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§ 57f - Wirtschaftsprüferordnung (WPO)

neugefasst durch B. v. 05.11.1975 BGBl. I S. 2803; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 05.11.1975; FNA: 702-1 Berufsrecht
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§ 57f (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 57f WPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 06.09.2007Artikel 1 Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG)
vom 03.09.2007 BGBl. I S. 2178

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 57f WPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 57f WPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 130 WPO Anwendung von Vorschriften des Gesetzes (vom 17.06.2016)
... als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterbleibt. (3) Die §§ 57a bis 57g gelten für die Qualitätskontrolle bei vereidigten Buchprüfern in eigener ...
§ 134 WPO Anwendung von Vorschriften dieses Gesetzes auf Abschlussprüfer, Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfungsgesellschaften aus Drittstaaten (vom 17.06.2016)
... ihre Tätigkeit nach Absatz 1 den Vorschriften der Qualitätskontrolle (§§ 57a bis 57g), der Berufsaufsicht (§§ 61a bis 71) sowie der Berufsgerichtsbarkeit ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
G. v. 31.03.2016 BGBl. I S. 518
Artikel 1 APAReG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... 46. In § 57g werden die Wörter „§ 57a Abs. 2 bis 6, §§ 57b bis 57f " durch die Wörter „§ 57a Absatz 2 bis 6a und die §§ 57b bis ... ihre Tätigkeit nach Absatz 1 den Vorschriften der Qualitätskontrolle (§§ 57a bis 57g), der Berufsaufsicht (§§ 61a bis 71) sowie der Berufsgerichtsbarkeit ...

Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG)
G. v. 03.09.2007 BGBl. I S. 2178
Artikel 1 BARefG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
...  „§ 55c Transparenzbericht". f) Die Angabe zu § 57f wird gestrichen. g) Die Angabe zu § 62 wird wie folgt gefasst:  ... das Komma und die Wörter „die Mitglieder des Qualitätskontrollbeirats (§ 57f )" gestrichen. b) In Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort ... die im Verfahren nach § 62b getroffenen Feststellungen gebunden." 39. § 57f wird aufgehoben. 40. In § 57h Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „und § ... 57f wird aufgehoben. 40. In § 57h Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „und § 57f " durch die Angabe „, § 66a Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 bis 3, Abs. 5 Satz 1, Abs. ... 73. In § 133a Abs. 1 wird die Angabe „§ 57f Abs. 4" durch die Angabe „§ 66b Abs. 2" ersetzt. 74. In § 133b ... 66b Abs. 2" ersetzt. 74. In § 133b Abs. 1 wird die Angabe „§ 57f Abs. 4" durch die Angabe „§ 66b Abs. 2" ersetzt. 75. Nach § ... 67 bis 127 sowie den Vorschriften der Qualitätskontrolle nach den §§ 57a bis 57g. Von der Durchführung einer Qualitätskontrolle kann abgesehen werden, wenn in ...