Tools:
Update via:
§ 59a - Gerichtskostengesetz (GKG)
neugefasst durch B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
Geltung ab 01.07.2004; FNA: 360-7 Kostenrecht
| |
Geltung ab 01.07.2004; FNA: 360-7 Kostenrecht
| |
§ 59a Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz
Im Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz bestimmt sich die Gebühr nach dem Gesamtwert der von dem Umsetzungsverfahren erfassten Ansprüche.
Text in der Fassung des Artikels 29 Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) G. v. 8. Oktober 2023 BGBl. 2023 I Nr. 272 m.W.v. 13. Oktober 2023
Frühere Fassungen von § 59a GKG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 13.10.2023 | Artikel 29 Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) vom 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 59a GKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 59a GKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Artikel 29 VRUG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... c) Nach der Angabe zu § 59 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 59a Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz". 2. Nach § ... Streitwert 410.000 Euro nicht übersteigen." 8. Nach § 59 wird folgender § 59a eingefügt: „§ 59a Umsetzungsverfahren nach dem ... 8. Nach § 59 wird folgender § 59a eingefügt: „ § 59a Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz Im ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/59a_GKG.htm