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§ 56c - Strafgesetzbuch (StGB)
neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 56c Weisungen
(1) 1Das Gericht erteilt dem Verurteilten für die Dauer der Bewährungszeit Weisungen, wenn er dieser Hilfe bedarf, um keine Straftaten mehr zu begehen. 2Dabei dürfen an die Lebensführung des Verurteilten keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden.
(2) Das Gericht kann den Verurteilten namentlich anweisen,
- 1.
- Anordnungen zu befolgen, die sich auf Aufenthalt, Ausbildung, Arbeit oder Freizeit oder auf die Ordnung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse beziehen,
- 2.
- sich zu bestimmten Zeiten bei Gericht oder einer anderen Stelle zu melden,
- 3.
- zu der verletzten Person oder bestimmten Personen oder Personen einer bestimmten Gruppe, die ihm Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten bieten können, keinen Kontakt aufzunehmen, mit ihnen nicht zu verkehren, sie nicht zu beschäftigen, auszubilden oder zu beherbergen,
- 4.
- bestimmte Gegenstände, die ihm Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten bieten können, nicht zu besitzen, bei sich zu führen oder verwahren zu lassen,
- 5.
- Unterhaltspflichten nachzukommen oder
- 6.
- sich psychiatrisch, psycho- oder sozialtherapeutisch betreuen und behandeln zu lassen (Therapieweisung).
(3) Die Weisung,
- 1.
- sich einer Heilbehandlung, die mit einem körperlichen Eingriff verbunden ist, oder einer Entziehungskur zu unterziehen oder
- 2.
- in einem geeigneten Heim oder einer geeigneten Anstalt Aufenthalt zu nehmen,
(4) Macht der Verurteilte entsprechende Zusagen für seine künftige Lebensführung, so sieht das Gericht in der Regel von Weisungen vorläufig ab, wenn die Einhaltung der Zusagen zu erwarten ist.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt G. v. 26. Juli 2023 BGBl. 2023 I Nr. 203; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 218 m.W.v. 1. Oktober 2023
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Frühere Fassungen von § 56c StGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.10.2023 | Artikel 1 Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vom 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 203 |
aktuell vorher | 18.04.2007 | Artikel 1 Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung vom 13.04.2007 BGBl. I S. 513 |
aktuell | vor 18.04.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 56c StGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 56c StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 56e StGB Nachträgliche Entscheidungen
... Gericht kann Entscheidungen nach den §§ 56b bis 56d auch nachträglich treffen, ändern oder ...
§ 57 StGB Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe (vom 01.07.2017)
... Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind. (3) Die §§ 56a bis § 56e gelten entsprechend; die Bewährungszeit darf, auch wenn sie nachträglich ...
§ 57a StGB Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe (vom 31.12.2006)
... beträgt fünf Jahre. § 56a Abs. 2 Satz 1 und die §§ 56b bis 56g, 57 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Satz 2 gelten entsprechend. (4) Das Gericht kann ...
§ 59a StGB Bewährungszeit, Auflagen und Weisungen (vom 01.10.2023)
... Bedeutung der vom Täter begangenen Tat nicht außer Verhältnis stehen. § 56c Abs. 3 und 4 und § 56e gelten ...
§ 68b StGB Weisungen (vom 01.07.2017)
... Die Betreuung und Behandlung kann durch eine forensische Ambulanz erfolgen. § 56c Abs. 3 gilt entsprechend, auch für die Weisung, sich Alkohol- oder Suchtmittelkontrollen zu ...
§ 68c StGB Dauer der Führungsaufsicht (vom 01.06.2013)
... anordnen, wenn die verurteilte Person 1. in eine Weisung nach § 56c Abs. 3 Nr. 1 nicht einwilligt oder 2. einer Weisung, sich einer Heilbehandlung oder ...
§ 70a StGB Aussetzung des Berufsverbots
... Wird das Berufsverbot zur Bewährung ausgesetzt, so gelten die §§ 56a und 56c bis 56e entsprechend. Die Bewährungszeit verlängert sich jedoch um die Zeit, ...
