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§ 566a - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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§ 566a Mietsicherheit



1Hat der Mieter des veräußerten Wohnraums dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit geleistet, so tritt der Erwerber in die dadurch begründeten Rechte und Pflichten ein. 2Kann bei Beendigung des Mietverhältnisses der Mieter die Sicherheit von dem Erwerber nicht erlangen, so ist der Vermieter weiterhin zur Rückgewähr verpflichtet.



 

Zitierungen von § 566a BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 566a BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 549 BGB Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften (vom 01.06.2015)
... über Wohnraum gelten die §§ 535 bis 548, soweit sich nicht aus den §§ 549 bis 577a etwas anderes ergibt. (2) Die Vorschriften über die Miethöhe bei ...
§ 565 BGB Gewerbliche Weitervermietung
... in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis mit dem Dritten ein. (2) Die §§ 566a bis 566e gelten entsprechend. (3) Eine zum Nachteil des Dritten abweichende ...
§ 567 BGB Belastung des Wohnraums durch den Vermieter
... an den Mieter von dem Vermieter mit dem Recht eines Dritten belastet, so sind die §§ 566 bis 566e entsprechend anzuwenden, wenn durch die Ausübung des Rechts dem Mieter der ...
§ 567b BGB Weiterveräußerung oder Belastung durch Erwerber
... von dem Erwerber weiterveräußert oder belastet, so sind § 566 Abs. 1 und die §§ 566a bis 567a entsprechend anzuwenden. Erfüllt der neue Erwerber die sich aus dem ...
§ 578 BGB Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume (vom 01.12.2020)
... über Grundstücke sind die Vorschriften der §§ 550, 554, 562 bis 562d, 566 bis 567b sowie 570 entsprechend anzuwenden. (2) Auf Mietverhältnisse ...
§ 578a BGB Mietverhältnisse über eingetragene Schiffe
... Die Vorschriften der §§ 566, 566a , 566e bis 567b gelten im Falle der Veräußerung oder Belastung eines im Schiffsregister ...
§ 593b BGB Veräußerung oder Belastung des verpachteten Grundstücks
... veräußert oder mit dem Recht eines Dritten belastet, so gelten die §§ 566 bis 567b ...
§ 1056 BGB Miet- und Pachtverhältnisse bei Beendigung des Nießbrauchs
... der Veräußerung von vermietetem Wohnraum geltenden Vorschriften der §§ 566, 566a , 566b Abs. 1 und der §§ 566c bis 566e, 567b entsprechende Anwendung. (2) ...
§ 1059d BGB Miet- und Pachtverhältnisse bei Übertragung des Nießbrauchs
... der Veräußerung von vermietetem Wohnraum geltenden Vorschriften der §§ 566 bis 566e, 567a und 567b entsprechend ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundesjagdgesetz
neugefasst durch B. v. 29.09.1976 BGBl. I S. 2849; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
§ 14 BJagdG Wechsel des Grundeigentümers
... ganz oder teilweise veräußert, so finden die Vorschriften der §§ 566 bis 567b des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. Das gleiche gilt im Falle der ...

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG)
G. v. 24.03.1897 RGBl. S. 97; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 329
§ 57 ZVG
... einem Mieter oder Pächter überlassen, so finden die Vorschriften der §§ 566, 566a , 566b Abs. 1, §§ 566c und 566d des Bürgerlichen Gesetzbuchs nach Maßgabe der ...

Investitionsvorranggesetz (InVorG)
neugefasst durch B. v. 04.08.1997 BGBl. I S. 1996; zuletzt geändert durch Artikel 588 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 11 InVorG Wirkung des Investitionsvorrangbescheids
... nach dem Vermögensgesetz auf einen Berechtigten übertragen, gelten die §§ 566, 566a , 566b Abs. 1, die §§ 566c bis 566e und 567b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ...

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
Artikel 1 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2319; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1948
§ 5 WBVG Wechsel der Vertragsparteien
... und Pflichten des Erwerbers hinsichtlich der Überlassung des Wohnraums die §§ 566 bis 567b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ...

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
neugefasst durch B. v. 12.01.2021 BGBl. I S. 34; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 10.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 306
§ 37 WEG Vermietung
... ist, in das Miet- oder Pachtverhältnis ein; die Vorschriften der §§ 566 bis 566e des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten entsprechend. (3) Absatz 2 ...