§ 56 Voraussetzungen für die Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige
Basislehrgänge oder Auffrischungslehrgänge lässt die zuständige Behörde unter den folgenden Voraussetzungen zu:
- 1.
- die Lehrgänge und Prüfungen entsprechen
- a)
- bei Sachkundigen für Flüssigerdgas den Vorgaben nach § 47,
- b)
- bei Sachkundigen für die Fahrgastschifffahrt den Vorgaben nach § 49;
- 2.
- die Ausbildungsziele, Lerninhalte, Methoden, eingesetzte Medien, Verfahren, auch unter Einsatz von Simulatoren, und Lernmaterialien sind ordnungsgemäß dokumentiert und ermöglichen den Teilnehmenden das Erreichen des jeweiligen Befähigungsstandards;
- 3.
- die Programme zur Vermittlung der jeweiligen Befähigungen werden von befähigten Personen durchgeführt, die über sichere Kenntnisse des Lehrgangs verfügen;
- 4.
- die Prüfungen zur Feststellung der Erfüllung der jeweiligen Befähigungsstandards werden von befähigten Prüfenden durchgeführt, die nicht von Interessenskonflikten betroffen sind.
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interne Verweise§ 57 BinSchPersV Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige (vom 14.04.2023) ... Jahre verlängert, wenn die antragstellende Person nachweist, dass die Voraussetzungen nach § 56 weiterhin vorliegen. (3) Das Verzeichnis der zugelassenen Lehrgänge wird von der ... veröffentlicht. (4) Erfüllt ein Lehrgang die Voraussetzungen des § 56 nicht mehr, so kann die zuständige Behörde die Zulassung 1. widerrufen ...
Zitat in folgenden NormenBMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 100
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 02.04.2025) ... Auffrischungslehrgangs für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt § 56 BinSchPersV § 16.05 RheinSchPersV 275 - 545 1102 Zulassung ... eines Lehrgangs für Sachkundige für Flüssigerdgas § 56 BinSchPersV § 15.04 RheinSchPersV 275 - 545 1103 Zulassung ...
Fahrgastsicherheitslehrgänge-Zulassungs- und Prüfungsverordnung (FahrSiLehrgZulV)
V. v. 11.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 125; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 14.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 193
§ 3 FahrSiLehrgZulV Zulassungsentscheidung (vom 01.07.2024) ... kann mit Nebenbestimmungen versehen werden, die sicherstellen, dass die Voraussetzungen des § 56 Binnenschiffspersonalverordnung oder dieser Verordnung erfüllt werden. Die Zulassungsentscheidung kann insbesondere ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts
V. v. 22.09.2022 BGBl. I S. 1518
Artikel 1 1. BinSchPersVuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung ... und Weiterbildungsprogrammen". c) Die Angaben zu den §§ 55 bis 57 werden wie folgt gefasst: „§ 55 Ausbildungsprogramme und ... „§ 55 Ausbildungsprogramme und Weiterbildungsprogramme § 56 Voraussetzungen für die Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige ... im Bundesanzeiger. § 57 Absatz 2, 4 und 5 gilt entsprechend." 33. § 56 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ... Satzteil wie folgt gefasst: „Erfüllt ein Lehrgang die Voraussetzungen des § 56 nicht mehr, so kann die zuständige Behörde die Zulassung". bb) In Satz ... nach § 50 teilgenommen haben" durch die Wörter „im Rahmen eines nach § 56 zugelassenen Auffrischungslehrgangs eine neue Prüfung nach § 50 Satz 2 mit Erfolg ...
Erste Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtrechts
V. v. 05.04.2023 BGBl. 2023 II Nr. 105
Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
V. v. 26.11.2021 BGBl. I S. 4982, 5204, 2023 I Nr. 144
Artikel 2 BinSchPersVEV 2021 Änderungen anderer Rechtsvorschriften ... eines Basislehrgangs für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt § 56 BinSchPersV 275 - 545 1112 Zulassung eines Auffrischungslehrgangs ... eines Auffrischungslehrgangs für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt § 56 BinSchPersV 275 - 545 1113 Zulassung eines Lehrgangs für ... eines Lehrgangs für Sachkundige für Flüssigerdgas § 56 BinSchPersV 275 - 545 1114 Zulassung eines Lehrgangs grundlegende ...
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