
... von § 422 sind die §§ 54a , 61, 62, 64, 67, 68 und die §§ 123 bis 126 ab dem 1. August 2024 ...
Zitat in folgenden Normen
Achte Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung (8. GerüstbauerArbbV)
V. v. 22.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 317
Anlage 8. GerüstbauerArbbV (zu § 1 Absatz 1) Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung eines Mindestlohns im Gerüstbauer-Handwerk im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 1. August 2023
... Betriebes beschäftigt wird, f) Personen, die an einer Einstiegsqualifikation nach § 54a des Dritten Buches Sozialgesetzbuches oder an einer Berufsausbildungsvorbereitung nach den §§ 68 bis 70 des ...
Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3686; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
§ 11 AAG Ausnahmevorschriften (vom 29.05.2020)
... Ausnahme der in Absatz 1 Nr. 2 genannten zivilen Arbeitskräfte, 3. im Rahmen des § 54a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch bezuschusste betriebliche Einstiegsqualifizierungen und im Rahmen des § 76 Absatz 7 des ...
Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV)
V. v. 04.05.2016 BAnz AT 04.05.2016 V1; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2847
§ 4 DeuFöV Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung (vom 01.07.2023)
... 57 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder eine Einstiegsqualifizierung im Sinne des § 54a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch absolvieren, 3. Beschäftigte, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen den Betrag ...
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Artikel 1 G. v. 11.08.2014 BGBl. I S. 1348; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 172
§ 22 MiLoG Persönlicher Anwendungsbereich
... Ausbildenden bestanden hat, oder 4. an einer Einstiegsqualifizierung nach § 54a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder an einer Berufsausbildungsvorbereitung nach §§ ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 59 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 11b SGB II Absetzbeträge (vom 01.07.2023)
... Grunde nach förderungsfähige berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine nach § 54a des Dritten Buches geförderte Einstiegsqualifizierung durchführen, 3. einem Freiwilligendienst ...
§ 16 SGB II Leistungen zur Eingliederung (vom 01.08.2024)
... dem Vierten Unterabschnitt des Dritten Abschnitts und Leistungen nach den §§ 48a und 54a Absatz 1 bis 5 , 4. Leistungen zur beruflichen Weiterbildung nach dem Vierten ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
Artikel 1 G. v. 27.12.2003 BGBl. I S. 3022, 3023; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
§ 82 SGB XII Begriff des Einkommens (vom 01.01.2024)
... Grunde nach förderungsfähige berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine nach § 54a des Dritten Buches geförderte Einstiegsqualifizierung durchführen, c) als Schülerinnen und ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Artikel 1 BürgerGG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... Grunde nach förderungsfähige berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine nach § 54a des Dritten Buches geförderte Einstiegsqualifizierung durchführen, 3. einem Freiwilligendienst ...
Artikel 5 BürgerGG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Grunde nach förderungsfähige berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder eine nach § 54a des Dritten Buches geförderte Einstiegsqualifizierung durchführen oder c) als ...
Artikel 8 BürgerGG Änderung der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge
... Buches Sozialgesetzbuch dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung oder eine nach § 54a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderte Einstiegsqualifizierung durchführen oder 3. als Schülerinnen ...
Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583, 1008
Artikel 1b 5. SGB IV-ÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... 2. In § 22 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 wird die Angabe „§ 54a " durch die Wörter „den §§ 54a und 130" ersetzt. 3. Dem ... 1 Nummer 3 wird die Angabe „§ 54a" durch die Wörter „den §§ 54a und 130" ersetzt. 3. Dem § 56 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: ...
Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG)
G. v. 23.12.2014 BGBl. I S. 2475; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2557
Artikel 3 25. BAföGÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Bundesausbildungsförderungsgesetzes". 2. In § 54a Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „216" durch die Angabe „231" ersetzt. ... Abweichend von § 422 sind die §§ 54a , 61, 62, 64, 67, 116 und 123 bis 126 ab dem 1. August 2016 ...
Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1025
Artikel 1 BBuaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... 1, 2 und" die Angabe „5" durch die Angabe „6" ersetzt. 3. In § 54a Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „231" durch die Angabe „243" ersetzt. 4. § ... und des Ausbildungsgeldes Abweichend von § 422 sind 1. die §§ 54a , 61, 62, 64, 67, 79, 116 und 123 bis 126 ab dem 1. August 2019 nach Artikel 7 Absatz 1 des ... Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes, 2. die §§ 54a , 61, 62, 64, 67 und 123 bis 126 ab dem 1. August 2020 nach Artikel 7 Absatz 2 des Gesetzes zur ...
Artikel 2 BBuaÄndG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. August 2020
... Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 54a Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „243" durch die Angabe „247" ersetzt. 2. In ...
Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 1 SGBXIIuXIVÄndG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Grunde nach förderungsfähige berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine nach § 54a des Dritten Buches geförderte Einstiegsqualifizierung durchführen, c) als Schülerinnen ...
Artikel 20 SGBXIIuXIVÄndG Änderung der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge
... Grunde nach förderungsfähige berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine nach § 54a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderte Einstiegsqualifizierung durchführen, 3. als Schülerinnen und ...
Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
G. v. 20.05.2020 BGBl. I S. 1044; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691
Artikel 1 BeWeAusbFG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... 3. In § 22 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 werden die Wörter „den §§ 54a und 130" durch die Angabe „§ 54a" ersetzt. ... Nummer 3 werden die Wörter „den §§ 54a und 130" durch die Angabe „ § 54a " ersetzt. 4. § 54a wird wie folgt ... durch die Angabe „§ 54a" ersetzt. 4. § 54a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 191
Artikel 2 AuWeBFG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 3 wird die Angabe „ § 54a " durch die Wörter „den §§ 48a und 54a" ersetzt. bb) In ... sonstiger Aufwendungen gilt § 64 Absatz 1 und 3 entsprechend." 7. § 54a wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert: ...
Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 868
Artikel 4 SeeArbGEG Folgeänderungen in arbeitsförderungs- und sozialversicherungsrechtlichen Gesetzen
... (BGBl. I S. 730) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 54a Absatz 2 Nummer 2 wird das Wort „Seemannsgesetzes" durch das Wort ...
Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG)
G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 249
Artikel 2 29. BAföGÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes". 1a. In § 54a Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „262" durch die Angabe „276" ersetzt. 1b. In ... des Bundesausbildungsförderungsgesetzes Abweichend von § 422 sind die §§ 54a , 61, 62, 64, 67, 68 und die §§ 123 bis 126 ab dem 1. August 2024 ...
Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2581
Artikel 2 PflBRefG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Juli 2017 (BGBl. I S. 2575) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 54a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Nummer 2 wird nach dem Wort ...
Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG)
G. v. 15.07.2022 BGBl. I S. 1150
Artikel 2 27. BAföGÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes". 2. In § 54a Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „247" durch die Angabe „262" ersetzt. 3. In ... des Bundesausbildungsförderungsgesetzes Abweichend von § 422 sind die §§ 54a , 61, 62, 64, 67 und 123 bis 126 ab dem 1. August 2022 ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Siebte Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung (7. GerüstbauerArbbV)
V. v. 22.09.2021 BAnz AT 28.09.2021 V1
Anlage 7. GerüstbauerArbbV (zu § 1 Absatz 1) Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung eines Mindestlohns im Gerüstbauer-Handwerk im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 1. Juni 2021
... Betriebes beschäftigt wird, f) Personen, die an einer Einstiegsqualifikation nach § 54a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder an einer Berufsausbildungsvorbereitung nach den §§ 68 bis 70 des ...
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge (KFürsV)
V. v. 16.01.1979 BGBl. I S. 80; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 5 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 24 KFürsV Freibetrag für Erwerbstätigkeit (vom 29.12.2023)
... Grunde nach förderungsfähige berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine nach § 54a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderte Einstiegsqualifizierung durchführen, 3. als Schülerinnen und ...
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