Zitat in folgenden Normen
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
neugefasst durch B. v. 01.03.1994 BGBl. I S. 358; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 36 BtMG Anrechnung und Strafaussetzung zur Bewährung (vom 31.12.2006)
... die Behandlung an den Verurteilten gestellt hat, angezeigt ist. (4) Die §§ 56a bis 56g und 57 Abs. 5 Satz 2 des Strafgesetzbuches gelten entsprechend. (5) ...
Einführungsgesetz zum Wehrstrafgesetz
G. v. 30.03.1957 BGBl. I S. 306; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 13.04.1986 BGBl. I S. 393
Artikel 4 EGWStrG Vormilitärische Straftaten
... begangenen Straftat die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt (§§ 56 bis 58 des Strafgesetzbuches), so gelten für die Dauer des Wehrdienstverhältnisses eines ... Vorschriften: 1. Bewährungsauflagen und Weisungen (§§ 56b bis 56d des Strafgesetzbuches) sollen die Besonderheiten des Wehrdienstes berücksichtigen. ...
Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
§ 246a StPO Vernehmung eines Sachverständigen vor Entscheidung über eine Unterbringung (vom 01.10.2023)
... die Erteilung einer Weisung nach § 153a Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 dieses Gesetzes oder nach § 56c Absatz 2 Nummer 6 , § 59a Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 oder § 68b Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuchs in ...
§ 265a StPO Befragung des Angeklagten vor Erteilung von Auflagen oder Weisungen (vom 25.07.2015)
... Auflagen oder Weisungen (§§ 56b, 56c , 59a Abs. 2 des Strafgesetzbuches) in Betracht, so ist der Angeklagte in geeigneten Fällen zu ...
§ 268a StPO Aussetzung der Vollstreckung von Strafen oder Maßregeln zur Bewährung (vom 25.07.2015)
... oder der Angeklagte mit Strafvorbehalt verwarnt, so trifft das Gericht die in den §§ 56a bis 56d und 59a des Strafgesetzbuches bezeichneten Entscheidungen durch Beschluß; dieser ist ...
§ 453 StPO Nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt (vom 25.07.2015)
... zur Bewährung oder eine Verwarnung mit Strafvorbehalt beziehen (§§ 56a bis 56g, 58, 59a, 59b des Strafgesetzbuches), trifft das Gericht ohne mündliche Verhandlung ...
Wehrstrafgesetz (WStG)
neugefasst durch B. v. 24.05.1974 BGBl. I S. 1213; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 203
§ 14 WStG Strafaussetzung zur Bewährung bei Freiheitsstrafe
... der Disziplin sie gebietet. (2) Bewährungsauflagen und Weisungen (§§ 56b bis 56d des Strafgesetzbuches) sollen die Besonderheiten des Wehrdienstes berücksichtigen. ...
§ 14a WStG Strafaussetzung zur Bewährung bei Strafarrest
... Disziplin die Vollstreckung gebietet. § 56 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4, die §§ 56a bis 56c , 56e bis 56g und 58 des Strafgesetzbuches gelten entsprechend. (2) Das Gericht kann ... zur Bewährung aussetzen. § 57 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 und die §§ 56a bis 56c , 56e bis 56g des Strafgesetzbuches gelten entsprechend. (3) Bewährungsauflagen ... gelten entsprechend. (3) Bewährungsauflagen und Weisungen (§§ 56b und 56c des Strafgesetzbuches) sollen die Besonderheiten des Wehrdienstes ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung
G. v. 13.04.2007 BGBl. I S. 513
Artikel 1 FührAufsRuaÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... „§ 68e Beendigung oder Ruhen der Führungsaufsicht". 2. § 56c Abs. 2 Nr. 3 wird wie folgt gefasst: „3. zu der verletzten Person oder ... Die Betreuung und Behandlung kann durch eine forensische Ambulanz erfolgen. § 56c Abs. 3 gilt entsprechend, auch für die Weisung, sich Alkohol- oder Suchtmittelkontrollen zu ... anordnen, wenn die verurteilte Person 1. in eine Weisung nach § 56c Abs. 3 Nr. 1 nicht einwilligt oder 2. einer Weisung, sich einer Heilbehandlung oder ...
Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 203; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 218
Artikel 1 SanktRÜG Änderung des Strafgesetzbuches
... gegen die sexuelle Orientierung gerichtete" eingefügt. 5. § 56c Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 wird das Wort „oder" am Ende ...
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